Was tun bei einem Wildunfall?

6 Min Wie verhält man sich bei einem Wildunfall, welche Versicherung zahlt und wie lassen sich Wildunfälle vermeiden?

20.07.2023
Ines Wiedemann
6 Min

Jeden Tag gibt es in Deutschland circa 800 Wildunfälle – zumindest rein rechnerisch. Im Jahr 2021 haben die deutschen Autoversicherer 272.000 solcher Unfälle registriert und dafür insgesamt mehr als 940 Millionen Euro gezahlt. Im Schnitt kostete ein Wildunfall mehr als 3.300 Euro und war damit um rund sechs Prozent teurer als im Vorjahr. Besonders aufpassen sollten Autofahrer im Herbst sowie in den Monaten März, April und Mai. Lesen Sie hier, wie Sie sich bei einem Wildunfall verhalten sollten, wie Sie ihn vermeiden können und welche Versicherung bei Wildunfällen einspringt.

Wildunfall – Das Wichtigste im Überblick

  • Ist ein Wildunfall passiert, muss dieser der Polizei und so schnell wie möglich der Kfz-Versicherung gemeldet werden – auch, wenn das verletzte Tier weggelaufen ist.
  • Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird bei Wildunfällen von der Kaskoversicherung (Teilkasko) bezahlt – die Kfz-Haftpflicht reicht nicht aus.
  • Um das Risiko für einen Wildunfall zu senken, sollten Autofahrer auf Landstraßen, nachts, in der Dämmerung und in den Morgenstunden sowie im Herbst besonders aufmerksam sein.
  • Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird bei Wildunfällen von der Kaskoversicherung (Teilkasko) bezahlt – die Kfz-Haftpflicht reicht nicht aus.
  • Um das Risiko für einen Wildunfall zu senken, sollten Autofahrer auf Landstraßen, nachts, in der Dämmerung und in den Morgenstunden sowie im Herbst besonders aufmerksam sein.

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Wildunfall – was tun?

Diese Schritte sollten Autofahrer nach einem Wildunfall unternehmen:

  1.  Die Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
  2. Falls Personen verletzt wurden: Erste Hilfe leisten und Notarzt verständigen.
  3. Den Wildunfall der Polizei melden: Die Polizei nimmt den Unfall auf und protokolliert, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat. Das ist später für die Versicherung wichtig. In der Regel informiert die Polizei den zuständigen Jäger Förster, der sich um das verletzte oder tote Tier kümmert bzw. sich auf die Suche macht, falls es weggerannt ist.
  4. Das Tier nicht anfassen und auf die Polizei warten: Autofahrer sollten verletzte Tiere auf keinen Fall berühren und genügend Abstand halten, da diese sehr gefährlich werden können.
  5. Fotos machen: Um den Unfall zu dokumentieren, sollten Autofahrer Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Beschädigungen am Fahrzeug machen (wenn der Jäger bzw. die Polizei vor Ort ist.)
  6. Wildschadenbescheinigung durch den Jäger oder Förster aushändigen lassen.
  7. Der Versicherung den Unfall melden, bevor Schäden behoben werden oder das Fahrzeug gereinigt wird.

InformationAchtung:

Totes Wild darf nicht einfach mitgenommen werden – es droht eine Strafanzeige wegen Wilderei. Wer hingegen nach einem Wildunfall ein verletztes Tier einfach liegenlässt, begeht Fahrerflucht und einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Wann das Risiko für Wildunfälle steigt

Das Risiko für einen Wildunfall steigt nachts, in der Dämmerung, in den Morgenstunden sowie im Herbst

Wildunfall und Versicherung – wer zahlt bei einem Wildunfall?

Bei einem Wildunfall bezahlt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug. Besteht eine Vollkaskoversicherung, springt diese natürlich ebenfalls ein, da die Teilkasko darin enthalten ist. Wurde jedoch nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, sind lediglich Schäden versichert, die an fremden Fahrzeugen verursacht wurden – in diesem Fall werden nach einem Wildunfall die Kosten am eigenen Fahrzeug nicht übernommen.

Lese-TippLese-Tipp:

Welche Schäden die Teilkaskoversicherung abdeckt, können Sie hier nachlesen. Und hier erfahren Sie, welche Versicherung die richtige für Sie ist.

Teilkasko bei Wildunfall

Im Fall eines Wildunfalls bezahlt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden, ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Jedoch bezahlt die Teilkasko in der Regel keine Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstanden sind.

Je nach Versicherer kann es einen Unterschied machen, welches Tier den Unfall verursacht. Manche Versicherungen bezahlen generell nur bei einem Zusammenstoß mit Haarwild. Dazu gehören Wildtiere wie Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Füchse, jedoch keine Haus- oder Nutztiere. Bei Verti sind im Basis-Tarif nur Schäden durch Haarwild versichert, im Klassik- sowie Premiumtarif Schäden durch Tiere aller Art.

Vollkasko bei Wildunfall

Die Vollkasko übernimmt alle Schäden, die auch eine Teilkasko bezahlt – also auch die Schäden durch einen Wildunfall. Außerdem springt sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen ein und kommt für Schäden auf, die durch Brems- oder Ausweichmanöver entstanden sind.

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Kfz-Haftpflicht bei Wildunfall

Eine Kfz-Haftpflicht begleicht keine eigenen Schäden. Daher springt sie im Fall eines Wildunfalls nur ein, wenn dadurch fremde Fahrzeuge oder andere Personen geschädigt werden – zum Beispiel, wenn bei einem Ausweichmanöver ein anderes Auto gerammt wird.

Wird nach einem Wildunfall die Versicherung hochgestuft?

Bezahlt die Vollkaskoversicherung nach einem Wildunfall, kann es sein, dass Versicherte danach in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Bei der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Daher kann – falls diese den Wildschaden bezahlt – auch keine Hochstufung erfolgen.

Wildunfall der Versicherung melden: So geht’s

Nach einem Wildunfall sollte der Schaden so schnell wie möglich der Kfz-Versicherung gemeldet werden. In der Regel geht das telefonisch oder online. Alles, was den Unfall dokumentiert – zum Beispiel Fotos und die Wildschadenbescheinigung – sollte der Versicherung übermittelt werden. Diese kümmert sich dann um die Abwicklung des Schadens und informiert den Versicherten über die weiteren Schritte.

Wildunfall mit Mietwagen

Für Wildunfälle mit einem Mietwagen gelten die gleichen Regeln wie nach einem Unfall mit dem eigenen Fahrzeug. Betroffene sollten in jedem Fall die Polizei rufen, den Wildunfall genau dokumentieren und sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen. Was die Versicherung bezahlt, hängt davon ab, welches Versicherungspaket für den Mietwagen gewählt wurde. Hierbei gelten die oben genannten Regelungen zur Kfz-Haftpflicht sowie Voll- und Teilkasko. Darüber hinaus sollte man nach einem Wildunfall mit dem Mietwagen schnellstmöglich die Kfz-Vermietung informieren, die dann die Kfz-Versicherung informiert.

Wildschaden vermeiden – Tipps für mehr Sicherheit

Am besten ist es natürlich, gar nicht erst in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Um das Risiko eines Wildunfalls zu reduzieren, sollten Autofahrer diese Tipps beherzigen:

  • Reduzieren Sie an Wald- und Feldrändern Ihre Geschwindigkeit, insbesondere in den Abend- und frühen Morgenstunden, in der Nacht und bei Nebel sowie auf Strecken, die mit dem „Achtung, Wildwechsel“-Schild gekennzeichnet sind. Besonders gefährlich sind übrigens neue Straßen durch Wälder, da Wildtiere ihre gewohnten Wege beibehalten.
  • Wenn Sie Tiere am Straßenrand sehen: Bremsen Sie ab, schalten Sie das Fernlicht aus und hupen Sie.
  • Wenn eine Kollision unvermeidbar ist: Halten Sie das Lenkrad fest und vermeiden Sie unkontrollierte Ausweichmanöver.
  • Haben bereits einige Tiere die Fahrbahn vor Ihnen überquert: Bremsen Sie ab und rechnen Sie mit weiteren Tieren – es folgen meist noch Nachzügler.
  • Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer durch Einschalten der Warnblinkanlage.

Die Grafik zeigt, wie lange es je nach Geschwindigkeit dauert, bis ein Fahrzeug zum Stehen kommt, wenn in 60 Metern Entfernung ein Wildtier auf der Straße steht. Deutlich wird, dass ein Autofahrer bis Tempo 80 noch Bremsen kann, bei höherer Geschwindigkeit nicht mehr:

Wildunfall: So lange ist der Bremsweg

Bremsweg bei plötzlichem Auftauchen von Wildtieren auf der Fahrbahn

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