Wer schon einmal eine Probefahrt beim Autohändler gemacht hat, kann sich daran erinnern: Um den Wagen auf der Straße fahren zu dürfen, müssen Kennzeichen angebracht werden. Diese Überführungskennzeichen haben rote Buchstaben. Es gibt aber auch Kennzeichen mit gelben Aufdrucken. Das sind Kurzzeitkennzeichen. Welches Kennzeichen wo zum Einsatz kommt und was Sie dazu wissen sollten, haben wir im Verti-Blog für Sie zusammengefasst.
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Kurzzeitkennzeichen und Händlerkennzeichen – was ist der Unterschied?
Hin und wieder sieht man rote Kennzeichen, die zur Überführung von Kfz verwendet werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Händlerkennzeichen. Diese sind auch für Überführungen und für Probefahrten sowie Prüffahrten geeignet, unterscheiden sich jedoch in einigen Aspekten vom Kurzzeitkennzeichen. Der große Unterschied besteht darin, dass Händlerkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden dürfen und sie ohne zeitliche Beschränkung gültig sind. Ein Händlerkennzeichen bekommen Sie nur auf einen schriftlichen Antrag hin, wenn Sie eine Gewerbeanmeldung, einen Auszug aus dem Zentral-Register in Flensburg, eine spezielle Versicherungsbestätigung sowie ein aktuelles Führungszeugnis vorweisen können.
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