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Risikolebensversicherung – auch für Raucher sinnvoll?

4 Min Wer qualmt, zahlt mehr – dennoch lohnt sich der Risikoschutz auch für Raucher. Gründe dafür und Antworten auf Fragen gibt's hier

11.12.2020
Wibke Bierwald
4 Min

Wer qualmt, zahlt mehr – dennoch lohnt sich der Risikoschutz auch für Raucher. Gründe dafür und Antworten auf Fragen gibt’s hier

  • Wann gilt ein Antragssteller als Raucher oder Nichtraucher?
  • Warum Raucher einen höheren Beitrag zahlen
  • Lohnt sich eine Risikoversicherung überhaupt für Raucher?
  • Rauchen aufgeben lohnt sich – nicht nur der Gesundheit zuliebe

Die Beitragshöhe einer Risikolebensversicherung hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem von Alter, Beruf und Hobbys, aber auch vom Lebensstil der versicherten Person. Da Raucher statistisch eine niedrigere Lebenserwartung als Nichtraucher haben, fallen ihre Beiträge deutlich höher aus. Warum eine Risikolebensversicherung für Raucher aber dennoch sinnvoll ist und was Sie im Rahmen der finanziellen Absicherung Ihrer Familie für den Ernstfall wissen sollten, klären wir mit Antworten auf die häufigsten Fragen.

Antrag der Risikolebensversicherung: Wann gelte ich als Raucher oder Nichtraucher?

An der Frage, ob Raucher oder Nichtraucher, kommt beim Antrag einer Risikolebensversicherung niemand vorbei – sie ist obligatorisch. Wer vom günstigeren Nichtrauchertarif profitieren will, muss bereits im Antrag das Kreuzchen bei Nichtraucher setzen.

Als Nichtraucher gilt dabei in der Regel, wer nie bzw. seit mindestens einem Jahr kein Nikotin konsumiert hat. Einige Versicherungsgesellschaften setzen für den Nichtraucher-Status sogar mindestens zwei Jahre Rauchverzicht voraus.

Bei der Definition eines Rauchers spielt es für viele Versicherer übrigens keine Rolle, ob Antragsteller zur Zigarette, Pfeife, Zigarre, e-Zigarette oder zum Schnupf- und Kautabak greifen. Was die Menge der täglichen Glimmstängel angeht, ist es zwar meist möglich, diese im Antrag anzugeben, ABER: auch selbsternannte Gelegenheitsraucher gelten für Versicherungen als Raucher.

Raucher sollten unbedingt ehrlich sein
Wer bei den Gesundheitsfragen mogelt und sich als Nichtraucher ausgibt, handelt grob fahrlässig. Es besteht die Gefahr, dass die Risikolebensversicherung im Todesfall nicht greift und so der Anspruch auf die Versicherungssumme entfällt. Damit wäre der geplante Schutz für die Angehörigen gefährdet und Beiträge jahrelang umsonst gezahlt.

Kann ein Arzt auch unregelmäßigen Tabakkonsum nachweisen?

Grundsätzlich gilt: Bei kleineren Versicherungssummen reicht meist die Selbstauskunft des Antragstellers. Will sich ein Versicherer jedoch weitergehende Sicherheit verschaffen, kann er eine Anfrage beim Hausarzt stellen oder entsprechende Tests verlangen.

Handelt es sich zudem um eine höhere Versicherungssumme, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, dass sich ein Antragsteller einer großen ärztlichen Untersuchung wie Lungenfunktionstests oder einem EKG unterzieht. Jedem Raucher sollte dabei klar sein, dass regelmäßiger Nikotinkonsum einem Mediziner nicht verborgen bleibt.

Wer hingegen als Gelegenheitsraucher hofft, dass der nur seltene Griff zur Zigarette vom Arzt nicht festgestellt werden kann, täuscht sich. Mittels einer Urinprobe wird der Cotininwert bestimmt, dabei handelt es sich um ein Abbauprodukt des Nikotins. Hierbei lassen sich noch Tage nach dem Zigarettenkonsum selbst kleinste Spuren von Cotinin nachweisen.

Risikoversicherungsbeitrag: Warum zahlen Raucher mehr als Nichtraucher?

Da der Eintritt des Versicherungsfalls, also der Todesfall eines Versicherten vor Ende der Vertragslaufzeit, unter gewissen Umständen wahrscheinlicher wird, ziehen Versicherer zur Kalkulation der Beitragshöhe verschiedene Faktoren heran. Dazu gehören beispielsweise:

Auch, ob ein Antragsteller Zigaretten raucht oder sonstigen Tabak konsumiert, ist Bestandteil eines jeden Antrags für eine Risikolebensversicherung. Gründe dafür sind, dass Raucher neben einem größeren Risiko, schwer zu erkranken, auch eine geringere Lebenserwartung als Nichtraucher haben.

Nach einer Sterbetafel, wie sie von den Versicherungen benutzt wird, sterben laut Stiftung Warentest 11,4 von 1.000 rauchenden Männern im Laufe ihres 50. Lebensjahres. Bei ihren nichtrauchenden Altersgenossen hingegen ist die Zahl nicht einmal halb so groß.

Da folglich die Wahrscheinlichkeit bei Rauchern größer ist, innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zu sterben und die Todesfallsumme fällig wird, zahlen diese oftmals drauf. Im Umkehrschluss heißt dies aber für Nichtraucher: ihr Beitragsvorteil ist meist erheblich.

Lohnt sich eine Risikoversicherung überhaupt für Raucher?

Allerdings, denn gerade wegen der erhöhten Sterbewahrscheinlichkeit bei Rauchern ist es umso wichtiger und sinnvoller, Kinder und Familienangehörige mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung finanziell und existentiell abzusichern.

Besonders für Familien und Paare, die hauptsächlich vom Einkommen eines Hauptverdieners leben, ist diese Absicherung für den Ernstfall sehr wichtig. Und dies kommt umso mehr zum Tragen, sofern der alleinverdienende Partner mit seinem Zigarettenkonsum ein erhöhtes Gesundheitsrisiko eingeht.

Eine Risikolebensversicherung bietet den nötigen Rückhalt, um die finanzielle Lücke, die durch den Todesfall des Familienversorgers entstehen kann, zu schließen. Zugegeben, am besten wäre es natürlich, die Finger ganz von den Glimmstängeln zu lassen – für ein gesünderes Leben und zu Gunsten des Geldbeutels.

Rauchen aufgeben lohnt sich – nicht nur der Gesundheit zuliebe

Sicherlich kennen alle Raucher die Warnhinweise auf Tabak- und Zigarettenpackungen wie „Rauchen kann tödlich sein“. Und eigentlich ist auch allen klar, dass der Griff zur Zigarette nicht nur gesundheitsschädigend ist, sondern das Leben erheblich verkürzen kann.

Möglicherweise nicht so klar ist vielen Rauchern aber, wie relativ schnell und positiv sich ein Rauchverzicht allein auf das Risiko von Herz- und Gefäßkrankheiten auswirkt.

So verbessert sich laut des Deutschen Lungenstiftung e.V. schon nach 8 Stunden der Sauerstoffgehalt im Blut. Nach 24 Stunden hat sich sogar das Herzinfarktrisiko verringert. Nach einigen Wochen stabilisiert sich der Blutkreislauf und die Lungenfunktion steigt um 30 Prozent.

Das Herzinfarktrisiko eines Ex-Rauchers hat sich nach 6 rauchfreien Monaten bereits halbiert und ist nach 5 Jahren mit dem eines Nichtrauchers vergleichbar. Und nach 10 Jahren beginnt schließlich auch das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, zu sinken. Das motiviert doch, oder nicht?

Die gute Nachricht: 
Es ist also nie zu spät mit dem Rauchen aufzuhören, um die Lebenserwartung zu erhöhen – mal ganz abgesehen von einer Senkung des Beitrages der Risikolebensversicherung. Wer es alleine nicht schafft, die Finger von Zigaretten zu lassen, findet vieler Orts kompetente Hilfe, zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Können Ex-Raucher in den Nichtrauchertarif der Risikolebensversicherung wechseln?

Grundsätzlich hängt diese Entscheidung vom einzelnen Versicherungsanbieter ab. Viele ermöglichen ihren Kunden, die das Rauchen aufgegeben haben, jedoch den Wechsel in den günstigeren Nichtrauchertarif. Somit kann es sich für Ex-Raucher durchaus lohnen, ihrem Versicherer mitzuteilen, dass sie erfolgreich dem Zigarettenkonsum entsagt haben.

Unbedingt zu beachten ist dabei jedoch, dass Versicherer meist eine bestimmte Abstinenzzeit von beispielsweise ein oder zwei Jahren voraussetzen. Schließlich beginnt ab dann, wie oben erwähnt, das Sterblichkeitsrisiko eines ehemaligen Rauchers deutlich merkbar und nachhaltig zu sinken.

Bei Verti können Ex-Raucher übrigens nach 12 Monaten in den Nichtrauchertarif wechseln. Und für alle, die seit 10 Jahren die Finger vom Tabak gelassen haben, wird es bei uns nochmal günstiger.

Aufgepasst im umgekehrten Fall:
Bei manchen Versicherern (nicht bei Verti) gilt eine Nachmeldepflicht. Ist dies der Fall, heißt das: Sollten Sie als Nichtraucher nach Vertragsabschluss das Rauchen anfangen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer melden. Tun Sie das nicht, setzen Sie Ihren Versicherungsschutz und somit die Absicherung Ihrer Angehörigen aufs Spiel.

Wird ein Nichtraucher während der Vertragslaufzeit zum Raucher, hat dies zwar in den meisten Fällen eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags zur Folge, an der vereinbarten Leistung ändert sich dafür aber im Versicherungsfall nichts.

Deshalb gilt: Lieber den Raucher-Status melden und den höheren Raucher-Tarif zahlen, als mit dem günstigen Nichtraucher-Tarif beim Risikoschutz sparen, der im Todesfall eines „enttarnten“ Rauchers schlimmstenfalls nicht greift. Ehrlichkeit zahlt sich also auch hier buchstäblich aus.

Inwieweit sich der Tabakverzicht auf Ihre Beitragshöhe auswirkt, können Sie leicht im Rahmen eines Tarifvergleichs bei der Risikolebensversicherung berechnen.

Ihr Vorteil: Sofern keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind, erhalten Sie durch die integrierte Online-Risikoprüfung von uns eine sofortige und verbindliche Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen wir Sie versichern können.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei:

Stiftung Warentest

Deutsche Lungenstiftung e.V.

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