Kfz-Versicherung über Kennzeichen herausfinden: So geht‘s

4 Min So finden Sie ganz einfach eine Kfz-Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer heraus.

26.01.2023
Ines Wiedemann
4 Min

Ein Auffahrunfall ist passiert und Sie haben in der Hektik vergessen, sich die Daten zur gegnerischen Autoversicherung zu notieren? Oder jemand hat Ihr Auto angefahren und Fahrerflucht begangen? Dann können Sie, wenn Sie oder Zeugen das Autokennzeichen notieren konnten, ganz einfach die Kfz-Versicherung herausfinden. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Kfz-Versicherung des Unfallgegners herausfinden

Wer das Autokennzeichen des Unfallgegners notiert oder fotografiert hat, kann damit ganz einfach über den Zentralruf der Autoversicherer dessen Kfz-Versicherung herausfinden. Dabei handelt es sich um einen Dienst der Versicherungen, an den sich alle wenden können, die in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.

Den Zentralruf erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr:

  • Innerhalb Deutschlands unter: 0800 250 260 0
  • Aus dem Ausland unter: 0049 40 300 330 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
  • Über das Online-Anfrageformular unter zentralruf.de

Wer telefonisch anfragt, erhält meistens innerhalb weniger Minuten eine Auskunft. Bei Unfällen im Ausland und der Kontaktaufnahme über das Onlineformular muss jedoch mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 24 Stunden gerechnet werden.

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Autoversicherung herausfinden: Notwendige Informationen

Für die Anfrage beim Zentralruf werden diese Daten benötigt:

  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Schadentag
  • Unfallland sowie Herkunftsland auf dem gegnerischen Kennzeichen (bei Schäden, die im Ausland passiert sind)

 

Lese-TippLese-Tipp:

Wie Sie sich nach einem Autounfall richtig verhalten, erfahren Sie hier.

InformationAufgepasst:

Den Zentralruf dürfen nur Personen nutzen, die ein berechtigtes Interesse haben, also zum Beispiel Unfallbeteiligte und deren Vertreter. Wer sich über den Zentralruf unberechtigt Auskünfte erschleichen will, kann strafrechtlich verfolgt werden.

Versicherung ermitteln: Ist der Anruf beim Zentralruf eine Schadenmeldung?

Nein, der Anruf beim Zentralruf ersetzt nicht die Schadenmeldung. Denn diese kann nur bei der jeweiligen Kfz-Versicherung erfolgen. Mit den Angaben, die man durch den Zentralruf erhält, kann jedoch der Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung hergestellt und die Schadenregulierung in die Wege geleitet werden.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: Smart FORTWO COUPE 0.9 (HSN: 1313, TSN: EGF), eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr: 2019, Zulassung in PLZ: 49078 (Osnabrück), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 01.01.1965/Führerschein seit 40 Jahren) und weiterer Fahrer (Geb. 01.01.1974/Führerschein seit 31 Jahren) , Angestellter, Hauseigentum, Abstellplatz: Tiefgarage, Lebensgemeinschaft, SF-Klasse KH: SF 40, Selbstbeteiligung TK: 300 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2024, Keine Punkte in Flensburg, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik. Dauer beim Vorversicherer länger als 5 Jahre, Die Ausweisung der 9,90 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 118,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde.

Fahrerflucht: So reagieren Sie richtig

Wer Opfer einer Fahrerflucht wird, sollte wie folgt vorgehen:

  • Unfallort und das eigene Fahrzeug fotografieren
  • Die Polizei verständigen
  • Ausschau nach etwaigen Zeugen halten und Personalien sowie die Aussage zum Unfallhergang notieren

Wird die Polizei eingeschaltet, dokumentiert diese den Schaden am Unfallort und befragt eventuelle Zeugen. Wird der flüchtige Fahrer ermittelt, droht ihm je nach Schwere der Fahrerflucht ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe . Außerdem kann es sein, dass er seinen Kfz-Versicherungsschutz verliert. Werden Personen verletzt oder sogar getötet, kann bei Fahrerflucht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

InformationÜbrigens:

Der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe, wenn ein Auto angefahren wurde, schützt nicht vor einer Strafe wegen Fahrerflucht. Wer zum Beispiel ein parkendes Fahrzeug beschädigt, muss erst eine „angemessene“ Zeit auf den Halter warten. Erscheint niemand, muss der Unfall bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden. Was eine „angemessene“ Wartezeit ist, wird im Einzelfall entschieden und kommt auch darauf an, wo und zu welcher Tageszeit der Unfall passiert ist. Zum Beispiel muss man tagsüber auf einem Parkplatz länger warten als nachts auf einer verlassenen Landstraße.

Zettel an der Windschutzscheibe

Ein Zettel an der Windschutzscheibe nach einem Unfall schützt nicht vor Strafe wegen Fahrerflucht.

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Lese-TippLese-Tipp:

Alle Infos rund um die Frage, ob die Kfz-Versicherung bei einer Fahrerflucht bezahlt, bekommen Sie in unserem Ratgeber Fahrerflucht – Zahlt die Kfz-Versicherung?

Mehr Informationen im WWWWeitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Zentralruf der Autoversicherer

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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