Home > ratgeber > Privathaftpflicht im Ausland gültig?

Privathaftpflicht im Ausland gültig?

2 Min Mit welchem Geltungsbereich darf ich als Versicherungsnehmer rechnen?

27.11.2017
Julianna Adamska
2 Min

Wer gerne reist oder mit der Familie in Urlaub fährt, tut das zum Beispiel auch im Auto. Es muss dabei im Ausland gar nicht erst Linksverkehr herrschen, damit man einen Moment lang mit den fremden Sitten und Gebräuchen auf der unbekannten Straße überfordert ist. Und wer im Ausland Schaden verursacht, tut gut daran, versichert zu sein. Denn die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz gilt auch in anderen Ländern – und Schäden an Fahrzeugen und Behandlungskosten für geschädigte Personen gehen verständlicherweise schnell ins Geld. Die Privathaftpflicht gilt zum Glück auch im Ausland. Die wichtigsten Bedingungen, zeitliche Begrenzungen und übliche Vereinbarungen zum Versicherungsschutz sollten Sie allerdings dabei kennen …
Ihre im Inland abgeschlossene Privathaftpflicht behält auch im Ausland ihre Gültigkeit, grundsätzlich für die ganze Welt. Die Länge Ihres Aufenthalts oder die Gültigkeitsbereiche Ihrer Police unterscheiden sich jedoch, je nach Versicherung. Häufig ist der Aufenthalt bis zu 12 Monaten in einem fremden Land kein Problem – vorausgesetzt er ist von vorübergehender Dauer. Das heißt: Ihre Privathaftpflicht übernimmt ohne separate Versicherung die gleichen Leistungen – genau wie im Inland – und greift, wenn durch Ihr Verschulden Sach-, Vermögens- oder Personenschäden entstehen. Also auch für Behandlungskosten oder bei berechtigten Schmerzensgeldforderungen.

Privathaftpflicht in Deutschland, Wohnsitz im Ausland– wo endet der Geltungsbereich?

Aufgepasst heißt es, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen – dann müssen Sie in dem Land Ihres neuen Wohnsitzes eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen. Ihr vormalig in Deutschland bestehender Versicherungsschutz erlischt.

Neue Privathaftpflicht abschließen – wichtige Kriterien fürs Ausland

Sie haben noch keine Privathaftpflicht – wollen aber eine abschließen, weil Sie sich in der Zukunft öfter im Ausland aufhalten werden? Dann achten Sie fürs Ausland besonders auf die folgenden Kriterien, wenn Sie Ihren Versicherer auswählen:

  • Aufenthaltsdauer im Ausland: Ob Auslandssemester Ihrer Tochter oder Sie selbst auf Reisen im Sabbatical – nicht immer ist es ein verhältnismäßig kurzer Urlaub, der Sie in ferne Länder zieht. Schauen Sie genau hin, wenn es darum geht, wie lange Ihre Police Sie oder Mitglieder Ihrer Familie im Ausland absichert.
  • Forderungsausfalldeckung: Andere Länder, andere Sitten – die Privathaftpflicht ist schon in Deutschland keine gesetzliche Pflicht – im Ausland müssen Sie ebenso damit rechnen, dass einige Menschen über keine entsprechende Versicherung verfügen. Kommen Sie durch jemanden zu Schaden, der nicht zahlen kann, sollte Ihr Versicherer Sie alternativ über die sogenannte Forderungsausfalldeckung entschädigen.
  • Kautionszahlungen: Einige Länder sehen vor, dass Sie für den Geschädigten sofort Geld zahlen müssen, ohne dass der gesamte Versicherungsfall geklärt ist. Je nachdem, wohin Sie also reisen möchten, sollte Ihr Versicherer diese Kautionszahlungen vorstrecken.
  • Mietsachschäden: Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag auch Schäden an gemieteten Räumen mitversichert sind. So können Sie Schäden, die Sie im Ausland in Ihrer Unterkunft, Ihrem Ferienhaus oder Hotel verursachen, Ihrem Versicherer melden – und er kommt für Ihren Schadenersatz auf.

Reisehaftpflichtversicherung: auch das ist möglich

Wollen Sie in Urlaub fahren und verfügen nicht über Versicherungsschutz durch eine private Haftpflichtversicherung, können Sie für die Zeit des Urlaubs im Ausland eine nur für diesen Aufenthalt im Ausland bestimmte Zusatzversicherung abschließen. Sie übernimmt ungefähr die gleichen Leistungen wie eine Privathaftpflicht für das Inland. Sinnvoll ist der Abschluss eines Zusatzbausteins auch, wenn Ihr Versicherer Ihr Reiseland vom Versicherungsschutz ausnimmt.

Tiere oder Wassersport im Urlaub? Aufgepasst beim Geltungsbereich der privaten Haftpflicht …

Klar kommt der Familienhund mit in den Urlaub. Und surfen wollen Sie auch? Dann müssen Sie Ihren Vertrag genau prüfen, inwieweit Schäden durch Ihren Hund oder Ihr Surfbrett bereits in Ihrer vorhandenen Privathaftpflicht berücksichtigt sind. Und sich gegebenenfalls zusätzlich schützen.

Unverbindliches Angebot einholen und Geld sparen

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter!

436482~|verti-ico~|nav-email-64~|

Jetzt einfach und schnell den Newsletter abonnieren: