Handys sind empfindliche Wesen: elektronisch feingliedrige Begleiter, die ebenso leistungsstark daherkommen wie schnell kaputt gehen können. Fällt das teure Stück auf den Asphalt oder die Marmortreppenstufen hinunter, gibt’s oft Display-Scherben. Landet es im Waschbecken, geht die Performance dauerhaft unter. Und weil die neuesten Exemplare nun mal ziemlich teuer sind, ist die Frage berechtigt: Wann zahlt die Haftpflicht eigentlich bei Handyschäden? Nun, da gibt es ganz unterschiedliche Szenarien…
Können Sie bei der Haftpflicht sparen?
Zunächst: Sie verfügen bereits über eine Privathaftpflicht – und haben ein Smartphone eines anderen kaputt gemacht? Dann kann man Sie beglückwünschen, denn dann zahlt die Privathaftpflicht Handyschäden. Anders als wenn es sich um Ihr eigenes Handy handelt.
Privathaftpflicht bei Handyschäden – Handy kaputt
Aber ganz der Reihe nach: Das Gesetz schreibt keine Privathaftpflicht vor – wohl aber die Verpflichtung, für angerichtete Schäden Schadenersatz zu leisten, nämlich laut § 823 des BGB. Das gilt für Personen- ebenso wie für Vermögens- oder Sachschäden. Und damit auch, wenn Sie das Handy eines anderen kaputt machen. Eine private Haftpflicht übernimmt die Kosten von Reparatur oder Wiederbeschaffung zum Zeitwert des Handys – vorausgesetzt, Sie haben ohne Vorsatz gehandelt.
Anders liegt der Fall allerdings, wenn Sie selbst Ihr eigenes Handy kaputt machen – dann zahlt Ihre private Haftpflicht üblicherweise nicht, da es sich um Ihren eigenen Besitz handelt. Es sei denn, Sie schließen eine gesonderte Handyversicherung ab.
Was kostet die Versicherung für mich genau?
Wann zahlt die Haftpflicht Handyschäden und wann nicht?
- Ihr neues Smartphone fällt Ihnen aus der Hand auf den Steinfußboden – das Display hat Totalschaden: Leider zahlt Ihre Privathaftpflicht solche Handyschäden nicht.
- Ein Freund fegt Ihr Smartphone vom Tisch – anschließend lässt es sich nicht wieder einschalten: Sofern Ihr Freund eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, übernimmt diese den Schaden für das Smartphone. Ohne Privathaftpflicht muss Ihr Freund Ihnen den Schaden laut BGB § 823 aus eigener Tasche bezahlen. Kann Ihr Freund nicht bezahlen, zahlt eventuell Ihre eigene Privathaftpflicht im Rahmen der sogenannten Ausfalldeckung. Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf diese Klausel!
- Ihnen geschieht ein Handy-Unglück: Sie zerstören das Smartphone eines Dritten – Ihre Privathaftpflicht greift, auch im Ausland. Dabei wird der Zeitwert des Handys ermittelt.
Gut zu wissen: Wegen ansteigender Betrugsversuche verlangen Versicherungen bei technischen Geräten wie Smartphones zunehmend, dass Sie ihnen das defekte Handy bzw. Bilder davon vorlegen, und prüfen den Schadenfall. Bewahren Sie daher das defekte Handy für die Schadensanzeige auf.
- Spezialfall Hausrat: Liegt Ihr Handy zu Hause in Ihrer Wohnung und geht im Rahmen eines Einbruchs, Feuers oder durch das Wasser aus einem Rohrbruch kaputt, zahlt Ihre Hausratversicherung.
- Spezialfall Handy im Hotel geklaut: Als Hausrat, den Sie vorübergehend auswärts mit sich führen, gilt Ihr Smartphone im Hotel. Allerdings nur, wenn es sich nicht um einen einfachen Diebstahl handelt – es muss also schon ein Einbruch sein. Das Zimmermädchen, das Ihr offen auf dem Nachttisch liegendes Handy mitgehen lässt, lässt Sie dabei leer ausgehen. Auch gelten noch weitere Bedingungen für eine Kostenübernahme – z. B. die Höhe der Gesamtkosten sowie die Dauer des aushäusigen Schutzes durch die Privathaftpflicht. Tipp: Checken Sie darauf am besten die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung.
- Sonderfall „Selbstbeteiligung“: Müssen Sie einer anderen Person einen Schaden ersetzen, der kleiner ist als Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, müssen Sie auch hier den Schaden für das Handy leider selbst in voller Höhe tragen – entweder für die Reparatur oder in Höhe des Zeitwerts.
Ist die Privathaftpflicht fürs Handy ausreichend – oder lieber mit Zusatzversicherung?
Oft angeboten – wenig sinnvoll: die zusätzliche Handyversicherung beim Kauf Ihres neuen Smartphones. Versichert werden z. B. die häufigsten Handyschäden durch Stürze oder Eindringen von Flüssigkeiten oder Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Überspannung. Aber Ihr individueller Schutzbrief kann auch noch mehr enthalten – wenn Sie bereit sind, mehr zu zahlen.
Im Schadenfall wird der Zeitwert des Smartphones angesetzt – und der ist oft enttäuschend gering, da Nachfolgemodelle das einst teure Stück schnell in die zweite Reihe verweisen. So gilt für das erste Jahr Ihres Schutzbriefes der volle Kaufbetrag, für das zweite nur noch 80 % und für das dritte Jahr nur 60 %. Mit dem dritten Jahr endet dann auch bereits der Versicherungsschutz. Wägen Sie also ab und rechnen Sie genau, gegen welche Risiken Sie Ihr Handy versichern wollen – und ob dieses Geld auch wirklich gut investiert ist.
Wieviel kostet ausgezeichneter Service ?