Fahrerflucht – Zahlt die Kfz-Versicherung?

2 Min Erfahren Sie in welchen Fällen die Versicherung zahlt und was Sie tun können

19.01.2017
Leonie Kaufmann
2 Min

Einen kurzen Augenblick nicht aufgepasst – und schon ist ein Unfall passiert. Was aber geschieht, wenn der Schuldige sich auch noch aus der Verantwortung stiehlt und Fahrerflucht begeht. – Was Sie zu tun haben und wie Ihre Autoversicherung Ihnen bei der Unfallflucht des Gegners weiterhilft.

Kfz-Versicherung – Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Sie kommen vom Einkaufen zurück und auf dem Parkplatz ist Ihnen jemand ans Auto gefahren. Dumm gelaufen. Ist der Verursacher des Schadens weit und breit nicht zu sehen, sieht es für Sie noch schlechter aus.

  • Kein Geld aus der Haftpflicht: Sie bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn Sie nur mit einer Haftpflichtversicherung unterwegs sind. Der Basisschutz deckt ja nur Schäden am anderen Auto ab.
  • Auch die Teilkasko zahlt nicht: Sie haben einen Kaskoschutz? Bei der Teilkasko bekommen Sie leider auch kein Geld, wenn der Schaden durch einen anderen Autofahrer verursacht wird. Die Teilkasko zahlt nur, wenn Sie mit Wild zusammengestoßen sind, das Auto geklaut wird oder durch Sturm und Hagel Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen.
  • Die Vollkasko zahlt für Schäden an Ihrem Auto: Bei einer Vollkaskoversicherung sieht es schon wieder anders aus. Die kommt ja bekanntlich für Schäden am eigenen Auto auf. Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen und am besten auch mal mit Ihrer Versicherung besprechen. Wenn Sie den Schaden melden, büßen Sie auch Schadensfreiheitsrabatte ein. Oder anders herum gesagt: Ihre Beiträge zur Autoversicherung steigen, weil die Versicherung Ihren Schaden nach dem Unfall reguliert.

Vielleicht haben Sie Glück und Ihr Unfallgegner wird gefasst. Ist das der Fall, können Sie sich das Geld, das Sie für Ihre Reparatur oder höhere Kasko-Beiträge ausgegeben haben, vom Verursacher zurückholen.

Was bedeutet Fahrerflucht genau? Das ist eine Straftat. Sie tritt ein, wenn ein Autofahrer einen Unfall verursacht und den Unfallort verlässt, bevor das Unfallopfer oder die Polizei seine Daten aufgenommen haben.

Fahrerflucht bleibt nicht unbestraft

Das Verkehrsrecht sieht vor, Personen die Unfallflucht begehen ordentlich zur Kasse zu bitten. Je nachdem, wie hoch der Schaden ausgefallen ist, fängt das bei einer einfachen Geldstrafe an, kann Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten oder kann im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe enden.

Sind Personen verletzt, springt die Verkehrsopferhilfe ein

Im Verein Verkehrsopferhilfe e.V. haben sich die deutschen Autohaftpflichtversicherer zusammen geschlossen und einen Fonds gegründet, der für Unfallschäden aufkommt. Man muss sich das wie einen großen Geldtopf vorstellen, in den jeder Versicherer einzahlt. Sind neben dem kaputten Auto auch noch Personen verletzt, zum Beispiel bei einem schlimmen Unfall auf der Autobahn, können sich die Geschädigten an die Verkehrsopferhilfe wenden. Das Geld, das der Verein dann zahlt, kann für die Genesung oder Reperaturen verwendet werden.

Zeugen können helfen, den Flüchtigen zu finden: Sprechen Sie auf jeden Fall mit Menschen, die sich im Umfeld Ihres Autos oder am Unfallort aufhalten. Ein Autokennzeichen, der Autotyp, besondere Aufkleber oder eine Personenbeschreibung helfen, den Flüchtigen zu finden und ihn zur Rechenschaft zu ziehen.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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