Führerschein-Änderungen 2024: Die neue EU-Richtlinie

5 Min Neue Regeln für den Führerschein: Lesen Sie hier, was sich im Detail mit der geplanten neuen EU-Führerscheinrichtlinie alles ändern soll.

03.12.2023
Wibke Bierwald
5 Min

Die ursprünglich für 2023 erwartete Verabschiedung einer neuen Führerscheinrichtlinie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Europa lässt noch auf sich warten. Seit März liegen die Änderungsvorschläge der EU-Kommission dem Verkehrsausschuss des EU-Parlaments zur noch andauernden Diskussion vor. Ob und welche Führerschein Änderungen auf Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland letztlich zukommen werden, wird somit erst 2024 feststehen. Lesen Sie hier, über welche Punkte der Führerscheinreform derzeit abgestimmt wird und was diese für Sie und Ihre Führerscheinklasse bedeuten kann.

 

Was ist die EU-Führerscheinrichtlinie?

Die EU-Führerscheinrichtlinie ist eine verkehrspolitische Regelung, welche die Bedingungen für den Erwerb und Umtausch einer Fahrerlaubnis sowie für die Anerkennung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union festlegt und vereinheitlicht.

Die Richtlinie regelt unter anderem, welche Fahrzeugklassen es gibt, welches Mindestalter für jede Klasse gilt, wie lange ein Führerschein gültig ist und welche medizinischen Anforderungen an die Fahrtauglichkeit gestellt werden.

Die erste Führerscheinrichtlinie wurde 1980 erlassen und seitdem mehrmals überarbeitet. Die aktuelle EU-Führerscheinrichtlinie stammt aus dem Jahr 2006 und soll nun durch eine neue, die mittlerweile vierte Führerscheinreform ersetzt werden.

Bus- und Lkw-Führerscheinprüfung: Änderung des Mindestalters

Diese Änderung ist interessant für alle, die entweder einen Lkw-Führerschein der Klasse C oder einen Busführerschein der Klasse D erwerben wollen: Es ist nämlich geplant, das Alter für diese Führerscheinklassen auf 18 Jahre zu senken. Fahrprüflinge würden sich damit für den Lkw-Führerschein drei Jahre sparen, während die Fahrerlaubnis für Busse sogar sechs Jahre früher erworben werden darf.

Bedingung ist, dass Fahrer eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert haben oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Ziel dieser Änderung soll sein, dem akuten Fachkräftemangel in diesen Berufsbereichen entgegenzuwirken.

Führerscheinklasse B: Ausnahme für Wohnmobile über 3,5 Tonnen

Wer gern mit dem Wohnmobil verreist, hatte vielleicht schon mal das Problem, dass das Fahrzeug die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen für die Klasse B überschreitet. Bisher musste man in diesem Fall eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C1, auch C1-Führerschein genannt, erwerben, was jedoch mit höheren Kosten und Anforderungen verbunden ist. Das könnte sich 2023 mit der neuen EU-Richtlinie ändern.

Die EU-Kommission sieht zwar keine generelle Anhebung der Gewichtsgrenze vor, plant jedoch eine Ausnahme für Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, wie beispielsweise Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Diese sollen künftig mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen mit der Klasse B gefahren werden dürfen.

Das gilt auch für Wohnmobile, die mittlerweile immer häufiger auf alternative Antriebe setzen. Voraussetzung dafür ist, dass Fahrzeughalter die Führerscheinklasse B bereits seit mindestens zwei Jahren besitzen und gegebenenfalls eine zusätzliche Schulung absolvieren.

Diese Führerschein-Änderung soll unter anderem dazu beitragen, den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern. Allerdings ist noch unklar, wie die Schulung genau aussehen soll und wie hoch die Kosten dafür sein werden. Außerdem gilt die Ausnahme ausschließlich für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen – für konventionelle Wohnmobile bleibt die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen bestehen.

Wohnmobil mit Klasse B Führerschein fahren?

Wohnmobil bis zu 4,25 Tonnen – bald mit Führerschein Klasse B möglich?

Günstige Autoversicherung gesucht?

Europaweite Anerkennung des B17 Führerscheins

Diese Änderung betrifft das begleitete Fahren ab 17 Jahren, das in Deutschland seit 2008 möglich ist. Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass diese Regelung EU-weit anerkannt wird und dass junge Fahrer im Rahmen des begleiteten Fahrens auch über die Landesgrenzen hinweg fahren dürfen.

Ebenfalls relevant für junge Menschen kann die geplante Änderung für die Fahrprüfung und die Probezeit für Fahranfänger werden. Die EU will eine europaweite, einheitliche Probezeit von zwei Jahren einführen, in der für Fahranfänger eine Null-Promille-Regelung gilt und sie nach einem Jahr Führerscheinbesitz an einem Auffrischungskurs teilnehmen müssen.

B196 Führerschein: Anerkennung der Genehmigung außerhalb Deutschlands

Die Führerscheinklasse B196 ist eine deutsche Besonderheit, die 2020 eingeführt wurde. Sie erlaubt es Inhaberinnen und Inhabern des Autoführerscheins mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196, Motorräder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ zu fahren – deshalb auch umgangssprachlich 125er Führerschein genannt.

Voraussetzung ist, dass sie mindestens 25 Jahre alt und fünf Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B sind sowie eine zusätzliche Schulung absolviert haben – diese muss an einer Fahrschule durchgeführt und von dieser bescheinigt werden. Mit der Bescheinigung kann man sich innerhalb eines Jahres die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass diese Genehmigung auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird, sofern die B196er Erweiterung im Führerschein vermerkt ist.

Kommt bald der digitale EU-Führerschein?

Die neue Richtlinie soll auch dem digitalen Führerschein eine neue Chance geben. Dieser soll den Führerschein im Scheckkartenformat jedoch nicht ersetzen, sondern ergänzen. Das bedeutet, dass man den physischen Führerschein zwar noch besitzen muss, jedoch bei einer Verkehrskontrolle den digitalen Führerschein auf dem Smartphone vorzeigen kann.

Der digitale Führerschein soll einen QR-Code enthalten, der die persönlichen Daten und Fahrerlaubnisklassen verschlüsselt speichert. Damit lassen sich die Identität und die Berechtigung zum Fahren nachweisen. Der QR-Code soll auch in anderen EU-Ländern lesbar sein, sodass man den Führerschein auch im Urlaub problemlos nutzen kann.

Vom digitalen Führerschein verspricht sich die EU-Kommission gleich mehrere Vorteile: Zum einen soll er den Verwaltungsaufwand reduzieren, die Sicherheit erhöhen und die Anerkennung des Führerscheins in anderen Mitgliedstaaten erleichtern. Zum anderen soll er auch Autofahrerinnen und Autofahrern mehr Komfort bieten, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen oder bei der Autovermietung.

In Deutschland wurde bereits 2021 ein erster Versuch gestartet, einen digitalen Führerschein anzubieten. Allerdings scheiterte das Projekt an technischen und sicherheitsrelevanten Problemen. Ende 2022 wurde ein neuer Prototyp eines digitalen Führerscheins vorgestellt, der im Rahmen eines vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekts entwickelt wurde. Aktuell ist jedoch noch unklar, wann der digitale Führerschein in Deutschland flächendeckend eingeführt werden kann.

Fahrtauglichkeits-Checks für Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahre

Für Fahrerinnen und Fahrer, die älter als 70 Jahre sind, soll es möglicherweise regelmäßige Fahrtauglichkeits-Checks geben. Diese sind in manch anderen EU-Ländern bereits eingeführt worden. Nach dem Entwurf der Richtlinie sollen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die mindestens 70 Jahre alt sind, auf maximal fünf Jahre befristen.

So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Wie diese Überprüfungen explizit aussehen könnten und ob sie auch in Deutschland umgesetzt werden, ist allerdings noch unklar.

Verkehrssicherheit erhöhen, Mobilität fördern, Verwaltung vereinfachen 

Die geplante neue Richtlinie für den EU-Führerschein soll die Verkehrssicherheit erhöhen, die Mobilität fördern und die Verwaltung vereinfachen. Damit könnten einige interessante Änderungen für Autofahrer und Fahrschüler einhergehen. Die wichtigsten sind:

  • Senkung des Mindestalters für den Lkw-Führerschein auf 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
  • Anhebung der Gewichtsgrenze für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen auf 4,25 Tonnen
  • EU-weite Anerkennung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren
  • Einführung des digitalen Führerscheins
  • Mögliche Einführung eines regelmäßigen Gesundheitschecks für Senioren

 

InformationGut zu wissen:

Wann und welche der Änderungsvorschläge in Deutschland umgesetzt werden, lässt sich noch nicht sagen. Nachdem die 4. Führerscheinrichtlinie vom Europäischen Parlament sowie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, muss diese erst noch in nationales Recht überführt werden. Es kann also noch einige Zeit dauern, bis neue Regeln in Kraft treten.

Ganz gleich, welche Führerscheinklassen Sie besitzen, mit der geplanten vierten Reform der EU-Führerscheinrichtlinie können einige Änderungen auf Sie zukommen. Wissen Sie, was zuverlässiger und beständiger ist? Eine Kfz-Versicherung von Verti. Wenn Sie günstigen Schutz für Ihr Auto suchen oder Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, sind wir genau der richtige Partner für Sie: denn Verti ist digital und günstig – und digital spart Zeit und Geld.

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