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Mit einer Risikolebensversicherung das Erbe regeln und Steuern sparen

3 Min Alle Erbschaftsteuerlichen Aspekte der Risikolebensversicherung auf einen Blick

01.08.2019
Mario Kaestner
3 Min

Wenn der Ernstfall eintritt, sollen die richtigen Menschen vom Abschluss einer Risikolebensversicherung profitieren. Nicht immer sind das die gesetzlichen Erben. Aus diesem Grund sollten Sie schon beim Abschluss des Versicherungsvertrags einige Dinge beachten. Unter gewissen Umständen können Sie dadurch auch verhindern, dass Ihre Hinterbliebenen hohe Steuern auf die Versicherungssumme zahlen müssen.

Risikolebensversicherung: Erben, Erbschaftsteuer und Freibeträge

Um das beste Angebot zu finden, ist es essenziell, vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) verschiedene Anbieter und Konditionen zu vergleichen. Auch Laufzeit und Versicherungssumme sollten Sie mit Bedacht wählen. Damit im Todesfall die richtigen Menschen vor einer Versorgungslücke geschützt werden und keine Erbschaftsteuer anfällt, ist es aber auch wichtig zu prüfen, wie die Versicherungsleistungen erfolgen sollen. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. In diesem Fall sind die Steuerfreibeträge sehr gering.

Wenn in Ihrem Versicherungsvertrag nichts anderes vermerkt ist, sind Sie Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter. Im Todesfall zählen die Leistungen der Risikolebensversicherung zu Ihrem Erbe. Es wird dem Barvermögen und anderen Besitztümern wie Wohnungen, Häusern oder Autos hinzugerechnet. Übersteigt der Gesamtwert eines Erbes einen bestimmten Betrag, fällt darauf Erbschaftsteuer an. Alles, was darunter liegt, bezeichnet man als Steuerfreibetrag. Wie hoch der Freibetrag ist, richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Je enger die Verwandtschaftsbeziehung, desto höher ist der Steuerfreibetrag:

FAMILIENVERHÄLTNISSTEUERFREIBETRAG
Ehe- und eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stief- und Adoptivkinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Eltern, Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern20.000 Euro
nicht verwandte oder „entfernt“ verwandte Erben, z. B. Geschäftspartner20.000 Euro

Bedenken Sie außerdem, dass die Freibeträge nur einmal in zehn Jahren gewährt werden


Risikolebensversicherung: Erben und Begünstigte mit Bedacht festlegen

Möchten Partner sich gegenseitig absichern, werden vor allem zwei Arten von Risikolebensversicherungen genutzt:

  • Verbundene Risikolebensversicherung
  • Risikolebensversicherung „über Kreuz“

Eine verbundene Risikolebensversicherung schließen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner ab. In dem Versicherungsvertrag begünstigen Sie sich gegenseitig. Stirbt einer von Ihnen, bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist die versicherte Person auch Versicherungsnehmer, zählen im Todesfall die Leistungen der Risikolebensversicherung zum Erbe. Es kann Erbschaftsteuer anfallen. Die Beiträge für eine verbundene RLV sind meist etwas geringer als bei zwei separaten Verträgen. Sind Sie und Ihr Partner nicht verheiratet, ist diese Art der Versicherung jedoch nicht empfehlenswert, da der Steuerfreibetrag für nicht verwandte Erben sehr gering ist (20.000 Euro). Berücksichtigen Sie außerdem, dass beide Partner sich auf eine Laufzeit und Versicherungssumme einigen müssen. Das bedeutet weniger Flexibilität. Möchten Sie das vermeiden, sollten Sie und Ihr Partner sich für eine Überkreuzversicherung entscheiden.

Mit einer Risikolebensversicherung „über Kreuz“ das Erbe der Hinterbliebenen sichern

Bei einer Risikolebensversicherung „über Kreuz“ schließen beide Partner separate Versicherungsverträge ab. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Verträge bei verschiedenen Anbietern abzuschließen. In Ihrem Vertrag sind Sie Versicherungsnehmer und Begünstigter. Ihr Partner ist die versicherte Person. Verstirbt Ihr Partner, erhalten Sie die Versicherungssumme. Da Sie der Versicherungsnehmer sind, fällt keine Erbschaftsteuer an. Damit sind Sie auch bei hohen Versicherungssummen nicht auf Steuerfreibeträge angewiesen. Auch wenn das Erbe ohnehin groß ist, empfiehlt sich eine Überkreuzversicherung. So zählen die Leistungen der Risikolebensversicherung nicht zur Erbmasse, und Erben erhalten keinen Pflichtteil. Wichtig: Sie können die Risikolebensversicherung nicht ohne Wissen Ihres Partners abschließen. Er muss den Versicherungsvertrag unterschreiben und die Gesundheitsfragen beantworten.

Separate Versicherungsverträge sind in der Regel zwar etwas teurer, bieten aber den Vorteil, dass sie in Bezug auf die Versicherungssumme und Vertragsdauer sehr flexibel gestaltet werden können.

Risikolebensversicherung flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestalten

Sie möchten verhindern, dass die Leistungen einer Risikolebensversicherung Ihrem Erbe oder dem Ihres Partners zufallen und ggf. Erbschaftsteuer anfällt? Eine Risikolebensversicherung können Sie innerhalb weniger Minuten online abschließen. Dabei haben Sie verschiedene Optionen für Überkreuzversicherungen. Ist es Ihnen vor allem wichtig, Ihre Hinterbliebenen abzusichern, bietet sich beispielsweise eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme an. Für noch mehr Flexibilität sorgt die Nachversicherungsgarantie. So können Sie auf veränderte Lebensumstände reagieren und die Versicherungssumme um bis zu 30.000 Euro erhöhen. Die garantierte Beitragshöhe über die gesamte Vertragslaufzeit ermöglicht eine optimale Planbarkeit. Auch wenn Sie sich für monatliche Zahlungen entscheiden, fallen keine Ratenzahlungsgebühren an.

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