Kaufvertrag für ein Auto – was muss rein?

5 Min Was im Kaufvertrag für ein Auto enthalten sein muss, worauf Sie bei einem Händler- und Privatkauf achten sollten und wann ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.

26.10.2021
Susann Schlemmer
5 Min

Für die meisten Deutschen ist ein Auto mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – 80 Prozent der privaten Neuwagenkäufer gaben in einer Umfrage der Deutschen Automobil Treuhand mit mehr als 4.000 Teilnehmern an, dass sie sich freuen, wenn sie ihr Auto sehen. Auch wenn die Vorfreude groß ist, sollte beim Autokauf absolute Sorgfalt herrschen, damit später nicht die große Ernüchterung eintritt. Was unbedingt in einen Kfz-Kaufvertrag gehört, was vor Vertragsschluss zu beachten und was für die Zulassung wichtig ist, erfahren Sie hier. Außerdem erhalten Sie eine Mustervorlage für den Kaufvertrag zum Download.

Überblick: Das ist wichtig beim Autokauf

Nach ersten Recherchen, welche Modelle für einen Kauf in Frage kommen, stehen die Kosten im Fokus – angefangen bei den Anschaffungskosten über Wartungskosten bis zur Höhe der Kfz-Steuer. Nach diesen Überlegungen folgt der praktische Teil mit Händlersuche, Besichtigung und Probefahrt. Wenn ein Fahrzeug gefunden ist, das einem zusagt, folgt die Preisverhandlung. Wird eine Einigung erzielt, kann schließlich der Kaufvertrag aufgesetzt werden.

Grundsätzlich empfehlen Experten, dass ein Auto niemals ohne schriftlichen Kaufvertrag gekauft werden sollte. Der Vertrag muss zudem wasserdicht sein – für Käufer und Verkäufer. Das wird er, wenn möglichst viele Informationen und Daten zum Fahrzeug darin festgehalten werden; und diese sollten so eindeutig und detailliert wie möglich beschrieben sein.

Das muss unbedingt in den Kaufvertrag für ein Auto

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer des Käufers und des Verkäufers
  • Automarke und exakte Modellbezeichnung mit Hersteller- und Typnummer
  • Bisheriges amtliches Kennzeichen
  • Identifikationsnummer des Fahrzeugs
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Datum der Erstzulassung
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Kilometerstand
  • Kaufpreis in Ziffern und Worten mit der Währung
  • Informationen über mitverkauftes Zubehör und Zusatzausstattung
  • Anzahl und Details zu Vorschäden und Unfallschäden
  • Eventuelle Sondervereinbarungen
  • Garantiezusagen des Verkäufers
  • Zusage des Käufers, das Auto innerhalb von drei Werktagen umzumelden

Verkäufer und Käufer erhalten jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Kaufvertrages. Tauchen nach dem Kauf Mängel auf, können sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer auf den Kaufvertrag berufen.

Grafische Darstellung eines Fahrzeugs, Käufers und Verkäufers mit relevanten Informationen für einen Kaufvertrag

Was ist vor dem Vertragsabschluss zu beachten?

Wer ein Auto nicht über das Internet kauft, sondern bei einem Händler oder privat einen Gebrauchtwagen anschafft, unternimmt in der Regel eine Probefahrt. Dabei sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • Eine Begleitperson mitnehmen, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
  • Verschiedene Modelle Probe fahren, um einen Vergleich zu haben.
  • Den Zustand des Fahrzeugs genau inspizieren, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.
  • Den Versicherungsschutz vor der Probefahrt erfragen, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt. Minimum ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was kostet eine günstige Autoversicherung?

Privatverkauf

Sofern über den im Vertrag vermerkten Angaben hinaus mündliche Vereinbarungen getroffen werden, ist es wichtig, diese auch schriftlich festzuhalten. Idealerweise auf einem separaten Papier als Anlage zum Kaufvertrag. Der Verkäufer sollte dem Käufer die Zulassungspapiere erst dann geben, wenn der volle Kaufbetrag gezahlt wurde. Zudem sollte vertraglich festgehalten werden, dass der Käufer das Auto innerhalb von drei Werktagen auf seinen Namen und seine Versicherung ummeldet.

Kauf beim Händler – Gebraucht- und Neuwagen

Für Neuwagen gibt es standarisierte Kaufverträge, die sich auf die sogenannten Neuwagenverkaufsbedingungen, kurz NWVB, beziehen. Diese wurden zusammen vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, dem Verband der Automobilindustrie und dem Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen entwickelt. Daran müssen sich gewerbliche Verkäufer aber nicht zwingend halten. Trotzdem dürfen sie die gesetzliche Gewährleistung oder Sachmängelhaftung nicht ausschließen – diese umfasst zwei Jahre. Für Gebrauchtwagen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Einige Händler tun dies, andere bieten auch für gebrauchte Pkw eine zweijährige Gewährleistung an. Gewerbliche Händler müssen bei der Vertragsunterzeichnung ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen. Diese dürfen keine Klauseln enthalten, mit denen die gesetzliche Gewährleistung aufgehoben oder beschränkt wird.

Mustervorlage für einen privaten Gebrauchtwagenverkauf steht hier zum Download bereit

Versicherungsschutz:

Bereits vor dem Autokauf sollte überlegt werden, welcher Kfz-Versicherungsumfang – Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – und welches Versicherungsunternehmen in Frage kommen. Die Preise und Leistungen der Versicherer unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.

Das ist nach der Vertragsunterzeichnung wichtig

Der Käufer ist verpflichtet, den Pkw unverzüglich auf seinen Namen umzumelden. Bei einem privaten Autokauf muss der neue Eigentümer selbst zur Zulassungsstelle. Auch wenn das Auto laut Kaufvertrag dem Käufer gehört, ist er erst nach der Ummeldung der offizielle Fahrzeugeigentümer. Gewerbliche Händler bieten dies häufig als (kostenpflichtige) Serviceleistung an. Dazu benötigt der Händler eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer, der Kfz-Versicherung. Die eVB-Nummer ist der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist ein 7-stelliger Code aus Ziffern und Buchstaben und enthält Angaben zum Fahrzeug sowie zum Versicherungsnehmer.

Wann ist ein Autokauf wirksam?

Der Kaufvertrag sollte die vollständigen Angaben der Vertragspartner und des Fahrzeugs enthalten. Eine bestimmte Form bedarf der Vertragsschluss nicht, empfohlen ist jedoch die Vereinbarung in Schriftform. Sobald Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Autokauf grundsätzlich wirksam.

Im digitalen Zeitalter sind aber auch per Mail geschlossene Verträge rechtlich bindend. Denn auch dort erklären beide Parteien, dass sie sich vertraglich binden wollen. Inzwischen gibt es mehrere Anbieter, die sich auf den reinen Online-Verkauf spezialisiert haben und auch einige Autohersteller wie etwa Mercedes bieten einen Neuwagenkauf via Internet an.

Ebenso ist ein mündlich geschlossener Kaufvertrag rechtlich bindend, wenn Käufer und Verkäufer übereinstimmend erklären, einen Vertrag zu schließen. Experten raten jedoch davon ab. Falls sich im Nachhinein doch eine Partei gegen den Kauf beziehungsweise Verkauf entscheiden sollte, ist die mündliche Vereinbarung nur schwer nachweisbar.

Wann ist ein Autokauf abgeschlossen?

Mit der Übergabe des Fahrzeugs erfüllt der Verkäufer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag. Bei der Empfangnahme sollte der Käufer kontrollieren, ob mögliche Mängel am Fahrzeug sichtbar sind und diese dann umgehend geltend machen. Zudem sind die Vollständigkeit der ausgehändigten Papiere und Schlüssel zu prüfen.

Wie lange ist der Rücktritt von einem Autokauf möglich?

Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht bei einem Autokauf. Ist ein Kfz-Kaufvertrag unterschrieben, ist er auch bindend. Dennoch gibt es einige Umstände, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglichen.

Bei einem Neuwagenkauf wird in der Regel zunächst eine verbindliche Bestellung vereinbart, dies ist noch kein Kaufvertrag. Der Kaufinteressent ist aber für eine bestimmte Frist – in der Regel zwischen 10 und 21 Tagen – an diese Bestellung gebunden. Die Bestellung stellt dann ein befristetes Kaufvertragsangebot dar. Unterschreibt der Verkäufer während dieser Frist die Auftragsbestätigung nicht, ist die Bestellung nicht mehr bindend und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande.

Wird mit einem Kaufvertrag gleichzeitig ein Finanzierungsvertrag geschlossen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wird der Finanzierungsvertrag widerrufen, gilt dies automatisch auch für den Kaufvertrag.

Wurde das Fahrzeug ohne Besichtigung im Internet gekauft, besteht ebenfalls ein Widerrufrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Die gilt grundsätzlich für Verträge, die per Fernabsatzgeschäft geschlossen werden.

Verzögerte Auslieferung:

Auch wenn die Auslieferung des Fahrzeugs wiederholt verschoben wird, ist ein Rücktritt möglich. Allerdings muss die Lieferung vom Käufer schriftlich angemahnt und eine Nachfrist eingeräumt werden. Lieferengpässe aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, verlängern die Auslieferfristen automatisch. Spätestens nach vier Monaten muss aber auch dann geliefert werden. Falls dies nicht geschieht, können Sie vom Kauf zurücktreten und möglicherweise sogar Schadenersatz fordern.

Wann ist ein Kfz-Kaufvertrag ungültig?

Der Kaufvertrag für ein Auto ist anfechtbar, wenn nachweislich ein erheblicher Mangel am Fahrzeug besteht, dieser aber vor dem Kauf verschwiegen wurde. Das könnte beispielsweise ein Motor- oder Getriebeschaden sein.

Wer sein Auto privat verkauft, kann Gewährleistungsansprüche ausschließen. Im Vertrag steht dann eine Formulierung wie „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Das gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer dem Käufer keinen Schaden verschweigt. Andernfalls kann der Käufer von arglistiger Täuschung ausgehen und den Kfz-Kaufvertrag anfechten.

Allerdings ist arglistige Täuschung nicht immer nachweisbar. In diesen Fällen muss dem Verkäufer – egal, ob gewerblich oder privat – die Möglichkeit eingeräumt werden, den Schaden auszubessern. Auch eine Kaufpreisminderung kommt in Betracht.

Ist die Rückgabe eines Autos nach dem Kauf möglich?

Die Rückgabe nach dem Kauf ist nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel besteht, der vermutlich bereits bei der Übergabe bestand. Dies gilt jedoch nur innerhalb der ersten sechs Monate – auch wenn eine Sachmängelhaftung für zwei Jahre besteht. Nach sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf vorhanden war – ein eher schwieriges Unterfangen in der Praxis.

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