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Krafträder: Unterschiede zwischen Motorrad, Mofa, Roller & Co.

2 Min Technische Unterschiede bedeutet auch Unterschiede in der Versicherung

04.05.2018
Torsten Naumann
2 Min

Der Pkw ist zwar das beliebteste aber längst nicht einzige Kraftfahrzeug. Auch Krafträder sind weit verbreitet – und das längst nicht nur als Fahrzeuge, die in der Freizeit gefahren werden. Typen an Krafträdern existieren mehrere, nämlich Motorrad, Leichtkraftrad und Kleinkraftrad.

Die einzelnen Typen unterscheiden sich nicht nur technisch voneinander. Ebenso gelten unterschiedliche Voraussetzungen, um sie fahren zu dürfen. Dasselbe kann für den notwendigen Versicherungsschutz gelten. Nachfolgend stellen wir die einzelnen Kraftradtypen vor und gehen auf die Krafträder-Unterschiede ein.

Motorrad

Als Motorräder werden sowohl mittelschwere als auch schwere Krafträder bezeichnet. Die mittelschweren Modelle sind auf eine Leistung von 35 kW beschränkt, was 47 PS entspricht. Schwere Motorräder grenzen sich von den mittelschweren Motorrädern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern dahingehend ab, dass keine Beschränkung der Leistung existiert. Dasselbe gilt für den Hubraum und die zulässige Höchstgeschwindigkeit, es bestehen keinerlei Einschränkungen.

Entsprechend unterschiedlich sind die Voraussetzungen, die zum Lenken eines Motorrads zu erfüllen sind. Mittelschwere Motorräder erfordern eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die ab einem Alter von 18 Jahren zugänglich ist. Zum Fahren eines schweren Motorrads berechtigt Sie ein Führerschein der Klasse A, der frühestens ab 20 Jahren erlangt werden kann (vorausgesetzt, ein Führerschein der Klasse A2 besteht seit mindestens zwei Jahren). Der sogenannte Direkteinstieg in diese Führerscheinklasse ist ebenfalls möglich, jedoch frühestens ab einem Alter von 24 Jahren.

Eine Zulassung ist für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in jedem Fall notwendig, die wiederum eine geeignete Motorradversicherung erfordert. Außerdem fällt eine jährliche Kfz-Steuer an und alle zwei Jahre gilt es die Hauptuntersuchung zu bestehen.

Leichtkraftrad

Der Hubraum eines Leichtkraftrads beträgt maximal 125 ccm. Zugleich besteht eine Beschränkung der Motorleistung auf 11 kW, was 15 PS entspricht. Die einstige Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h existiert übrigens nicht mehr, sie wurde im Jahr 2013 abgeschafft.

Zum Lenken berechtigt ein Führerschein der Klasse A1, die ab dem Alter von 16 Jahren erlangt werden kann. Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 (damals Klasse 3) gemacht hat, ist ebenfalls zum Fahren eines Leichtkraftrads berechtigt.

Die Verkehrsteilnahme ist nur mit einem zugelassenen Fahrzeug gestattet. Diese ist an das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes sowie der bestandenen Hauptuntersuchung gekoppelt. Die Hauptuntersuchung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Anders als beim Motorrad findet keine Erhebung einer Kfz-Steuer statt.

Kleinkraftrad

Per Definition haben Kleinkrafträder einen Hubraum von maximal 50 ccm und sind auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. Für einige historische Modelle gelten Ausnahmen, d.h. bestimmte Kleinkrafträder dürfen Sie mit höherer Geschwindigkeit fahren. Das Spektrum an Fahrzeugtypen ist breit gefächert und umfasst neben dem Mofa auch Moped und Mokick. Auch bestimmte Pedelecs (Fahrräder mit Motor) können in diese Kategorie fallen.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kleinkraftrad ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder einer weiterführenden Klasse erforderlich. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Fahren eines Kleinkraftrads.

Beim Versicherungsschutz nehmen Kleinkrafträder gegenüber anderen Kraftfahrzeugen eine Sonderrolle ein. Der Gang zur Zulassungsstelle ist nicht erforderlich, ebenso wenig wie eine Teilnahme an der Hauptuntersuchung. Außerdem wird für ein Kleinkraftrad keine Kfz-Steuer fällig. Stattdessen erfolgt die Zulassung über ein Versicherungskennzeichen, dessen Schutz stets ein Jahr lang gültig ist.

Gut versichert, auch auf zwei Rädern

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