Im Jahr 2024 warten einige Neuigkeiten auf Autofahrer: Der Förderungsstopp für E-Autos kommt früher als geplant, manche Jahrgänge müssen ihren Führerschein umtauschen und auch bei der CO2-Abgabe gibt es Änderungen. Lesen Sie hier alles, was Sie zum Autojahr 2024 wissen müssen.
Förderstopp für Elektroautos
Während schon seit dem 1. Januar 2023 Plug-in-Hybride keinerlei staatliche Förderung mehr erhielten, hat die Bundesregierung nun auch einen Stopp der E-Auto-Förderung beschlossen – früher als ursprünglich geplant. Wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium mitteilte, ist der vorgezogene Stichtag für die Einreichung von Förderungsanträgen der 17. Dezember 2023. Grund für die vorzeitige Beendigung der E-Auto-Förderung ist ein Milliardenloch im Bundeshaushalt.
Besonders hart dürfte diese Entscheidung jene treffen, die ihr E-Auto bereits bestellt haben, es jedoch noch nicht zulassen konnten – der einkalkulierte Umweltbonus fällt nun weg. Wie sich die Entscheidung der Bundesregierung nun auf die Entwicklung der E-Mobilität in Deutschland auswirkt, bleibt abzuwarten.
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Erhöhung der CO2-Abgabe wird nun umgesetzt
Im letzten Jahr konnten Autofahrer noch einmal aufatmen: Die CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel sollte eigentlich ab 1. Januar 2023 von 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro erhöht werden. Laut ADAC hätte dies einen Preisanstieg für Benzin von circa 1,4 Cent pro Liter und für Diesel um 1,5 Cent pro Liter bedeutet – aufgrund der Energiekrise wurde die Erhöhung jedoch auf Anfang 2024 verschoben.
Jetzt ist es jedoch so weit: Laut Angaben des Handelsblatt und der Deutsche Presse-Agentur (dpa) soll die CO2-Abgabe ab dem 1. Januar 2024 sogar auf 45 Euro pro Tonne steigen. Doch dies ist nur einer von verschiedenen Faktoren, welche den Preisanstieg beeinflussen. Konkret bedeutet dies im Vergleich zu 2023 einen Preisanstieg von rund 4,3 Cent pro Liter Benzin und rund 4,7 Cent für den Liter Diesel. Mehr zum Thema Spritpreisentwicklung erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
Führerscheinumtausch 2024: Wer ist dran?
Bis zum Jahr 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Im Jahr 2024 sind nun die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Wer in diesen Jahren geboren wurde und noch keinen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat, muss seinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2024 umtauschen. Wer mit einem ungültigen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.
Erweiterung der Lkw-Maut in 2024
Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen ändert sich einiges: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird künftig die Lkw-Maut an die Höhe des CO2-Auststoßes gekoppelt. Durch Maßnahmen wie die der CO2-Differenzierung sollen der Ausstoß von Treibhausgasen gemindert und weitere Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele gemacht werden.
Bereits seit dem 1. Dezember 2023 gilt eine neue Mautkomponente, der sogenannte Mautteilsatz, für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen: Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 Euro berechnet. Somit berechnen sich Mautsätze laut Bundesregierung nun aus vier Kostenteilen: Der Infrastruktur, Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und dem CO2-Ausstoß.
Die Mauteinnahmen sind zweckgebunden: Sie kommen für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur – vornehmlich im Bereich der Bundesschienenwege – und Maßnahmen im Mobilitätsbereich zum Einsatz.
Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) wird die Mautpflicht zum 1. Juli 2024 ausgedehnt, während Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm befreit bleiben. Emissionsfreie Kraftfahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2025 befreit, mit dem 1. Januar 2026 werden auch sie zur Kasse gebeten: Dann zahlen sie einen Mautsatz, der um 75 Prozent reduziert ist – hinzu kommen dann noch die Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung.
Ein Wechsel kann sich lohnen
Wer muss 2024 zum TÜV?
Für alle Autofahrer, die eine grüne TÜV-Plakette haben, heißt es 2024: Ab zum TÜV! Danach erhalten sie dann eine blaue Plakette und müssen erst im Jahr 2026 wieder zur Überprüfung. Hier finden Sie alle Infos zum Fahren ohne TÜV.
So lesen Sie die TÜV-Plakette richtig
Mautgebühren 2024 in Österreich und der Schweiz
In Österreich trägt die Jahresvignette 2024 die Farbe „Sonnengelb“ und kostet wie folgt:
- Jahresvignette für Pkw: 96,40 Euro (kein Unterschied zum Vorjahr)
- Zwei-Monats-Vignette: 28,90 Euro (10 Cent weniger als im Vorjahr)
- 10-Tages-Vignette: 11,50 Euro (1,60 Euro mehr als im Vorjahr)
- Ein–Tages-Vignette: 8,60 Euro für Pkw, 3,40 Euro fürs Motorrad (neu, nur online oder per App erhältlich)
Die Schweizer Vignette kostet rund 44 Euro (40 Franken) ohne Mehrwertsteuer. Die Gültigkeit der Schweizer Autobahnvignette liegt bei 14 Monaten mit Gültigkeitsbeginn am 1.12. und Gültigkeitsende dem 31.1. des nachfolgenden Jahres.
Weitere Änderungen im Autojahr 2024
Außerdem ändert sich 2024 für fast 13 Millionen Autofahrer die Typklasse des Fahrzeugs und auch die neuen Regionalklassen 2024 wurden veröffentlicht. Die Preise für Autoversicherungen steigen ebenfalls – der Kfz-Versicherungsindex der Vergleichsportals Verivox rechnet mit bis zu 8,8 Prozent höheren Prämien als 2023.
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