RLV: Lebensversicherung Auszahlung

4 Min In diesen Fällen erhalten Sie eine Auszahlung der Lebensversicherung

10.02.2022
Michelle Enners
4 Min

Wer eine Lebensversicherung abschließt, tut dies in der Regel entweder aus Gründen der eigenen Altersvorsorge oder um seine Hinterbliebenen im Todesfall finanziell abzusichern. Doch wie genau läuft die Auszahlung einer Lebensversicherung – und welchen Unterschied macht die Versicherungsart dabei? Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in diesem Beitrag.

Der feine Unterschied: (kapitalbildende) Lebensversicherung und Risikolebensversicherung

Bevor es im Detail darum gehen soll, wann man sich die Lebensversicherung auszahlen lassen kann, sollte man sich zwei Arten von Lebensversicherungen vor Augen führen:

  • Kapitallebensversicherung: In dieser Versicherungsart werden Todesfallschutz und private Altersvorsorge kombiniert. Ein Teil des eingezahlten Geldes fließt in den Todesfallschutz, der Rest wird als sogenannter „Sparanteil“ verzinst und angespart. Der Sparanteil wird somit zur Kapitalanlage. Dieses Kapital kann sich der Versicherte bei Vertragsablauf oder -kündigung schließlich auszahlen lassen, bei einer Kündigung fällt jedoch der sogenannte „Stornoabzug“ an. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen des Versicherten die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme – unabhängig davon, wieviel Beiträge tatsächlich gezahlt wurden.
  • Risikolebensversicherung: Möchte man vornehmlich die Hinterbliebenen oder Geschäftspartner finanziell absichern, schließt man eine günstigere Risikolebensversicherung ab. Hohe Versicherungssummen können zu vergleichsweise kostengünstigen Beiträgen versichert werden. Die Versicherungssumme wird ausschließlich im Sterbefall des Versicherten an die vertraglich festgelegten Hinterbliebenen ausgezahlt. Kündigt man den Vertrag noch zu Lebzeiten, erfolgt in der Regel keine Auszahlung des eingezahlten Geldes.

Auszahlung der Kapitallebensversicherung – damit können Sie rechnen

Gilt lediglich die Reihenfolge „Lebensversicherung, Todesfall, Auszahlung“? Nein, bei der Kapitallebensversicherung gibt es zwei weitere Optionen:

  • Der Vertrag läuft ab: Der Versicherungsnehmer erhält jetzt die Kapitallebensversicherung ausgezahlt. Dabei handelt es sich um die Summe, die zu Vertragsbeginn vereinbart wurde – zuzüglich Zinsen, Zinseszinsen und Überschussbeteiligungen. Aus den monatlichen Beträgen ist eine stattliche Summe zusammengekommen.
  • Plötzlicher Todesfall vor dem Auszahlungstermin: In diesem Fall erhalten die Angehörigen, die im Vertrag namentlich bestimmt worden sind, die vereinbarte Versicherungssumme. Sie erhalten das Geld einkommensteuerfrei ausgezahlt und haben so eine finanzielle Sorge weniger. Es ist zu beachten, dass gegebenenfalls Erbschaftsteuer anfallen kann.
  • Vorzeitige Auszahlung: Entscheidet man sich für die Kündigung des Vertrags, erhält man eine vorzeitige Auszahlung, den „Rückkaufswert“. Dieser liegt vor allem in den ersten Jahren jedoch unter der Einzahlungssumme – man macht in der Regel ein Verlustgeschäft.

Auszahlung der Lebensversicherung bei Vertragsablauf – so geht‘s

  1. Ein paar Monate bevor der Vertrag abläuft, erhält der Versicherungsnehmer von der Lebensversicherung einen Brief. Darin steht, wann man mit der Auszahlung rechnen kann, wie hoch die Auszahlungssumme ist und welche Alternativen es gibt.
  2. Zum genannten Termin wird die Auszahlung auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen.
  3. Jetzt steht das Geld zur freien Verfügung, man könnte mit ihm theoretisch auch einen finanziellen Engpass überbrücken. Der eigentliche Zweck einer Kapitallebensversicherung ist jedoch die Altersvorsorge des Versicherungsnehmers. Die ausgezahlte Versicherungssumme kann als Startkapital für weitere Anlagemöglichkeiten dienen. Legt man die Auszahlung wieder an, kann man so beispielsweise eine Rente gezahlt bekommen – und zwar bis ans Lebensende. Vorteil dabei: egal ob man 80, 90 oder 100 Jahre wird – es ist immer Geld da.
Je nach Lebensversicherung unterscheiden sich die Auszahlungsmöglichkeiten.

Lebensversicherungen bieten unterschiedliche Auszahlungsoptionen

So ist die Auszahlung bei einer Risikolebensversicherung geregelt

Anders als bei einer Kapitallebensversicherung sichert eine Risikolebensversicherung nur den Todesfall ab. Man spart also nichts an. Dafür kostet diese Art der Absicherung auch nur einen Bruchteil der Beiträge einer Kapitallebensversicherung. Mit einer Risikolebensversicherung soll vornehmlich die Familie abgesichert werden, falls der Versicherte plötzlich verstirbt. Die Familie kann vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden und mit dem Geld zum Beispiel die Raten für das Haus abzahlen oder die laufenden Kosten für den Alltag abdecken.

Das sind die Vorteile einer Risikolebensversicherung:

  • Im Todesfall erhält die Familie die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei, gegebenenfalls kann jedoch Erbschaftsteuer anfallen.
  • Bei der gegenseitigen Absicherung von Geschäftspartnern erhält der Geschäftspartner die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt und kann damit beispielsweise den Verlust des Einkommens der verstorbenen Person ausgleichen oder laufende Kredite tilgen.
  • Ist man als Paar nicht verheiratet, erhält der Lebenspartner keine gesetzliche Witwenrente. Mit der Risikolebensversicherung können sich Paare in „wilder“ Ehe für den Todesfall eines Partners „über Kreuz“ absichern.

Sonderklausel beachten: Im Falle eines Suizids des Versicherten innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn wird die Versicherungssumme in der Regel nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Ausnahme: Die versicherte Person befand sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit und war bei der Selbsttötung nicht mehr in der Lage, durchdachte Entscheidungen zu treffen.

FAQ „Auszahlung einer Lebensversicherung“ – die wichtigsten Antworten auf einen Blick

  1. Wird eine Lebensversicherung nach Ablauf ausgezahlt?
    Ja, wenn es sich dabei um eine Kapitallebensversicherung handelt. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht bei Ablauf einer Risikolebensversicherung.
  2. Wann wird eine Lebensversicherung nach dem Tod ausgezahlt?
    In der Regel erfolgt die Auszahlung, sobald die Prüfung der erforderlichen Unterlagen abgeschlossen ist. Erfahrungsgemäß wird das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Unterlagen ausgezahlt. Die Todesursache ist hierbei von Bedeutung, denn bei Suizid oder Tod durch Fremdverschulden könnten weitere Prüfungen die Auszahlung behindern oder verzögern.
  3. Welche Summe bekommt man bei einer Lebensversicherung im Erlebensfall ausgezahlt?
    Kündigen Sie eine Risikolebensversicherung oder läuft sie zu Lebzeiten aus, erhalten Sie keine Auszahlung. Bei der Kapitallebensversicherung ist das anders: Läuft der Vertrag aus, erhält man in der Regel die Versicherungssumme abzüglich Steuern als Einmalzahlung. Eine andere Option ist die Auszahlung in Form einer monatlichen Rentenzahlung bis ans Lebensende. Kündigt man die Lebensversicherung, kann man sich den Rückkaufswert auszahlen lassen – hierbei handelt es sich um das verzinste Sparguthaben abzüglich Steuern und Stornoabzug.
  4. Wird die Auszahlung bei einer Lebensversicherung im Todesfall versteuert?
    Es kommt darauf an: Die Auszahlung einer Lebensversicherung kann unter Umständen steuerfrei sein. Zwar ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung grundsätzlich einkommensteuerfrei, es kann jedoch Erbschaftsteuer anfallen. Steuerlich kann sich für unverheiratete Paare die Über-Kreuz-Versicherung lohnen: Mit ihr entfällt im Todesfall des Partners die Erbschaftsteuer, da das Geld an den Versicherungsnehmer geht und somit kein klassisches „Erbe“ ist. Generell beeinflussen verschiedene Faktoren die Höhe der Erbschaftsteuer.
    Bei der Kapitallebensversicherung gilt: Erbt die Familie im Sterbefall die Versicherungssumme, wird diese wie auch bei der Risikolebensversicherung einkommensteuerfrei ausgezahlt. Erbschaftsteuer kann dabei anfallen.
  5. Kann man sich die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen?
    Haben Sie eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, können Sie den Vertrag auflösen und sich das angesparte Geld abzüglich Steuern und Stornoabschlag vorzeitig auszahlen lassen. Allerdings verzichtet man dabei auf weitere Zinsen, Überschussbeteiligungen und Renditen. Und nicht nur das: In der Regel erhalten Sie mit dem Rückkaufswert sogar weniger Geld ausgezahlt als Sie eingezahlt haben und machen Verlust. Je kürzer der Vertrag gelaufen ist, desto größer ist der finanzielle Verlust.
  6. Ist es ratsam, eine Lebensversicherung zu kündigen?
    Wer eine Lebensversicherung abschließt, denkt an die Zukunft. Dementsprechend lang sind natürlich auch die Laufzeiten dieser Verträge. Ändern sich Ihre Lebensumstände oder bleibt das allgemeine Zinsniveau zu niedrig, drängen sich Ihnen die Überlegungen zur Kündigung auf. Die Antwort auf die Frage, ob es ratsam ist, eine Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie von Ihren individuellen Lebensumständen abhängig machen.
    Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau und berechnen Sie Ihren möglichen Gewinn oder Verlust. Verträge, die bereits über einen langen Zeitraum laufen, sollte man möglichst halten – vor allem, wenn diese mit hohen Garantiezinsen abgeschlossen worden sind. Wenn Sie die Kosten für die Versicherung nicht mehr tragen können, sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsanbieter über eine Umstellung der Zahlweise – vielleicht reicht das schon aus, um den Engpass zu überbrücken.
    Weitere Optionen wie eine vorübergehende Ruhendstellung, eine Beitrags- oder Prämienreduzierung könnten ebenfalls interessant sein.
    Prüfen Sie gegebenenfalls weitere Alternativen zur Kündigung. Verschulden sollten Sie sich jedoch in keinem Fall.

 

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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