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Die Motorradversicherung

Motorrad als Zweitfahrzeug
versichern

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Leistungsstark und günstig

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Unabhängig von der Versicherung des Erstfahrzeuges

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Gilt auch für Auto, Lieferwagen und Wohnmobil

Motorrad als Zweitfahrzeug

Wie beim Erstfahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für das Zweitfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit dieser Versicherung und der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB, kann das Motorrad angemeldet und zugelassen werden. Möchte man Auto und Motorrad gleichzeitig versichern, gibt es die Möglichkeit eine Zweitfahrzeugversicherung abzuschließen.

Bei Verti können Sie Ihr zweites Motorrad genauso vorteilhaft versichern wie Ihr Erstes, wobei Ihr Erstfahrzeug auch ein Pkw sein kann. Sie müssen nicht in der teuren SF-Klasse 0 oder 1/2 starten, sondern können Ihre gute Fahrerfahrung auch beim Motorrad als Zweitfahrzeug verwenden. Diese Regelungen gelten nur für die Haftpflichtversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Verti bietet Ihnen entsprechend den Tarifbestimmungen im besten Fall die gleiche Einstufung der Schadenfreiheitsklasse wie bei Ihrem Erstfahrzeug an.

Sie können Ihr Zweitfahrzeug so günstig wie Ihr erstes Fahrzeug bei uns unter folgenden Vorausetzungen versichern:

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Informieren Sie sich jetzt über unsere günstigen Versicherungstarife für Motorräder und Roller und berechnen Sie mit dem Versicherungsrechner schnell und einfach Ihren persönlichen Versicherungsbeitrag. Gestalten Sie Ihre Motorradversicherung ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Zweitwagen versichern: Die Leistungen und Vorteile auf einen Blick

Mit dem Zweitfahrzeug-Tarif von Verti können Sie viel Geld sparen, ohne auf Schutz und Komfort verzichten zu müssen. Hier ein Überblick, welche Vorteile und Leistungen wir Ihnen bieten:

  • Motorrad als Zweitfahrzeug
    Ist man bereits im Besitz eines Fahrzeugs, kann man das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern und damit sparen. Dabei ist es egal, ob das Erstfahrzeug ein Pkw, Lieferwagen, Wohnmobil oder ebenfalls ein Motorrad ist. Zweitfahrzeugtarife sind bei Verti Teil des Angebots und können sich lohnen!
  • Fahrzeughalter muss auch Versicherungsnehmer sein
    Um einen Zweitfahrzeugtarif zu erhalten, müssen Sie als Versicherungsnehmer auch Fahrzeughalter sein. Einzige Ausnahme: Neben Ihnen dürfen auch Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ebenfalls Fahrzeughalter sein.
  • SF-Klasse beim Motorrad als Zweitfahrzeug
    Bei einer Zweitfahrzeugversicherung profitiert man in der Regel davon, gleich in eine bessere Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, einsteigen zu können. Im besten Fall können Sie die gleiche SF-Klasse erhalten, die Sie bereits bei Ihrem Pkw besitzen – aus eins mach zwei sozusagen. Gibt es im Fahrerkreis jedoch einen Nutzer mit geringerer Fahrerfahrung gemäß Führerscheinbesitz, wird die SF-Klasse entsprechend gekürzt. Für diese ist zudem auch der jüngste Fahrer ausschlaggebend, vor allem bei unter 25-Jährigen sind die Beiträge meist höher. Sofern Sie sich nicht für eine gute SF-Klasse gemäß eines Zweitfahrzeugtarifs qualifizieren, können Sie mit dem Motorrad bei einigen Gesellschaften generell mit der SF-Klasse ½ starten lassen – und umgehen so geschickt die niedrigste Schadensfreiheitsklasse 0. Vergleichen lohnt sich hier also!
  • Voraussetzungen beim Zweitfahrzeugtarif
    Je nach Versicherung können die Anforderungen leicht variieren. Viele Versicherungen setzen jedoch voraus, dass man innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren sein muss. Außerdem sollten weder das Erst- noch das Zweitfahrzeug in der SF-Klasse 0 eingestuft sein. Des Weiteren kann man nur sich selbst und neben sich den Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner als Fahrzeughalter anmelden.
  • Motorrad-Teilkasko
    Wer zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht noch eine Teilkaskoversicherung für sein Motorrad abschließen möchte, kann dies in der Zweitfahrzeugversicherung direkt tun. Somit schützt man das Bike im Falle möglicher Schäden. Die meisten Motorrad-Teilkaskoversicherungen – so auch die von Verti – decken neben dem (Teil-)Diebstahlschutz folgende Motorradschäden ab: Sturmschäden, Hagelschäden, Schäden durch Überschwemmungen, Schäden durch Blitze, Brandschäden, Glasbruch durch Steinschlag, Schäden durch den Zusammenprall mit Tieren und Marderbissschäden.
  • Motorrad muss nicht beim gleichen Anbieter versichert werden wie der Pkw
    Die Versicherung für das Zweitfahrzeug kann tatsächlich bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Manche Versicherungen bieten deshalb auch Vergünstigungen an. Der Anbieter für die Zweitfahrzeugversicherung holt in diesem Fall die notwendigen Informationen für die Einstufung in die SF-Klasse bei dem Anbieter der Erstfahrzeugversicherung ein.
  • Spartipps
    Neben der Vermeidung der SF-Klasse 0 kann man noch an anderer Stelle sparen: Schließen Sie die Soziusnutzung aus, stellen Sie Ihr Motorrad sicher in einer Garage ab und investieren Sie in ein Bike mit ABS oder einer Wegfahrsperre. Je weniger Kilometer im Jahr gefahren werden, desto mehr können Sie sparen.Zudem sind die Beiträge niedriger, wenn die eingetragenen Fahrer über 25 Jahre alt sind und auch mit einem kleinen Fahrerkreis lassen sich die Beitragskosten etwas senken. Nicht zuletzt ist man auch mit einem Saisonkennzeichen kostensparend unterwegs. Mit diesem kann man nicht nur bei der Kfz-Steuer profitieren, auch die SF-Klasse verbessert sich jedes Jahr, wenn man im Saisonzeitraum von mindestens sechs Monaten unfallfrei fährt.

Ebenfalls möglich: Auto als Zweitfahrzeug zum Motorrad versichern

Natürlich kann man auch einen Pkw als Zweitfahrzeug neben dem Motorrad versichern – hier gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen für die Einstufung in SF-Klasse und Kaskoversicherung. Werden alle notwendigen Kriterien erfüllt, steht der Zweitwagenversicherung also nichts im Wege.

Auch hier gilt: Ist man bereits lange unfallfrei Motorrad gefahren und so in einer guten SF-Klasse, kann das Auto als Zweitfahrzeug ebenfalls in eine höhere SF-Klasse eingestuft werden – so spart man von Anfang an.

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Zweitmotorrad versichern? Kein Problem!

Gerade für motorradbegeisterte Haushalte oder Paare bietet sich eine Zweitfahrzeugversicherung für ein weiteres Bike an. Um ein zweites Motorrad zu versichern, sollte das erste ebenfalls in einer besseren SF-Klasse als 0 eingestuft sein. Weiterhin gelten die gleichen Voraussetzungen für die Versicherung als Zweitfahrzeug.

Fazit: Eine Zweitfahrzeugversicherung lohnt sich!

Ob man das Motorrad als Zweitfahrzeug versichert, zwei Motorräder versichern möchte oder das Auto als Zweitfahrzeug neben dem Bike anschafft – man kann von geringeren Beiträgen durch bessere Schadensfreiheitsklassen profitieren.

Verti bietet Ihnen passende und flexible Tarife für Motorrad, Auto, Wohn- und Lieferwagen. Egal, ob Kfz-Haftpflicht, Motorrad-Teilkasko, Schutzbrief oder Zweit-Fahrzeug-Tarif – wir beraten Sie gern zu den Versicherungsthemen rund um Ihr Fahrzeug! Mit unserem Onlinerechner können Sie Ihren persönlichen Tarif bequem von zuhause berechnen. Natürlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Kundenservice gerne bei individuellen Fragen zur Seite.

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... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:

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Zweitwagen versichern

Wenn Sie eine günstige Zweitwagen-Versicherung für Ihr zweites Fahrzeug suchen, sind Sie bei Verti genau richtig. Profitieren Sie auch bei Ihrer Zweitwagenversicherung von Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – wir zeigen Ihnen, wie Sie bares Geld bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen. Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens berücksichtigen wir die Fahrerfahrung, die Sie mit Ihrem Erstwagen gesammelt haben. Somit erhalten Sie im besten Fall bei uns für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr Erstfahrzeug als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse. Sie möchten erstmalig einen Zweitwagen versichern oder ist Ihr zweites Fahrzeug bereits versichert? Beides kein Problem – wechseln Sie jetzt zu Verti und nutzen Sie unseren günstigen Zweitfahrzeug-Tarif zu erstklassigen Konditionen.

Um unsere günstige Zweitwagenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige Konditionen erfüllen: Einen Zweitwagen können Sie zum Beispiel nur dann versichern lassen, wenn Sie bereits ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil als versichertes Erstfahrzeug besitzen. Eine weitere wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den letzten 12 Monaten unfallfrei gefahren sind. Ist bereits ein Zweitfahrzeug vorhanden, so darf dieses nicht in der SF 0, S oder M eingestuft sein. Außerdem können Sie bei unserem Zweitfahrzeug-Tarif nur sich selbst, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG) als Halter anmelden.

Sie können mit unserem Zweitfahrzeug-Tarif nicht nur Autos, sondern auch Motorräder, Lieferwagen und Wohnmobile als zweites Fahrzeug versichern lassen. Zudem haben Sie selbst dann die Möglichkeit, unsere Kfz-Versicherung für Zweitwagen zu nutzen, wenn Ihr Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist. Auch wenn Ihr Zweitwagen vorher schon bei einem anderen Versicherer versichert war, können Sie ohne weiteres zu Verti wechseln. Unser Zweitfahrzeug-Tarif muss also keine Erstversicherung sein. Bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags berücksichtigen wir selbstverständlich die SF-Klasse Ihres Zweitwagens und führen diese im Hintergrund für Sie weiter. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen bei den Fahrern, die im Zweit-Fahrzeug-Tarif mitversichert werden können. Diese müssen lediglich alle angegeben werden. Für die Schadenfreiheitsklasse ist dann der jüngste Fahrer ausschlaggebend. Als Nachweis benötigen wir eine Kopie seines Führerscheins. Bei der Motorradversicherung ist der Zweitfahrzeug-Tarif nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer allein oder der Versicherungsnehmer und Ehepartner das Motorrad nutzen.

Trotz gleicher Bedingungen, die sowohl für Ihren Erstwagen als auch für Ihren Zweiten gelten, können die Versicherungsbeiträge variieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen der Tarife. So kann für Ihr Zweitfahrzeug, selbst bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifmerkmalen, wie Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz, der errechnete Versicherungsbeitrag vom Beitrag Ihrer Erstwagenversicherung abweichen.

Sparen Sie mit unserem günstigen Zweitfahrzeug-Tarif, indem Sie sich für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen wie bei Ihrem Erstfahrzeug – egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Vergleichen Sie die Preise unserer Versicherungen und wechseln Sie jetzt zu Verti!