Für viele Menschen ist es der Job, wegen dem sie Deutschland verlassen. Manchmal kann es aber auch die Liebe sein oder die Lust auf Abenteuer und einen „Tapeten-Wechsel“. Solange man in ein Land innerhalb der Europäischen Union (EU) zieht, kann man das Auto erst einmal mitnehmen. Ob man sein deutsches Kennzeichen abmontieren muss oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, wie lange man sich im Ausland aufhält. Dauerhaft außerhalb Deutschlands eine hierzulande abgeschlossene Kfz-Versicherung zu nutzen, geht nicht.
Aufenthalte im Ausland: bis zu einem halben Jahr mit deutscher Kfz-Versicherung möglich
In jedem EU-Land muss man grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Diese Pflichtversicherung ist wiederum auch in allen anderen EU-Ländern gültig. Sie deckt alle bei einem Unfall verursachten Personenschäden und Sachschäden ab, die anderen entstehen. Weitere Risiken und Schäden sowie Reparaturen am eigenen Auto nach Steinschlag, Wildunfall, usw. sind nicht abgedeckt. Darüber hinaus können noch Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die bei Diebstahl oder Vandalismus einspringen oder einen Rechtsschutz bieten. Wenn man plant, für einen überschaubaren Zeitraum außerhalb Deutschlands zu leben, sollte man sich rechtzeitig über Zusatzversicherungen und die jeweiligen Landes-Bestimmungen bei seiner Versicherung informieren. Bei manchen Policen ist der Versicherungsschutz im Ausland zeitlich beschränkt oder auf spezielle Territorien räumlich begrenzt. Wer absehbar weniger als sechs Monate im Ausland leben wird, muss sein Fahrzeug laut europäischen Bestimmungen nicht ummelden. Das gilt auch, wenn man einen Teil des Jahres in einem Ferienwohnsitz innerhalb der EU verbringt.
Eine Sonderregelung diesbezüglich existiert ebenfalls für Studenten, die Auslandssemester absolvieren. Sie dürfen ihr Auto auch länger als sechs Monate im EU-Ausland fahren, ohne es umzumelden und vor Ort Kfz-Steuer zu bezahlen.
Wohnsitz dauerhaft außerhalb Deutschlands: Auto ummelden und neu versichern
Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, müssen ihr Auto in Deutschland abmelden und im neuen Wohnort neu anmelden. Die Frist für die Ummeldung beträgt sechs Monate nach dem Umzug. Manche Länder haben jedoch eine kürzere Frist und verlangen Strafgebühren, wenn diese nicht eingehalten wird. Für die Fahrzeuganmeldung im Ausland ist das so genannte COC-Papier notwendig, das man über den Fahrzeugherstellers bezieht. Ist das Auto schließlich im neuen Land angemeldet, kann man es dort ganz normal versichern.
Wenn man dagegen plant, sein Auto gar nicht erst dauerhaft ins Ausland mitzunehmen, kann man es auch bei der Zulassungsstelle abmelden und stilllegen lassen und damit auch die Kfz-Versicherung kündigen. Bei speziellen Fällen wie der Mitnahme von Leasingfahrzeugen kommt es auf die abgeschlossenen Verträge an, ob man den Wagen im EU-Ausland weiter fahren darf oder nicht.