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Mofas & Co.: Unterschiede von Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern

7 Min Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder: Technische Unterschiede bedeuten auch Unterschiede in der Versicherung.

14.02.2024
Lena Eichwald
7 Min

Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Kein Wunder, so punkten sie mit vielen Vorteilen, wie etwa den günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten.

Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.

Was sind Kleinkrafträder?

Der Definition nach haben Kleinkrafträder

  • einen Hubraum von maximal 50 ccm oder
  • Elektromotoren mit einer Nennleistung von maximal 4 kW (6 PS) und
  • sind auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.

Für einige historische Modelle gelten Ausnahmen, d. h. bestimmte Kleinkrafträder dürfen Sie mit einer höheren Geschwindigkeit fahren.

So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Auch bestimmte Pedelecs (Fahrräder mit Motor) können in diese Kategorie fallen.

Mit welchem Führerschein lassen sich Kleinkrafträder fahren?

Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden. Stattdessen erfolgt die Zulassung über ein Versicherungskennzeichen, dessen Schutz stets ein Jahr lang gültig ist.

Leichtkrafträder Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder sind ein Jahr gültig

Wann lohnt sich der Kauf eines Kleinkraftrads?

Kleinkrafträder (Roller, Mopeds und Mofas) sind – ebenso wie Leichtkrafträder – oft kostengünstiger in der Anschaffung sowie im Unterhalt als größere Motorräder. Sie eignen sich besonders für kurze Strecken in der Stadt oder im ländlichen Raum. Überdies sind sie deutlich wendiger und benötigen weniger Parkfläche. Und in der Regel können Sie sich bei einem Mofa, Moped oder Roller im Unterschied zu einem Pkw über einen geringeren Spritverbrauch freuen. Eine heute sehr willkommene Alternative bieten E-Modelle, die wie ein E-Auto mit einem Akku betrieben werden.

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Gut zu wissen:

Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds und Mofas müssen nicht an einer Hauptuntersuchung (HU) teilnehmen. Wenngleich Sie von der alle zwei Jahre anfallenden TÜV-Prüfung befreit sind, sollten Sie dennoch regelmäßig alle Fahrzeugteile überprüfen und diese gegebenenfalls in Wartung bzw. Reparatur geben.

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Was sind Leichtkrafträder?

Leichtkrafträder zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Hubraum von maximal 125 ccm
  • Beschränkung der Motorleistung auf 11 kW, was 15 PS entspricht
  • Höchstgeschwindigkeit von bis zu 110 km/h

Leichtkrafträder sind zumeist als „125er“ bekannt. Die einstige Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h existiert nicht mehr, sie wurde im Jahr 2013 abgeschafft. Da Leichtkrafträder heute bis zu 110 km/h schnell sein dürfen, sind sie eine Stufe über den Kleinkrafträdern angesiedelt, bieten jedoch weniger Leistung als größere Motorräder. Zwar müssen sie nicht gedrosselt werden, wenn allerdings die 15 PS überschritten sind, ist die Fahrerlaubnisklasse A nötig.

Wer darf Leichtkrafträder fahren?

Im Unterschied zu Mopeds, Rollern und Mofas als Kleinkrafträder können Leichtkrafträder junge Erwachsene ab 16 Jahren mit dem Führerschein der Klasse A1 lenken. Haben Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 (damals Klasse 3) gemacht hat, sind Sie ebenfalls zum Führen berechtigt. Alternativ können Sie mit einem gültigen Autoführerschein (Klasse B) die B196-Erweiterung absolvieren.

Kleinkrafträder sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Verkehrsteilnahme ist nur mit einem zugelassenen Fahrzeug gestattet. Das Fahren ohne gültige Zulassung zieht gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist außerdem an das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes sowie die bestandene Hauptuntersuchung gekoppelt. Die Hauptuntersuchung hat alle zwei Jahre zu erfolgen.

Für wen eignen sich Leichtkrafträder?

Leichtkrafträder sind eine gute Option für Anfänger, die sich an das Motorradfahren gewöhnen möchten, da sie leichter zu kontrollieren sind, aber dennoch eine beachtliche Leistungsstärke mitbringen. Zudem punkten sie in der Stadt mit ihrem sportlichen Design und ihrer Agilität bei deutlich geringeren Aufwendungen als etwa ein Pkw.

Ebenso unterhalten viele neben dem Auto ein Kleinkraftrad als Zweitfahrzeug. So reduzieren Sie beispielsweise die Spritkosten, wenn Sie für kürzere Fahrten Ihre 125er nutzen.

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Wichtig:

Auch wenn ein Kleinkraftfahrzeug noch kein vollwertiges Motorrad ist – tragen Sie immer eine geeignete Schutzausrüstung, im Idealfall Motorradbekleidung.

Mofas, Moped, Roller und Leichtkrafträder: Unterschiede

Da Sie nun wissen, wie sich Leichtkrafträder definieren, nehmen wir in diesem Abschnitt Mofas, Mopeds und Roller sowie ihre Unterschiede unter die Lupe. Diese beziehen sich nicht nur auf die Bauweise, sondern auch auf die verlangte Fahrerlaubnis und die Anforderungen im Straßenverkehr.

Was ist ein Mofa?

In Deutschland gehören Mofas zu den einspurigen Kleinkrafträdern bzw. motorisierten Fahrrädern mit Pedalen, die sich von Leichtkrafträdern stark unterscheiden. Sie sind mit maximal 25 km/h unterwegs und dürfen mit einer bestandenen Prüfbescheinigung von Jugendlichen ab 15 Jahren geführt werden. Zudem gelten Mofas als Einsitzer, was die Mitnahme einer zweiten Person ausschließt. Sofern Sie noch vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden sind, müssen Sie die Prüfbescheinigung nicht separat ablegen, sondern können das Mofa mit Ihrem gültigen Führerschein fahren, wenn dies darauf ausdrücklich vermerkt ist. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die allgemeine Helmpflicht.

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Achtung:

Unzulässige Umbauten werden mit einem Bußgeld geahndet. Selbst, wenn rein technisch gesehen, ein Mofa als Kleinkraftrad (analog zum Leichtkraftrad) mehr Geschwindigkeit auf die Straße bringen kann.

Was ist ein Moped?

In Hinblick auf die Optik unterscheiden sich Mofas und Mopeds nicht sonderlich. Beide kommen mit Pedalen daher, die nicht nur dem Starten des Motors dienen, sondern auch als Antriebsunterstützung genutzt werden können. Der wesentliche Unterschied vom Moped zum Mofa als Kleinkraftrad und Leichtkraftrad liegt in der maximalen Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h. Das Führen der schnelleren Gefährte ist ab 15 Jahren oder je nach Bundesland ab 16 Jahren mit der Klasse AM möglich. Zum Moped Führerschein bedarf es das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Ebenso können Sie mit den Klassen A1, A2, A und Klasse B ein Moped ohne separate Prüfung fahren, sofern dies ausdrücklich in Ihrem Führerschein vermerkt ist.

Motorroller als Kleinkraftrad

Zu den Kleinkrafträdern zählen auch Motorroller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h

Was ist ein Motorroller?

Auch ein Motorroller bringt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einen maximalen Hubraum von 50 ccm und eine Leistung zwischen 2 und 6 PS mit. Anders als Mofa und Moped sind Roller mit Automatikgetriebe Variomatik ausgestattet und bringen ihrer Bauweise bedingt einen Durchstieg mit. Zum Führen eines Motorrollers ist der Führerschein Klasse AM notwendig, der ab dem 16. Lebensjahr oder unter bestimmten Voraussetzungen teilweise auch ab dem 15. Lebensjahr abgelegt werden kann. Analog gilt ferner, dass Sie einen Motorroller in der Regel auch mit den Klassen A1, A2, A und Klasse B fahren können.

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Das gilt es zu beachten:

Mofas, Moped und Motorroller benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, bevor Sie damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

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Kleinkraftrad und Mofa: Unterschiede

Zwischen einem Kleinkraftrad und einem Mofa gibt es den wesentlichen Unterschied, dass Mofas auf 25 km/h beschränkt sind und sie schon mit 15 Jahren gefahren werden dürfen. Kleinkrafträder hingegen dürfen bis zu 45 km/h auf den Tacho bringen und unterliegen einem Mindestalter der fahrenden Person von 16 Jahren. Sowohl Mofas, als auch Mopeds und Motorroller gehören in die Kategorie der Kleinkrafträder. Leichtkrafträder sind insbesondere 125er, die wesentlich mehr Leistung erbringen und damit gesondert eingestuft sind.

Kleinkraftrad versichern: So geht’s

Beim Versicherungsschutz nehmen Kleinkrafträder gegenüber anderen Kraftfahrzeugen eine Sonderrolle ein. Bei Rollern, Mopeds und Mofas als Kleinkrafträder besteht – wie bei Leichtkrafträdern – die Verpflichtung, mindestens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor Haftungsansprüchen Dritter bei einem Unfall finanziell schützt. Optional können Sie Ihr Kleinkraftrad versichern und um eine Teilkasko ergänzen, was immer ratsam ist. Damit sind Sie auch bei Elementarschäden oder Diebstahl abgesichert. Das Versicherungskennzeichen, das Sie mit dem Abschluss erhalten, bringen Sie am Heck Ihres Gefährts an. Es muss jedes Jahr neu erworben werden.

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Elektrischer Antrieb?

Fahren Sie ein Klein- oder Leichtkraftrad mit einem elektrisch betriebenen Motor, achten Sie in Ihrem Vertrag auf ergänzende Leistungen wie die Absicherung des Akkus.

Versicherung für Leichtkrafträder bei Verti

Schon seit dem 2014 versichert Verti auch Leichtkrafträder und Leichtkraftroller mit einem Hubraum bis 125 ccm und maximal 11 kW. Ausnahmen bilden hier Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wie Kleinkrafträder und Mofas. Grundsätzlich gelten für die Leichtkrafträderversicherung die gleichen Voraussetzungen wie für die Motorradversicherung.

Einige Unterschiede sollten Sie beachten:

  • Zum Führen eines Leichtkraftrads ist in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse 1b oder A1 erforderlich.
  • Erworben werden kann die jeweilige Fahrerlaubnis ab einem Alter von 16 Jahren.
  • Zum Führen von Leichtkrafträdern und Rollern sind ferner Personen berechtigt, die den Führerschein der Klasse 3 oder 4 besitzen, wenn er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
  • Für die Absicherung von Minderjährigen benötigen wir zusätzlich die Antragsunterschrift eines Erziehungsberechtigten.
  • Es sind maximal zwei Sondertarife pro Wagnis für einen Pkw, ein Motorrad, ein Wohnmobil und einen Kleintransporter möglich.

Bei uns können Sie sich direkt versichern und eine günstige Versicherung für Ihr Leichtkraftrad jederzeit bequem online abschließen. Ihren Beitrag können Sie mit unserem Online-Rechner ermitteln – und dabei Ihren Kfz-Schutz mit unseren Zusatzleistungen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Noch Fragen? Von unseren Experten erhalten Sie schnell und unkompliziert Antworten und Beratung – wahlweise über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter 030-890 003 003.

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