Auto privat verkaufen – Wissenswertes zur Kfz-Versicherung und zum Vertrag

4 Min Worauf Sie beim Autoverkauf achten müssen und was mit der bestehenden Kfz-Versicherung geschieht

17.05.2019
Leonie Kaufmann
4 Min

Aktuellen Statistiken zufolge kauft sich der Deutsche etwa alle 5,5 Jahre ein neues Auto. Ganz gleich, ob im Freundes- oder Bekanntenkreis, durch Zeitungsannoncen oder über einschlägige Internetportale: Sie haben heute unterschiedlichste Möglichkeiten, ein Fahrzeug zu kaufen oder zu verkaufen. Im Hinblick auf die Fahrzeugversicherung gibt es jedoch ein paar Dinge, die Sie bei einem privaten (Ver-)Kauf berücksichtigen sollten.

Experten sind sich einig: Autos über renommierte Fahrzeughändler oder über seriöse Händlerportale zu veräußern bzw. zu erwerben, gilt als besonders sicher – auch wenn dabei in der Regel Vermittlungsgebühren oder Provisionszahlungen anfallen. Bei Privatverkäufen entstehen diesbezüglich keine gesonderten Kosten. Aber es kann unter Umständen zu Problemen kommen. Vor allem auch mit Blick auf die Kfz-Versicherung lohnt es sich, ganz genau hinzuschauen.

Mit neuem Fahrzeug weniger zahlen?

Die Rechtslage bei einem privaten Autoverkauf

Sobald der Kaufvertrag unterschrieben und das Fahrzeug übergeben ist, wechselt das Fahrzeug den Eigentümer. Gleichzeitig geht der bestehende Kfz-Versicherungsschutz auf den neuen Erwerber des Wagens über. Der Verkäufer (bisherige Versicherungsnehmer) schickt seiner Versicherung in der Regel den Kaufvertrag zu, die dem Käufer mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.

Als neuer Besitzer eines Fahrzeugs, das Sie im Rahmen eines Privatkaufs erworben haben, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung. Sie haben demnach die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder zum Ablauf der Versicherungsperiode, sofern Sie mit den zu Grunde liegenden Konditionen nicht in vollem Umfang konform gehen.

Oft melden die Käufer das Auto allerdings innerhalb weniger Tage auf den eigenen Namen um und sind danach bei einer Versicherung ihrer Wahl versichert.

Der Privatverkauf von Fahrzeugen bringt oft Probleme mit sich

Sie sollten einen privaten Autokauf aus Gründen der Sicherheit niemals ohne einen schriftlichen Kaufvertrag abwickeln. Es ist dabei üblich, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer den Vertrag unterzeichnen. Beide Vertragsparteien erhalten jeweils eine Originalabschrift der Unterlagen.

Kfz-Kaufverträge brauchen Sie nicht „in Eigenregie“ aufzusetzen. Entsprechende Musterverträge können Sie auf verschiedenen Webseiten herunterladen. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Quelle vertraulich ist. So haben Sie die Sicherheit, dass nichts Wichtiges in dem Schreiben fehlt.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: Smart FORTWO COUPE 0.9 (HSN: 1313, TSN: EGF), eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr: 2019, Zulassung in PLZ: 49078 (Osnabrück), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 01.01.1965/Führerschein seit 40 Jahren) und weiterer Fahrer (Geb. 01.01.1974/Führerschein seit 31 Jahren) , Angestellter, Hauseigentum, Abstellplatz: Tiefgarage, Lebensgemeinschaft, SF-Klasse KH: SF 40, Selbstbeteiligung TK: 300 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2024, Keine Punkte in Flensburg, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik. Dauer beim Vorversicherer länger als 5 Jahre, Die Ausweisung der 9,90 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 118,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde.

Auto privat verkaufen – wichtiger Passus zum Versicherungsschutz

  • Standardisierte Vertragsvordrucke enthalten im Idealfall einen Passus zum Kfz-Versicherungsschutz. Im Regelfall wird hier von einer Frist von 3 Arbeitstagen ausgegangen, in der sich der Verkäufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug umzumelden.
  • Darüber hinaus sollten neben dem Kaufvertrag eine so genannte Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle ausgefüllt werden. Darin bestätigen sowohl der Verkäufer als auch der neue Besitzer den Verkauf des Wagens.
  • Die Verkaufsunterlagen sollten Sie nach der Unterzeichnung sowohl an den Kfz-Versicherer als auch an die zuständige Zulassungsbehörde schicken. Daraufhin erhält der neue Eigentümer eine Mitteilung der Zulassungsstelle, sofern die Ummeldung des Fahrzeugs nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgt ist.

Der Käufer sollte sich nach der Übergabe unverzüglich um die Ummeldung des Fahrzeuges auf seinen Namen und um eine neue Versicherung kümmern.

Ein bereits abgemeldeter Wagen darf auf öffentlichen Verkehrswegen keinen Meter bewegt werden. Demzufolge ist es nicht gestattet, eine Überführung oder auch nur eine Probefahrt mit dem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz durchzuführen. Um mit dem neu erworbenen Fahrzeug von A nach B fahren zu dürfen, ist es erforderlich, ein Kurzzeit-Kennzeichen bei der Versicherung zu beantragen. Im Allgemeinen ist eine solche Maßnahme mit zusätzlichen Gebühren bei Versicherung und Zulassungsstelle verbunden. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der dafür gezahlte Betrag aus Kulanz bei der Versicherung verrechnet werden kann, wenn sich der Neubesitzer entschließt, das Fahrzeug beim gleichen Anbieter zu versichern.

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