Im Jahr 2023 warten einige neue Regeln auf Autofahrer. Die Prämien für E-Autos verändern sich, manche Jahrgänge müssen ihren Führerschein umtauschen und auch bei der CO2-Abgabe gibt es Neuigkeiten. Lesen Sie hier alles, was Sie zum Autojahr 2023 wissen müssen.
Weniger Förderung für Elektroautos
Ab 1. Januar 2023 gibt es weniger Prämien für E-Autos. Plug-in-Hybride erhalten gar keine staatliche Förderung mehr. Diese E-Auto-Prämien gibt es in 2023:
- Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro werden mit insgesamt 6.750 Euro gefördert (4.500 Euro von staatlicher Seite und 2.250 Euro vom Hersteller).
- Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro werden mit insgesamt 4.500 Euro gefördert (3.000 Euro von staatlicher Seite und 1.500 Euro vom Hersteller).
Ab 1. September 2023 erhalten außerdem nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung.

Wie Sie durch die THG-Quote Geld mit Ihrem E-Auto verdienen können, erfahren Sie hier.
Erhöhung der CO2-Abgabe wird verschoben
Die CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel sollte eigentlich ab 1. Januar 2023 von 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro erhöht werden. Laut ADAC hätte dies einen Preisanstieg für Benzin von circa 1,4 Cent pro Liter und für Diesel um 1,5 Cent pro Liter bedeutet. Die Erhöhung wurde nun allerdings aufgrund der Energiekrise auf Anfang 2024 verschoben.
Wie sich die Benzinpreise im Jahr 2023 entwickeln werden, hängt von so vielen Faktoren ab, dass sich Experten derzeit keine Prognose zutrauen. Maßgeblich ist zum Beispiel, wie der Krieg in der Ukraine verläuft. Man kann nur hoffen, dass es nicht schlimmer wird als 2022: Denn das Jahr war laut ADAC das teuerste Tankjahr aller Zeiten. Mehr zum Thema Spritpreisentwicklung erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
Ein Wechsel kann sich lohnen
Führerscheinumtausch 2023: Wer ist dran?
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden. Im Jahr 2023 sind nun die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe. Wer in diesen Jahren geboren wurde und noch keinen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat, muss seinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2023 umtauschen. Wer mit einem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.
„Maskenpflicht“ im Verbandskasten
Ab 1. Februar 2023 müssen zwei medizinische Masken im Verbandskasten mitgeführt werden. Die entsprechende DIN-Norm ist zwar schon seit 1. Februar 2022 in Kraft, allerdings gilt noch bis zum 31. Januar eine Übergangsfrist.
Wer muss 2023 zum TÜV?
Für alle Autofahrer, die eine rosafarbene TÜV-Plakette haben, heißt es 2023: Ab zum TÜV! Danach erhalten sie dann eine orangefarbene Plakette und müssen erst im Jahr 2025 wieder zur Überprüfung.

So lesen Sie die TÜV-Plakette richtig
Mautgebühren 2023 in Österreich und der Schweiz
In Österreich trägt die Jahresvignette 2023 die Farbe „Purpur“ und kostet wie folgt:
- Jahresvignette für Pkw: 96,40 Euro (2,60 Euro mehr als im Vorjahr)
- Zwei-Monats-Vignette: 29 Euro (80 Cent mehr als im Vorjahr)
- 10-Tages-Vignette: 9,90 Euro (30 Cent mehr als im Vorjahr)
Die Schweizer Vignette kostet wie im letzten Jahr 40 Franken (circa 42 Euro). Im Verlauf des Jahres 2023 soll es diese dann auch digital geben.
Weitere Änderungen im Autojahr 2023
Außerdem ändert sich 2023 für fast 13 Millionen Autofahrer die Typklasse ihres Fahrzeugs und auch die neuen Regionalklassen 2023 wurden veröffentlicht.
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