Gebrauchtwagen im Ausland kaufen – worauf achten?

5 Min Was Sie wissen müssen, damit das Traumauto nicht zum Albtraum wird

31.08.2022
Ines Wiedemann
5 Min

Wer ein Auto im Ausland kaufen will, hofft auf einen Preisvorteil. Jedoch gibt es einiges zu beachten, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht doch zur Kostenfalle wird. Hier erfahren Sie alles rund um den Kauf von Gebraucht- und Neuwagen im EU-Ausland und außerhalb der EU.

 

Kurz und knapp: Das müssen Sie beim Autokauf im Ausland beachten

  1. Bei der Recherche im Internet: Achten Sie auf eine seriöse Website mit vollständigem Impressum. Dort sollte neben den Kontaktdaten auch die Unternehmensleitung genannt sein sowie die Steuer- und Registernummer.
  2. Kaufen Sie das Auto nicht ohne vorherige Untersuchung – am besten durch eine unabhängige Werkstatt – sowie eine Probefahrt.
  3. Leisten Sie keine Anzahlung.
  4. Lesen Sie den Kaufvertrag genau durch und lassen sie ihn gegebenenfalls übersetzen. Unterschreiben Sie erst, wenn Ihnen alle Punkte klar sind.
  5. Überprüfen Sie alle Angaben zum Käufer und Verkäufer.
  6. Lassen Sie sich eine Rechnung geben.
  7. Vergleichen Sie die Daten aus den Fahrzeugpapieren mit denjenigen im Personalausweis des Verkäufers. Lassen Sie sich beim Kauf von einem Händler belegen, dass dieser das Fahrzeug ordnungsgemäß vom letzten Halter gekauft hat – zum Beispiel durch einen Kaufvertrag.
  8. Achten Sie auf vollständige Fahrzeugdokumente, inklusive Scheckheft.

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Gebrauchtwagen im EU-Ausland kaufen: Zulassung

Innerhalb der EU kann es sich preislich vor allem lohnen, in Osteuropa einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Für die Zulassung in Deutschland werden diese Dokumente benötigt:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC-Papier genannt
  • Nachweis über HU oder AU bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Eventuell weitere Formulare und Dokumente in Sonderfällen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt werden soll. In diesem Fall am besten bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
  • eVB-Nummer

Gewährleistung und Gebrauchtwagengarantie im EU-Ausland

Gewährleistungsrechte gelten auch für Fahrzeuge, die bei einem Händler in der EU gekauft werden. Sie betragen zwei Jahre bei neuen und mindestens ein Jahr bei gebrauchten Fahrzeugen. Treten nach dem Kauf Mängel auf, ist für die Gewährleistung allein der Verkäufer der richtige Ansprechpartner. In diesem Fall kann es allerdings zu Problemen kommen, wenn das Fahrzeug zum Verkäufer transportiert werden soll. Zwar muss der Verkäufer den Transport im Gewährleistungsfall bezahlen, allerdings kann es sein, dass der Käufer diese vorstrecken muss und am Ende darauf sitzenbleibt.

Um das zu vermeiden, kann man beim Autokauf im EU-Ausland auch eine Gebrauchtwagengarantie mit dem Verkäufer vereinbaren. Hierin können die Bedingungen und der Umfang der Garantie festgelegt werden. Käufer sollten die Garantiebedingungen gut durchlesen und sich im Garantiefall daran halten. Zum Beispiel können bestimmte Fahrzeugteile von der Garantie ausgeschlossen sein oder der Käufer verpflichtet werden, sich bei einem Schaden sofort an den Verkäufer zu wenden.

Auto aus dem Ausland importieren: Transport

Wenn Sie ein Auto im Ausland kaufen, stellt sich noch die Frage, wie Sie dieses nach Deutschland bringen. Innerhalb der EU gibt es einige Transportunternehmen, die diesen Service anbieten. Praktisch ist auch der Transport mit einem Anhänger, da das erworbene Fahrzeug dann kein Kennzeichen benötigt. Möchten Sie das Fahrzeug hingegen selbst heimfahren, benötigen Sie Überführungskennzeichen und einen Versicherungsschutz aus dem Land, in dem Sie es gekauft haben. Dafür gibt es in jedem Land andere Bestimmungen, die Sie am besten beim Verkäufer erfragen.

Neuwagen im Ausland kaufen

Auch für Neuwagen gelten die aufgeführten Regeln für den Kauf innerhalb und außerhalb der EU. Darüber hinaus sollte man beim Neuwagenkauf zusätzlich diese Aspekte bedenken:

  • Die Fahrzeuge sind im Ausland oftmals nicht an die deutschen Bedürfnisse angepasst und müssen dann nach- oder umgerüstet werden. Zum Beispiel gibt es in warmen Ländern meist keine Sitzheizung. Bei US-Importen müssen oft Anpassungen für die Straßenzulassung in Deutschland erfolgen, zum Beispiel die Auspuffanlage leiser gemacht oder die Tachoscheibe in km/h getauscht werden.
  • Es gelten die rechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wird. Diese sind oftmals viel weniger verbraucherfreundlich als in Deutschland. Oftmals gibt es keine Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen.
  • In Deutschland gewähren Vertragshändler oftmals Rabatte, die es im Ausland nicht gibt.

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    Auto im Ausland kaufen: Steuer

    Wer einen Neuwagen im Ausland kauft, muss innerhalb von zehn Tagen in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis bezahlen. Diese muss an das zuständige Finanzamt des Autokäufers abgeführt werden. Wurde zweimal Steuer bezahlt, also auch in dem Land, in dem das Auto gekauft wurde, kann man eine Rückerstattung beantragen – entweder beim Verkäufer oder bei der Steuerbehörde des Landes, in dem das Auto gekauft wurde.

    Beim Kauf eines Gebrauchtwagens muss in Deutschland keine Umsatzsteuer bezahlt werden. In diesem Fall bezahlt man – wenn der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist – die fällige Mehrwertsteuer im Land des Verkaufs.

    Was die Steuerfrage betrifft, gilt ein Fahrzeug als Neuwagen,

    • das zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder
    • dessen Erstzulassung zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

    Auto außerhalb der EU kaufen

    Ein Autokauf außerhalb der EU sollte noch besser durchdacht werden als der innerhalb der EU, egal ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Denn zum einen können hohe Kosten für Zoll, Transport und Umrüstungen für die Zulassung in Deutschland die Ersparnis auffressen. Zum anderen müssen Käufer mehr Aufwand in die Bürokratie und den Transport stecken.

    Für die Zulassung in Deutschland benötigt man bei einem Import aus dem Nicht-EU-Ausland diese Dokumente:

    • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung (wird ausgestellt, nachdem die Zoll-Gebühren bezahlt wurden)
    • Certificate of Title (Eigentumsbescheinigung)
    • Kennzeichen aus dem Nicht-EU-Ausland bei Gebrauchtwagen
    • Kaufrechnung
    • Technisches Gutachten aus Deutschland
    • Personalausweis oder Reisepass
    • eVB-Nummer der deutschen Versicherung
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      Tipp: Für einen Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland müssen Sie ungefähr mit Zusatzkosten von einem Drittel des Kaufpreises rechnen.

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