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Silvesterschäden an Haus und Garten – wer zahlt?

2 Min Was passiert, wenn Feuerwerkskörper, Böller und Co. Schäden an Häusern, Wohnungen oder Gärten verursachen?

31.12.2019
Julianna Adamska
2 Min
Alle Farben des Regenbogens vor den schwarzen Nachthimmel malen und die bösen Geister mit viel Krach vertreiben – Feuerwerk hat eine lange und schöne Tradition. Für viele Menschen gehört es bis heute einfach zur Silvesternacht dazu. Doch Raketen, Böller und Co. können auch schnell gefährlich werden. Bei unsachgemäßer Handhabung und wegen technischer Fehler können sich Raketen verirren und schwere Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden und Personen verursachen. Welche Versicherung greift im Fall der Fälle?

Wer haftet bei Silvesterschäden an Haus und Garten?

In Sachen Haftung bei Silvesterschäden gilt im Allgemeinen folgendes:

  • Eine Hausratversicherung haftet bei Brand in der Wohnung, wenn Möbel, Kleidung, Elektrogeräte usw. beschädigt werden.
  • Schäden am Gebäude selbst zahlt die Wohngebäudeversicherung.
  • Nicht vorsätzliche Personen- und Sachschäden am Fremdeigentum werden von der Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.
  • Bei Verletzungen aufgrund eines Unfalls, die dauerhaft die Gesundheit beeinträchtigen, greift die Private-Unfallversicherung. Viele Behandlungen werden von der Krankenversicherung finanziert. Einen zusätzlichen Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Von Raketen bis Böllern verfügt jeder Feuerwerkskörper über ein Prüfsiegel (CE-Kennzeichnung und eine F-Zulassung). Achten Sie beim Kauf auf jeden Fall darauf, dass dieses vorhanden ist. So haben Sie nicht nur die Gewissheit, dass der Rakete sicher ist, sondern Sie haben auch die Rückendeckung Ihrer Versicherung. Diese zahlt in der Regel nämlich nur dann, wenn die Schäden durch geprüftes Feuerwerk entstanden sind.

Beachten Sie außerdem jederzeit die Sicherheitshinweise in der Gebrauchsanleitung. Vergewissern Sie sich auch, ob die Raketen und Böller fachgerecht, d. h. trocken und kühl, gelagert wurden und – falls zutreffend – ihre Lagerdauer (Haltbarkeit) nicht überstritten wurde.

Zünden Sie Feuerwerkskörper nur in dem gesetzlich zugelassenen Zeitraum: von 0 Uhr am 31. Dezember bis 24 Uhr am 1. Januar (lt. Sprengstoffgesetz). Städte und Gemeinden können abweichende Regelungen haben – informieren Sie sich am besten rechtzeitig.

Wie kann man Böller- und Feuerwerkschäden am Haus und Garten vorbeugen?

Im gesetzlichen Rahmen steht es jedem frei, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Wenn Sie Sorge um Ihr Haus haben, können Sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Was man vorbeugend tun kann, ist, im Rahmen eines freundlichen Gesprächs im Vorfeld Besorgnisse zu äußern und Bitten auszusprechen. So könnten sich Nachbarn zum Beispiel auf einen bestimmten Standort einigen, an dem Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Dieser sollte sich entsprechend weiter weg von Gebäuden und entflammbaren Pflanzen befinden. Hier sollte man einen Sicherheitsabstand von ca. 10 Metern beachten.

Selbst kann man auch vorsorgen und das eigene Grundstück schützen, indem man zum Beispiel:

  • den Garten vor der Silvesternacht gut bewässert, sodass Funken keine Chance haben, Brände auszulösen.
  • das Hausdach ebenso mit einem Schlauch nass macht.
  • Fenster zumacht und Rollläden und Jalousien herunterlässt.

Wenn Sie selbst Feuerwerkskörper zünden wollen, beachten Sie die Gebrauchsanweisung und zünden Sie Böller und Co. niemals in der Hand bzw. in geschlossenen Räumen an.

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