Einen Autounfall zu verursachen oder darin verwickelt zu sein, ist für die meisten ein Schreckensszenario. Vor lauter Aufregung fällt es schwer, ruhig und besonnen zu bleiben. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall kommt es darauf an, umsichtig und schnell zu reagieren. Das hilft auch im Nachhinein für die problemlose Abwicklung des Schadens, sowohl verkehrs- als auch versicherungsrechtlich. Was bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beachten ist, was unbedingt in das Erste-Hilfe-Set im Auto gehört und wie ein Unfall dokumentiert werden sollte, erfahren Sie hier.
Erste Maßnahmen bei einem Autounfall: Verhalten am Unfallort
Nach einem Unfall – vorausgesetzt die körperliche Verfassung lässt es zu – steht die Sicherheit an erster Stelle. Es gilt, gesehen zu werden und weitere Crashs im Verkehrsgeschehen zu verhindern.
Das ist am Unfallort zu tun:
- Die Warnblinker des eigenen Autos einschalten.
- Warnweste anziehen, die zur Basisausstattung jedes Fahrzeugs gehören sollte.
- In einiger Entfernung zur Unfallstelle das Warndreieck aufstellen – innerorts in circa 50 Meter, außerorts in circa 100 Meter und auf der Autobahn in mindestens 200 Meter Distanz.
- Bei kleineren Blechschäden Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge machen, danach umgehend die Straße räumen.
- Bei größeren Unfällen die Notrufzentrale und die Polizei über die kostenlosen Rufnummern 112 und 110 verständigen.
- Die Unfallspuren nicht beseitigen. Wenn aber durch beispielsweise größere Fahrzeugteile Behinderungen oder Gefahrensituationen für andere Fahrzeuge entstehen, sollten sie – idealerweise nach der Aufnahme eines Fotos – zur Seite geräumt werden.
- Vor Ort warten, bis alle Daten aufgenommen wurden.

Vorgehen nach einem Autounfall: Vom Absichern der Unfallstelle bis zur Verständigung der Versicherung
Ob bei einem Autounfall die Polizei verständigt werden muss, hängt davon ab, welcher Schaden verursacht wurde und wie schwer der Unfall war. Ist ein großer Schaden entstanden, muss die Polizei unbedingt gerufen werden. Die Polizei sollte auch dann informiert werden, wenn sich einer der Unfallbeteiligten weigert, seine Daten – Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Ausweisdokument – herauszugeben, Fahrerflucht droht oder möglicherweise Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Denn dann handelt es sich eindeutig um eine Straftat.
Bei kleineren Schäden genügt es, wenn mit dem Unfallgegner die Versicherungsinformationen ausgetauscht werden. Der Europäische Unfallbericht hilft dabei: Das Formular kann beispielsweise im Dokumenten-Center von Verti auf Deutsch und Englisch heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Bericht wird von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben – jeder erhält ein Exemplar. Es sollten stets zwei Formulare im Auto mitgeführt werden, falls ein dritter Unfallgegner involviert ist.
Über die kostenfreie Rufnummer 112 kann die Notrufzentrale verständigt werden. Diese Informationen sind wichtig für die Rettungssanitäter:
- Wo hat sich der Unfall ereignet?
So konkret wie möglich den Unfallort lokalisieren – die letzte Anschlussstelle sowie die Kilometerangabe auf der Autobahn oder innerorts die Straße, die Höhe und die Hausnummer - Was ist passiert?
Eine grobe Beschreibung zum Hergang genügt – beispielsweise ein Auffahrunfall bei hoher Geschwindigkeit oder ein Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem Auto in einer Kurve - Wie ist die Lage am Unfallort?
Hier ist zu klären, wie viele Fahrzeuge involviert sind, wie viele verletzte Personen es gibt, um welche Verletzungen es sich handelt und ob alle Beteiligten ansprechbar sind.

Notrufnummern der Polizei und des Rettungsdienstes
Diese Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte jeder kennen
Nachdem der Rettungsdienst verständig wurde, kann die Erstversorgung am Unfallort beginnen. Denn Nichtstun kann als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.
Blutende Wunden versorgen: Zunächst sollten offene Wunden gestillt werden. Dazu immer Schutzhandschuhe aus dem Verbandskasten tragen. Das betroffene Körperteil hochlagern und mit einem Verband versehen, der Druck auf die Wunde ausübt.
Bewegungen vermeiden: Die verletzte Person sollte möglichst wenig bewegt werden, da ungewiss ist, ob innere Verletzungen oder Verletzungen des Bewegungsapparats vorliegen. Motorradfahrern vorsichtig den Helm abnehmen, um Ersticken zu verhindern.
Das Opfer ist ansprechbar und bei Bewusstsein: Die verletzte Person über die Situation informieren und beruhigen, dass die Rettungskräfte unterwegs sind. Die Rettungsdecke aus dem Verbandskasten schützt vor Unterkühlung.
Das Opfer ist nicht ansprechbar und bewusstlos: Die Atmung überprüfen. Dazu die Wange an Mund und Nase der verletzten Person halten. Bei normaler Atmung sollte die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. Bei unregelmäßiger oder ausgesetzter Atmung versuchen, mit einem Wechsel von Herzdruckmassage und Beatmung – 30-mal mit beiden Händen auf den Brustkorb drücken, dann 2-mal beatmen –, das Opfer wiederzubeleben.
Ist es sinnvoll, den Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen?
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für den Erhalt des Führerscheins. Der Kurs muss im Laufe eines Fahrerlebens aber nicht wiederholt werden. Dennoch ist es empfehlenswert, die Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen, um im Notfall helfend eingreifen zu können. In einer aktuellen Umfrage des ADAC aus dem Jahr 2021 mit mehr als 3.600 Befragten erklärte nämlich nur gut jeder Zweite, dass er sich zutrauen würde, Erste Hilfe leisten zu können. Die Befragung ergab dann auch einige Wissenslücken, vor allem bei der Anwendung der stabilen Seitenlage – nur etwa 10 Prozent wussten, wann sie überhaupt zum Einsatz kommt.
Wichtige Inhalte eines Erste-Hilfe-Kurses sind:
- Stabile Seitenlage und Helmabnahme bei Bewusstlosigkeit
- Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Atemstillstand
- Stillen von Blutungen
- Vorgehen bei Herzinfarkt
Auffrischen lohnt sich: Verschiedene Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser bieten ganzjährig meist eintägige Kurse an.
Was gehört ins Erste-Hilfe-Set im Auto und welches Sicherheitsequipment ist nötig?
Einige Dinge gehören verpflichtend zur Grundausstattung jedes Fahrzeugs, um im Falle eines Crashs Sicherheit an der Unfallstelle zu gewährleisten.
- Warnweste – Eine Warnweste muss der deutschen beziehungsweise europäischen Norm DIN EN 471:2003+A1:2007 oder EN ISO 20 471:2013 entsprechen. Beide Normen erfüllen sowohl den deutschen als auch den europäischen Sicherheitsstandard. Sie sind entweder fluoreszierend gelb, orange oder rot und haben breite Reflexstreifen. Im Handschuhfach verstaut, sind sie immer griffbereit, wenn es drauf ankommt.
- Warndreieck – Das rot-weiß reflektierende Dreieck soll andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam machen. Ein Warndreieck ist im Kofferraum mitzuführen.
- Verbandskasten – Auch einen Verbandskasten an Bord zu haben ist Pflicht. Er muss der DIN 13/164 entsprechen und darf nicht abgelaufen sein. Nach einer gewissen Zeit müssen zumindest die sterilen Inhalte in einer Apotheke ausgetauscht werden.
- Versicherungskärtchen – Die weiße (vormals grüne) Versicherungskarte sollten Autofahrer auf jeder Fahrt mitführen. So lassen sich die Versicherungsdaten unproblematisch und zeitsparend mit dem Unfallgegner austauschen. Tipp: Bei Fahrerflucht kann mithilfe des Kfz-Kennzeichens über den kostenfreien Zentralruf der Versicherer ausfindig gemacht werden.

Inhalt eines Verbandskastens – von Handschuhen bis Heftpflaster
Nach einem Autounfall: Bilder machen und Daten austauschen
Auch bei einem Bagatellschaden darf der Unfallort nicht einfach verlassen werden, das wäre Unfallflucht und damit strafrechtlich relevant. Grundsätzlich ist es immer ratsam, Fotos aufzunehmen und Notizen am Unfallort zu machen. Im Zweifelsfall erspart das später Ärger.
Davon sollten Fotos gemacht werden:
- Papiere und Dokumente des Unfallgegners – vor allem dann, wenn der Fahrer nicht der Halter des Autos ist
- Anhaltspunkte über den Unfallhergang wie Brems-, Kratz- und Reifenspuren
- Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen
- Unfallort aus verschiedenen Perspektiven – nah und fern
Notizen und eine Skizze können helfen, die Unfallsituation nach einigen Tagen und Wochen zu rekonstruieren. Die Position der Fahrzeuge, die Uhrzeit und das Datum sollten dazu unbedingt vermerkt werden. Entscheidende Details können auf diesem Weg festgehalten werden, denn mit der Zeit verblassen Erinnerungen. Weiterhin ist es wichtig, dass Namen und Kontaktdaten von Zeugen notiert werden. Ihre Aussagen können wichtig sein. Die Autoversicherung sollte ebenfalls umgehend informiert werden. Der Unfallverursacher muss die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall verständigen, der Geschädigte muss sowohl die eigene, sofern die Haftung nicht eindeutig ist, als auch die gegnerische Versicherung informieren.
Wie sind Unfallschäden versichert?
Bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden, die Dritten entstehen, wenn der Verkehrsunfall selbst verschuldet wurde. Dazu gehören Fahrzeug- sowie Personenschäden. Bei Schäden am eigenen Auto springt die Kaskoversicherung ein. Die Teilkaskoversicherung ersetzt unverschuldete Schaden durch Naturereignisse und Diebstahl oder infolge von Zusammenstößen mit Wildtieren. Eine Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und versichert darüber hinaus Unfallschäden am eigenen Auto, auch wenn diese selbst fahrlässig verursacht wurden, sowie mutwillige Beschädigung durch Fremde, also Akte von Vandalismus.
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