Gültigkeit endet! Wann muss ich den Führerschein umtauschen?

3 Min Bis spätestens 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden - welches Ablaufdatum für Sie gilt und was beim Umtausch zu beachten ist

10.11.2021
Susann Schlemmer
3 Min
Führerscheine waren vor 100 Jahren grau, ab 1986 rosa und hielten ein Leben lang – auch wenn sie mit den Jahren erste Risse aufwiesen. Doch dem guten alten „Lappen“ geht es ans Leder. Denn ausnahmslos alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Dokumente müssen umgetauscht werden – bis spätestens zum Jahr 2033 braucht es den neuen Führerschein, ansonsten droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn sie kontrolliert werden. Wie lange Ihr alter Führerschein noch gültig ist, wo Sie ihn umtauschen können und wie es sich mit der Gültigkeit im Ausland verhält, erfahren Sie hier.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: Smart FORTWO COUPE 0.9 (HSN: 1313, TSN: EGF), eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr: 2019, Zulassung in PLZ: 49078 (Osnabrück), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 01.01.1965/Führerschein seit 40 Jahren) und weiterer Fahrer (Geb. 01.01.1974/Führerschein seit 31 Jahren) , Angestellter, Hauseigentum, Abstellplatz: Tiefgarage, Lebensgemeinschaft, SF-Klasse KH: SF 40, Selbstbeteiligung TK: 300 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2024, Keine Punkte in Flensburg, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik. Dauer beim Vorversicherer länger als 5 Jahre, Die Ausweisung der 9,90 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 118,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde.

Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?

Der Umtausch läuft gestaffelt ab. Das soll sowohl die Behörden entlasten und Engpässe vermeiden als auch für die Führerscheininhaber unnötig lange Wartezeiten vermeiden. Bis Januar 2033 muss aber auch der letzte Führerschein gegen eine einheitliche Plastikversion umgetauscht werden.

Grundsätzlich gilt, dass Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für alle nach 1953 Geborenen gibt es unterschiedliche Fristen. Sie brauchen den Umtausch aber nicht bis zum letzten Moment der Frist hinauszögern, sondern können ihn auch vorher jederzeit umtauschen.

Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, sehen Sie in den folgenden Tabellen:

Tabellen mit Angaben der Umtauschfristen für den Führerschein, nach Geburtsjahr und Austellungsdatum sortiert.

Tabellen mit Angaben der Umtauschfristen für den Führerschein, nach Geburtsjahr und Austellungsdatum sortiert

Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Ausweisdokument – Personalausweis oder Pass
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • den derzeitigen Führerschein
  • ggf. ein augenärztliches Zeugnis

Anderer Wohnsitz bedeutet Mehraufwand:  Für Führerscheine, die an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnsitz erworben wurden, ist zudem eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle notwendig, die den Führerschein ausgestellt hat.

Wie läuft der Führerscheinumtausch ab?

Der Umtausch erfolgt über die lokalen Führerscheinbehörden, Bezirks- und Bürgerämter. Aktuell gilt, dass für diesen Vorgang in der Behörde ein Termin vereinbart und persönlich wahrgenommen werden muss. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck sind aber nicht nötig.

Welche Kosten entstehen beim Umtausch?

Für den Antrag werden Gebühren in Höhe von etwa 24 Euro erhoben. Dazu kommen je nach Versandart, Express, also innerhalb von 48 Stunden, oder Direkt, gegebenenfalls weitere Gebühren. Beim klassischen Direktversand wird der Führerschein von der Bundesdruckerei per Einschreiben in den Briefkasten zugestellt.

Vorteil für über 65-Jährige:  Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, brauchen erst zum Stichtag, also dem 19. Januar 2033, ihren Führerschein umtauschen. Dies begründet der Verkehrsausschuss im Bundesrat damit, dass ihnen mit dieser Regelung erspart werden sollte, den Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl sie ihn altersbedingt vielleicht nach dem Stichtag gar nicht mehr nutzen möchten.

Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?

Das Ziel der großangelegten Umtauschaktion ist es, allen EU-Bürgern einheitliche Führerscheine auszustellen. Das sieht eine am 19. Januar 2013 in Kraft getretene EU-Richtlinie (2006/126/EG) vor. Bis spätestens 2033 müssen alle alten Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Die neuen Plastikdokumente sind mit Sicherheitsmerkmalen versehen, die Fälschungen erschweren. Zudem werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, wodurch Missbrauch verhindert werden soll.

Mit dem einheitlichen Führerschein wurde auch ein Ablaufdatum eingeführt. Ab 2013 ausgestellte Führerscheine haben jetzt nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren, danach müssen sie verlängert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Führerscheine ein möglichst aktuelles Foto und personenbezogene Daten abbilden. Bis 2013 galt eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer für Führerscheine.

Umtausch gilt für alle:  Die seit 1999 bereits im Scheckkartenformat ausgestellten EU-Führerscheine müssen ebenfalls ersetzt werden – das betrifft rund 28 Millionen weitere Dokumente.

Ist mein alter Führerschein im Ausland noch gültig?

Ja, soweit der alte Pkw- oder Motorrad-Führerschein noch nicht abgelaufen ist. Deutsche Führerscheine – egal, ob in der ehemaligen DDR ausgestellt, grau, rosa oder bereits in der Plastikausführung – werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, also der EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen, bis spätestens 2033 anerkannt. Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welcher Führerschein vorliegt und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist. Für die Beantragung eines internationalen Führerscheins, der beispielsweise zum Autofahren in den USA notwendig ist, benötigt man einen Scheckkartenführerschein, wie er seit 1999 ausgestellt wird.

Darf ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein kann – wie andere Ausweisdokumente auch – behalten werden; er wird jedoch entwertet beziehungsweise gestanzt.

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