Die 130-Prozent-Regelung bei der Kfz-Versicherung

2 Min Diese Sonderregelung ermöglicht es, ein Unfallfahrzeug selbst im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren zu lassen.

22.04.2020
Leonie Kaufmann
2 Min

Bei älteren oder preisgünstigeren Autos muss es nicht einmal zu einem schweren Unfall kommen, damit ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht. Auch kleinere Kollisionen verursachen oft Schäden, die unangemessen teuer in der Reparatur sein können. In so einem Fall lohnt es sich vielleicht nicht, das Unfallfahrzeug zu reparieren und die Versicherung reguliert den Schaden als Totalschaden. Doch in manchen Fällen greift die sogenannte 130-Prozent-Regelung. Was ist das und welche Vorteile hat das?

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Unfallfahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Kurz: Wenn es zwar möglich wäre, das Auto instand zu setzen, aber es sich einfach nicht rentiert.

Die Kfz-Versicherung erstattet dann in der Regel nicht die theoretisch anfallenden Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich dessen Restwerts. Das Fahrzeug wird also nicht repariert, der Geschädigte erhält die kalkulierte Summe als Entschädigung.

130-Prozent-Regelung bei der Kfz-Versicherung – was ist das?

Wollen Sie als Geschädigter Ihr Unfallfahrzeug unbedingt reparieren lassen und die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet bekommen, benötigen Sie zunächst ein Gutachten. Dieses stellt objektiv fest, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt bzw. ob die 130-Prozent-Regel angewandt werden kann.

Die 130-Prozent-Regelung besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instand gesetzt werden kann. Dies gilt aber nur dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen.

Greift die 130-Prozent-Regel, können Sie, das Auto vollständig und fachgerecht reparieren zu lassen, soweit sie es anschließend noch mindestens sechs Monate weiter nutzen. Dabei ist es gleich, von wem Sie das Fahrzeug instand setzen lassen. Erfolgt die Reparatur jedoch in Eigenregie, sind Sie verpflichtet, das Auto anschließend begutachten zu lassen.

Warum würde jemand die 130-Prozent-Regelung geltend machen? Zum Beispiel, wenn es sich bei dem verunglückten Fahrzeug um ein Modell mit einem hohen ideellen Wert handelt. Dies kann unter anderem bei Oldtimern oder Auto-Exoten der Fall sein.

Lese-Tipp: Erfahren Sie mehr über die Oldtimer Zulassung und die Vorteile eines H-Kennzeichen.

So wird die 130-Regelung berechnet

Das folgende Beispiel macht die 130-Prozent-Regel greifbar:

Liegt der Wiederbeschaffungswert eines Unfallfahrzeugs zum Beispiel bei 7.500 Euro, haben Sie die Möglichkeit, Reparaturkosten i. H. v. bis zu 9.750 Euro brutto von der Versicherung Ihres Unfallgegners zu verlangen.

Wann wird die Reparaturwürdigkeit abgelehnt?

Entsprechend der obigen Definition wird eine Reparatur abgelehnt, wenn die Summe der voraussichtlichen Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze (also die oben errechneten 9.750 Euro) übersteigen.

Nicht zulässig ist außerdem eine Bereicherung durch den Schadenersatz. Sie dürfen beispielsweise kein Gutachten auf Basis der Preise einer teureren Werkstatt erstellen lassen und Ihr Fahrzeug dann woanders viel günstiger reparieren lassen.

Sind Sie unsicher, ob bei Ihnen die 130-Prozent-Regel greift? Am besten lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Wenn Sie noch eine Privat-Rechtsschutzversicherung benötigen, die viele Kosten eines Prozesses übernimmt, berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei Verti. Wir freuen uns darauf, Sie als unseren Kunden umfassend beraten zu dürfen.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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