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Sobald im Sommer die Temperaturen steigen, erhöht sich gleichzeitig das Blow-up-Risiko auf den Straßen und Autobahnen. Aber auch Risse und Schlaglöcher können durch große Temperaturschwankungen entstehen. Hitzeschäden dieser Art stellen – ähnlich wie zum Beispiel Rollsplitt auf der Straße – ein Unfallrisiko dar. Wer aber kommt im Fall der Fälle für einen möglichen Schaden an Ihrem Fahrzeug auf?
Was ist ein Blow-up?
Wenn der Straßenbeton aufgrund hoher Außentemperaturen aufplatzt und sich dabei die einzelnen Schichten überlagern, spricht man vom so genannten Blow-up. Untersuchungen haben gezeigt, dass Blow-ups schon bei Temperaturen ab 29° bis 30° Celsius entstehen können. Zunächst wölbt sich der Beton und wirft erste Falten. Danach bröckelt die Oberfläche, und es entstehen teils erhebliche Schäden im Straßenbelag.
Bei Asphaltstraßen ist die Gefahr, dass Blow-ups entstehen, im Vergleich eher gering, da das Material insgesamt biegsamer und flexibler ist, als es bei Beton der Fall ist. Demnach stellen vor allem ältere Straßen und Autobahnen im Sommer ein Sicherheitsrisiko für Auto- und Motorradfahrer dar. Bis vor einigen Jahren setzte man in erster Linie auf Beton als Baustoff im Straßenbau. Das hat sich erst in den letzten Jahrzehnten weitgehend geändert.
Hitzeschäden auf der Autobahn – wer haftet?
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Sie fahren mit 100 km/h über ein Schlagloch bzw. ein Blow-up. Es knackt – und die Windschutzscheibe weist Risse auf. Durch die Vertiefungen im Straßenbelag und den daraus resultierenden Stoß bzw. Aufprall ist das Frontscheibenglas an Ihrem Wagen geborsten. Ebenso könnten durch derartige Hitzeschäden auf der Autobahn Radachsen oder Teile der Fahrzeugkarosserie kaputt gehen und damit in ihrer Funktionalität beeinträchtigt werden.
In jedem Fall dürfte die dann erforderliche Autoreparatur ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Ganz abgesehen von dem beträchtlichen Sicherheitsrisiko, dem Sie ausgesetzt sind, während Sie mit dem beschädigten Wagen noch bis zur nächsten Werkstatt fahren.
Man könnte annehmen, dass die Autobahnmeistereien für Schäden, die beim Befahren einer Blow-up Straße entstanden sind, haftbar gemacht werden können. Allerdings müssen betroffene Autofahrer zunächst einmal nachweisen, dass die verantwortlichen Stellen ihren Verkehrssicherungspflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen sind. Das bedeutet, dass es die Straßenverkehrsteilnehmer im Vorfeld zum Beispiel durch Hinweisschilder auf die Löcher in der Fahrbahn aufmerksam gemacht hat.
Autofahrer in der Beweispflicht
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es aus der Sicht der Fahrzeughalter meist ausgesprochen schwer ist, ein Fremdverschulden glaubhaft unter Beweis zu stellen. Demzufolge müssen sie oft aus eigener Tasche die Reparaturkosten in der Werkstatt übernehmen.
- Wer vollkaskoversichert ist, darf mit einer Erstattung rechnen, wenn der eigene Pkw zu Schaden kam.
- Teilkasko-Versicherte dürfen lediglich mit einer Kostenübernahme rechnen, wenn es aufgrund des Blow-ups zu einem Glasschaden am Auto kam.
Üblicherweise müssen sich alle Verkehrsteilnehmer in den Regionen, in denen die Straßen und Autobahnen noch vornehmlich aus Beton gefertigt wurden, in der Sommerzeit an Tempolimits halten. Schneller als 80 km/h dürfen Sie dort meist nicht fahren. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie außerdem darauf achten, dass der Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und dem Ihres Vordermannes den gesetzlichen Anforderungen genügt, mindestens jedoch 25 m beträgt.
Motorradfahrer sind in den Sommermonaten gut beraten, die gefährdeten Gebiete generell zu umfahren – oder dort zumindest besonders vorsichtig zu fahren.
Sichern Sie sich doch rechtzeitig für den Fall der Fälle ab. Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei uns und schließen Sie heute noch eine gute Autoversicherung ab.