Fahrzeugwechsel: Clever umsteigen und sparen

5 Min Sie wollen von Ihrem alten auf ein neues Auto wechseln? Lesen Sie hier alles Wichtige in puncto Kfz-Versicherung, Zulassung, Kosten und mehr

03.02.2022
Ines Wiedemann
5 Min

Sie wollen Ihr Fahrzeug wechseln und das Auto neu versichern? Dann gibt es ein paar Dinge zu beachten, zum Beispiel was die Kfz-Versicherung oder die Abmeldung des alten Fahrzeugs angeht. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Fahrzeugwechsel und die Autoversicherung für Ihr neues Auto – inklusive Checkliste, Spartipps und Tipps zur Zulassung.

Checkliste: in 7 Schritten zum Fahrzeugwechsel

  1. Altes Auto bei der Zulassungsstelle abmelden – die Versicherung endet damit automatisch.
  2. Verschiedene Kfz-Versicherungstarife für den neuen Pkw vergleichen.
  3. Neue und bestenfalls günstigere Autoversicherung abschließen.
  4. Die neue eVB-Nummer vom Versicherer geben lassen.
  5. Alle weiteren Unterlagen für die Zulassung zusammenstellen.
  6. Einen Termin bei der Zulassungsstelle (online) machen.
  7. Das neue Auto bei der Zulassungsstelle anmelden.

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Auto neu versichern und sparen

Wer sein Fahrzeug wechselt, kann auch die Autoversicherung wechseln – und zwar auch während des laufenden Versicherungsjahres. Eine Kfz-Versicherung ist immer an das Fahrzeug gebunden. Daher endet die Versicherung automatisch, wenn das alte Auto abgemeldet wird. Wird das Auto verkauft, geht sie an den Käufer des Wagens über. Für das neue Fahrzeug muss dann eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden – eine gute Gelegenheit, um Tarife zu vergleichen und zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. So kann durch den Fahrzeugwechsel bestenfalls Geld bei der Autoversicherung gespart werden.

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Neues Auto – Versicherung wechseln: Was ist zu beachten?

Wird ein Auto verkauft, gibt es bezüglich der Autoversicherung zwei Möglichkeiten:

  1. Der Verkäufer meldet das Auto ab und der Käufer meldet es wieder an: In diesem Fall endet die Kfz-Versicherung automatisch. Die Zulassungsstelle teilt der Versicherung mit, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde. Der Verkäufer muss dann keine Prämie mehr bezahlen.

 

  1. Das Fahrzeug bleibt beim Verkauf angemeldet und der Käufer meldet es um: Dann bleibt der Versicherungsvertrag bestehen und geht auf den Käufer über. Dieser kann entweder die Versicherung weiterführen oder kündigen und das Auto bei einem anderen Anbieter neu versichern. Entscheiden sich die Parteien beim Verkauf für diese Variante, sollte im Kaufvertrag eine Klausel enthalten sein, die den Käufer zur Ummeldung innerhalb von maximal sieben Tagen verpflichtet.
InformationKann man ein neues Auto versichern, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?

Es gibt (je nach Versicherer circa zwei bis vier Wochen) in der ein neues und ein altes Auto gleichzeitig versichert sein kann. Bei Verti beträgt diese Frist vier Wochen. Wird das alte Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abgemeldet, wird es als Zweitwagen versichert.

Fahrzeugwechsel bei gleichbleibender Kfz-Versicherung

Wer ein neues Auto kauft, aber mit seiner Autoversicherung zufrieden ist, kann natürlich dort bleiben. In diesem Fall muss man dem Versicherer jedoch den Fahrzeugwechsel mitteilen. Denn dieser benötigt die Daten des neuen Fahrzeugs, um den neuen Versicherungstarif zu berechnen. Der Fahrzeughalter erhält dann eine neue eVB-Nummer für die Zulassung des neuen Fahrzeugs.

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InformationFahrzeugwechsel: Was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, bleibt Ihnen Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten – egal, ob Sie die Versicherung wechseln oder beibehalten. Bei einem Versicherungswechsel teilen Sie dem neuen Anbieter Ihre bisherige Versicherung und die Versicherungsnummer mit. Dieser fragt Ihre SF-Klasse beim bisherigen Versicherer ab und berücksichtigt sie bei der Beitragsberechnung.

Neues Auto versichern: der passende Schutz

Egal ob alt oder neu: Ein Auto braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung damit es überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen darf. Ob darüber hinaus auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, muss jeder Versicherte für sich entscheiden. Diese Überlegungen können dabei helfen, das neue Auto richtig zu versichern:

  • Handelt es sich bei dem neuen Fahrzeug um einen Neuwagen bzw. um einen neuwertigen Pkw bis zehn Jahre? Dann sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
  • Auch bei einer Fahrzeugfinanzierung oder Leasing ist die Vollkasko einschließlich GAP-Deckung die richtige Absicherung.
  • Handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist? Dann reicht in der Regel eine Teikaskoversicherung aus, die Elementarschäden wie Hagel- oder Sturmschäden, Diebstahl oder Glasbruch abdeckt. 
  • Bei wertigen Gebrauchtwagen oder Oldtimern sollte ebenfalls mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Neues Auto anmelden: Versicherung und Zulassung

Wurde die Frage nach der Versicherung für das neue Fahrzeug geklärt, kann es zugelassen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel werden diese Dokumente für die Zulassung benötigt:

Immer:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die eVB-Nummer
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer

Zusätzlich für einen Neuwagen:

  • Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers
  • Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erstellt die Zulassungsstelle bei der Erstzulassung

Zusätzlich für einen Gebrauchtwagen:

  • Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Die alten Kennzeichen (nicht nötig, wenn Sie diese behalten wollen)

InformationTipp:

Wussten Sie, dass es bei der Teilkasko im Gegensatz zur Vollkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt? Das heißt, die Vollkaskoversicherung wird mit der Zeit immer günstiger, wenn Sie schadenfrei unterwegs sind, die Teilkasko aber nicht. Deshalb kann es sein, dass unter Umständen die Kosten für Teil- und Vollkasko nicht weit auseinanderliegen. Im Verti-Onlinerechner können Sie die verschiedenen Tarife ganz einfach vergleichen.

InformationKeine Zeit, den Pkw persönlich bei der Zulassungsbehörde anzumelden?

Kein Problem. Sie können entweder bequem einen Zulassungsservice damit beauftragen oder alternativ auch eine Vertrauensperson als Vertreter zur Zulassungsstelle schicken. Wichtig dafür ist auf jeden Fall, dass Sie eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausstellen.

Fahrzeugwechsel: Kosten für die Ab- und Anmeldung

Welche Kosten bei der Ab- bzw. Anmeldung eines Fahrzeugs genau anfallen, ist von der jeweiligen Zulassungsstelle und dem Umfang der Leistung abhängig, beispielsweise, ob das Kennzeichen fortgeführt wird. Eine verbindliche Aussage zu den Kosten erhalten Autofahrer daher nur bei der zuständigen Zulassungsstelle. Hier jedoch einige unverbindliche Richtwerte:

  • Fahrzeug abmelden bzw. außer Betrieb setzen: bis 10 Euro
  • An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs: Circa 20 bis 30 Euro
  • Neuzulassung eines Fahrzeugs: Circa 40 Euro
  • Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens: 12,80 Euro (bundesweit einheitlich).

 

Alt-Tag: Fahrzeugwechsel: Grafik zeigt Gebührenübersicht mit durchschnittlichen Kosten für diverse Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle.

InformationTipp:

Sie wollen Ihr altes Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel behalten? Dann teilen Sie dies der Zulassungsbehörde bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs gleich mit. Normalerweise können Sie Ihre alten Schilder dann wieder mitnehmen. Melden Sie Ihr altes Auto ab, aber haben noch kein neues gekauft, können Sie sich Ihr altes Kennzeichen reservieren lassen.

Wenn Sie für Ihr künftiges Auto eine zuverlässige und günstige Autoversicherung suchen, dann wechseln Sie zu Verti, dem zweitgrößten Kfz-Direktversicherer Deutschlands. Nutzen Sie doch gleich hier unseren praktischen Online-Rechner, um Ihren Beitrag zu ermitteln. Falls Sie Fragen zu unseren Tarifen haben, können Sie uns telefonisch unter 030 – 890 003 003, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen – unser Serviceteam berät Sie und hilft gern.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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