Auto ummelden: So geht die Kfz-Ummeldung

6 Min Müssen Sie Ihr Kfz ummelden? Hier gibt es alle Infos zu Unterlagen, Kosten und Versicherung.

10.05.2023
Ines Wiedemann
6 Min

Sie sind umgezogen oder haben einen Gebrauchtwagen gekauft? Dann müssen Sie das Auto ummelden. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen, was bei der Auto-Ummeldung mit der Kfz-Versicherung passiert, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie Ihr Auto online ummelden können, lesen Sie hier.

Kfz ummelden: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder einen Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.
  • Zu den üblichen Unterlagen, die Sie bei der Auto-Ummeldung vorlegen müssen, gehören ein gültiges Ausweisdokument, die Zulassungsbescheinigungen I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer und ein Nachweis über die letzte HU. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Geschäftsfahrzeugen, können weitere Unterlagen hinzukommen (siehe unten).
  • Wer umzieht, aber im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, muss nur die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) umschreiben lassen – das geht meist auch beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt.
  • Sie können Ihr Auto auch online ummelden. Dafür brauchen Sie die Ausweis-App und einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Die Kosten für die Auto-Ummeldung betragen, je nach Grund der Ummeldung, ab ca. 15 Euro. Wenn Sie neue Kennzeichen benötigen, kommen ca. 25 Euro hinzu.

Kfz ummelden bei Umzug innerhalb der Stadt

Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, also in der gleichen Stadt oder Gemeinde bleiben, dann müssen Sie lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) umschreiben lassen. Dafür müssen Sie nicht zwingend zur Zulassungsstelle, sondern können dies meistens auch im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt erledigen – in der Regel ist das gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes möglich.

Diese Unterlagen müssen Sie üblicherweise beim Einwohnermeldeamt bzw. bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und Teil 2 (früher Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer (den Vordruck können Sie sich meistens online bei der Zulassungsstelle herunterladen)

Außerdem können in bestimmten Fällen diese Unterlagen hinzukommen:

  • CoC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), falls das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung, falls es sich um ein Neufahrzeug aus dem EU-Ausland handelt
  • Vollmacht, falls eine andere Person die Ummeldung für Sie erledigt
  • Bei der Ummeldung von Geschäftsfahrzeugen: Gewerbeschein bzw. Handels- oder Vereinsregisterauszug

InformationAufgepasst:

Je nach Grund der Ummeldung können die Unterlagen variieren, die Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen müssen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie vorab dort nachfragen. Meistens können Sie die erforderlichen Unterlagen auf der Website der Zulassungsstelle nachlesen.

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Auto ummelden bei Umzug in eine andere Stadt

Wenn Sie in eine andere Stadt, Gemeinde oder einen anderen Landkreis umziehen, müssen Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle an Ihrem neuen Wohnort ummelden. Beachten Sie, dass Sie sich vorher beim Einwohnermeldeamt ummelden müssen. Das heißt, Ihr neuer Wohnort muss bereits im Personalausweis eingetragen sein, damit Sie Ihr Fahrzeug ummelden können.

In diesem Fall müssen Sie ebenfalls die oben genannten Unterlagen vorlegen und benötigen darüber hinaus:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • alte Kfz-Kennzeichen, falls Sie auf Autokennzeichen Ihres neuen Wohnortes wechseln möchten.

InformationAchtung:

Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel oder Umzug „unverzüglich“ umzumelden. Eine konkrete Frist gibt es zwar nicht, allerdings sollten Sie das Auto innerhalb eines Monats ummelden. Tun Sie das nicht, kann die zuständige Behörde nach eigenem Ermessen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro verhängen.

Auto ummelden: So geht's

Auto ummelden – so funktioniert es

Auto ummelden online: So geht’s

Bei vielen (aber noch nicht allen) Zulassungsstellen können Sie mittlerweile Ihr Auto online ummelden. Dafür brauchen Sie:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder eID-Karte
  • Vorgesehenes Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone mit „AusweisApp2“
  • IBAN – für den Einzug der Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes (seit 2015 bzw. 2018 ausgestellt)
  • Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Haben Sie die erforderlichen Unterlagen, können Sie Ihr Fahrzeug über das Online-Portal der Zulassungsstelle ummelden. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel: Auto online anmelden.

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Auto ummelden: Kosten

Die Kosten für die Auto-Ummeldung hängen beispielsweise davon ab, ob Sie nach einem Umzug im gleichen Zulassungsbezirk wohnen oder ob Sie neue Kfz-Kennzeichen benötigen. Mit diesen Kosten müssen Sie ungefähr rechnen:

  • Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 15 Euro
  • Umzug in neuen Zulassungsbezirk: ca. 28 Euro
  • Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks: ca. 20 Euro
  • Halterwechsel in anderen Zulassungsbezirk: ca. 30 Euro
  • Neues Kennzeichen: ca. 25 Euro
  • Neue Umweltplakette: ca. 5 Euro

InformationÜbrigens:

Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland sind Sie nicht (mehr) verpflichtet, die Kfz-Kennzeichen zu wechseln. Sie können die Kennzeichen Ihres alten Wohnortes behalten. Möchten Sie neue Kennzeichen, können Sie sich online auch Wunschkennzeichen reservieren. Das kostet je nach zuständiger Behörde ungefähr 20 Euro.

Auto ummelden ohne Fahrzeugbrief

Ohne Fahrzeugbrief können Sie Ihr Auto nicht ummelden. Haben Sie keinen Fahrzeugbrief mehr, müssen Sie diesen bei der zuständigen Zulassungsstelle neu beantragen. Dafür brauchen Sie in der Regel diese Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eidesstattliche Verlusterklärung
  • Diebstahlanzeige
  • Zulassungsbescheinigung I, falls noch vorhanden
  • Eigentumsnachweis für das Fahrzeug (zum Beispiel Kaufvertrag)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung

Anschließend meldet die Zulassungsbehörde den Verlust des Fahrzeugbriefs an das Kraftfahrt-Bundesamt und stellt einen neuen Fahrzeugbrief aus. Das kann bis zu sechs Wochen dauern und kostet ungefähr 70 Euro (circa 60 Euro für den Fahrzeugbrief und circa 10 Euro für den Fahrzeugschein, da dieser ebenfalls neu erstellt wird).

Auto ummelden und Versicherung

Wenn Sie Ihr Auto ummelden, kann das auch Ihre Autoversicherung betreffen:

  • Gebrauchtwagenkauf: In diesem Fall können Sie entweder die bisherige Autoversicherung auf sich umschreiben lassen oder die Kfz-Versicherung wechseln. Entscheiden Sie sich für eine neue Kfz-Versicherung, müssen Sie dies dem alten Anbieter nicht mitteilen – das übernimmt die Zulassungsstelle bei der Ummeldung. In jedem Fall brauchen Sie aber eine EVB-Nummer, die Sie unkompliziert bei der entsprechenden Autoversicherung anfordern können.
  • Umzug: Wenn Sie Ihr Auto aufgrund eines Umzugs ummelden, müssen Sie Ihre neue Adresse so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen. Es kann sein, dass sich durch den Umzug Ihr Versicherungsbeitrag ändert, da sich die Regionalklasse verändern kann.
  • Sonstiges: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder verschenken (zum Beispiel innerhalb der Familie) sollten Sie dies Ihrer Autoversicherung mitteilen. Wird der Halterwechsel bei der Zulassungsstelle vorgenommen, informiert auch diese die Versicherung. Ihr Versicherungsvertrag endet dann. Tipp: Sie können Ihre SF-Klasse auf andere übertragen, wenn Sie sie selbst nicht mehr benötigen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in dem Artikel Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s.
Ein Wechsel kann sich lohnen

Brauche ich eine neue eVB-Nummer bei Ummeldung?

Sie brauchen eine neue eVB-Nummer, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen oder einen Gebrauchtwagen auf sich umschreiben lassen. Wenn Sie innerhalb einer Stadt oder Gemeinde umziehen, brauchen Sie keine eVB-Nummer.

Je nach Versicherer erhalten Sie die eVB-Nummer telefonisch und/oder online. Wenn Sie bei Verti eine Autoversicherung online abschließen, erhalten Sie die eVB-Nummer automatisch per Mail. Wenn Sie zwischendurch eine eVB-Nummer brauchen, melden Sie sich einfach telefonisch unter 030-890 003 003, per Mail an service@verti.de oder über unser Kontaktformular.

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