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Risikolebensversicherung und Arbeitslosigkeit – das sollten Sie wissen

3 Min Hinterbliebenenschutz trotz finanziellem Engpass

06.11.2020
Leonie Kaufmann
3 Min

Wer seine Arbeitsstelle verliert, hat unweigerlich finanzielle Einbußen. Vor allem Familien mit Kindern  spüren den Wegfall eines Einkommens deutlich. Der Bezug von Arbeitslosengeld I bzw. II kann Erwerbslose und Angehörige zwar entlasten – ein volles Gehalt ersetzt er aber nicht. Neben bürokratischen Hürden ist vielleicht auch die Angst vor dem Verlust des Ersparten da. Viele Menschen besitzen zudem eine Lebensversicherung und fürchten, den Vertrag auflösen zu müssen. Wer Angehörige durch eine Risikolebensversicherung abgesichert hat, hat bei einer Arbeitslosigkeit aber wenig zu befürchten.

Auch Erwerbslose benötigen einen Versicherungsschutz

Die finanzielle Absicherung der Familie in Form einer Risikolebensversicherung ist nicht nur für berufstätige Versicherungsnehmer empfehlenswert, sondern auch für Erwerbslose. Denn fällt ein Gehalt weg, bringt das oft nicht nur kurzfristige Engpässe mit sich. Auch langfristig gesehen hat das geringere Familieneinkommen Auswirkungen auf den Lebensstandard und die finanzielle Vorsorge.

So fällt es bei einem geringeren Haushaltseinkommen deutlich schwerer, fürs Alter zu sparen, als wenn beide Partner ein festes monatliches Gehalt erwirtschaften. Zudem sinkt bei einem geringeren Einkommen u. U. die Bereitschaft, sich langfristig an einen Versicherungsvertrag zu binden, um Angehörige im Falle des Todes eines Partners abzusichern, beispielsweise durch eine Risikolebensversicherung. Eine Arbeitslosigkeit kann also in vielerlei Hinsicht zur Belastung werden.

Arbeitslosigkeit: Was nun?

Generell hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer, der mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate. Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Bruttoentgelt, das der Empfänger bei seiner vorherigen Beschäftigung erwirtschaftet hat.

Ausgehend von diesem Entgelt wird mit dem Abzug der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Abgaben das Nettoeinkommen berechnet. Etwa 60 Prozent dieses Betrags erhält der Erwerbslose als Arbeitslosengeld I (Erwerbslose mit Kindern erhalten 67 Prozent).

Nach Ablauf der Bezugsdauer kann der Erwerbslose einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, auch Hartz IV genannt. Die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes liegt seit 1. Januar 2020 bei 432 Euro. Der Anspruch auf Hartz IV ist jedoch an diverse Voraussetzungen geknüpft: So muss der Antragsteller eine erwerbsfähige Person zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren sein, einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben und in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Außerdem muss eine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II bestehen.

Zusätzlich wird geprüft, ob der Antragsteller eine Bedarfsgemeinschaft mit einer im Haushalt lebenden Person bildet, deren Einkommen ggf. bei der Berechnung einbezogen wird.

Ist die Risikolebensversicherung bei Arbeitslosigkeit sicher?

Während sich Empfänger von Arbeitslosengeld I grundsätzlich weniger Sorgen um ihr Erspartes machen müssen, gelten für Erwerbslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, strengere Regeln. Das liegt daran, dass der Anspruch auf ALG I durch die Arbeitslosenversicherung selbst erwirtschaftet wurde, während die finanziellen Mittel für ALG II aus Steuertöpfen entnommen werden.

Anders als bei anderen Sparverträgen oder kapitalbildenden Lebensversicherungen ist das Geld, das Sie in Ihre Risikolebensversicherung investiert haben, auch bei einer Arbeitslosigkeit, die länger als die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I dauert, geschützt.

Das heißt: Das Jobcenter hat nicht das Recht, eine Auflösung des Versicherungsvertrages zu verlangen, wenn Sie Hartz IV beziehen. Eingezahlte Versicherungsbeiträge zählen nicht als privates Vermögen, das im Falle von Hartz IV zunächst aufgebraucht werden muss. Daher ist eine Risikolebensversicherung auch im Falle einer Arbeitslosigkeit zur Absicherung der Hinterbliebenen durchaus ratsam. Das gilt umso mehr, wenn Sie den Versicherungsvertrag bereits vor dem Eintritt der Erwerbslosigkeit abgeschlossen haben.

 
 

Kündigung wegen Zahlungsproblemen?

Zwar ist das Kapital einer Risikolebensversicherung bei Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Jobcenters geschützt. Dennoch kann es aufgrund der mangelnden Einkünfte schwierig werden, die regelmäßigen Beitragszahlungen für eine Police aufzubringen. Machen Sie einen Kassensturz der Haushaltsausgaben und -einnahmen. Dadurch können Sie einschätzen, ob Sie die Beiträge für die Risikolebensversicherung auch im Falle einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit zahlen können oder ob sie auf Dauer eine zu hohe finanzielle Belastung werden.

Ist ein Ende der Arbeitslosigkeit nicht in Sicht und lassen sich in der Folge die Beitragszahlungen nicht mehr ohne Einbußen des Lebensstandards aufbringen, können Sie eine Kündigung der Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen. Bei Verti haben Sie die Möglichkeit, Ihre Risikolebensversicherung bei Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen auch vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen, wenn es nötig wird.

Bevor Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie sich jedoch über die Nachteile einer Kündigung im Klaren sein. So entfällt zuallererst natürlich der notwendige Versicherungsschutz, der Ihre Hinterbliebenen absichern sollte. Zudem lässt sich ein potenzieller späterer Neuvertrag in der Regel nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung abschließen. Das kann höhere Beiträge zur Folge haben.

Des Weiteren ist eine Risikolebensversicherung trotz Arbeitslosigkeit nicht immer einfach kündbar: Wurde die Police beispielsweise ursprünglich abgeschlossen, um einen Hausbaukredit abzusichern, ist in diesem Falle ggf. auch die Zustimmung des betreffenden Instituts zur Auflösung nötig. Genauso verhält es sich, wenn bei Abschluss des Vertrags eine unwiderruflich bezugsberechtigte Person eingesetzt wurde. Auch in diesem Falle benötigt der Versicherungsnehmer die Zustimmung von Dritten.

Alternativen zur Kündigung der Risikolebensversicherung bei Arbeitslosigkeit

Es ist nicht immer nötig, die Risikolebensversicherung bei Arbeitslosigkeit zu kündigen, um für finanzielle Entlastung zu sorgen. Bevor Sie tätig werden, sollten Sie zunächst einmal Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen, um mögliche Alternativen zur Kündigung zu besprechen. Folgende Optionen stehen Ihnen je nach Police und Versicherer zur Verfügung:

  1. Beiträge stunden: Um kurzfristig für Entlastung zu sorgen, haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung zu stunden – also für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Sie können sie dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie wieder regelmäßige monatliche Arbeitseinkünfte haben, nachzahlen.
  2. Versicherungssumme senken: Je nach Versicherer und Vertrag ist es teilweise möglich, die Höhe der monatlichen bzw. jährlichen Beiträge für die Risikolebensversicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit zu verringern. Dies hat aber auch zur Folge, dass der Versicherungsschutz gesenkt wird.
  3. Beitragsfreistellung: Manche Versicherungen bieten außerdem die Option, eine Versicherung beitragsfrei zu stellen. Der Vertrag bleibt dabei zwar bestehen, allerdings ist der Schutz während dieser Zeit nicht vollumfänglich gegeben.

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Sie nach dem Überwinden der Arbeitslosigkeit die Beiträge der Risikolebensversicherung wieder reaktivieren und Beiträge nachzahlen bzw. erhöhen. Dank der Nachweisversicherungsgarantie der Risikolebensversicherung von Verti können Sie Ihre Beiträge auch über den ursprünglichen Wert hinaus anheben und somit den Versicherungsschutz erhöhen und flexibel auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

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