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Urlaubskosten zurückerstatten lassen

2 Min Zahlt der Rechtsschutz Kosten für Anwalt und Gericht?

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Stephan Hertz
04.10.2018
2 Min

Leider verläuft der Urlaub nicht immer so traumhaft wie erhofft. Verspätete Flüge, Hotelzimmer in lauter Umgebung, ungeheizte Swimmingpools – es gibt zahlreiche Dinge, die die Urlaubsstimmung trüben. Manchmal ist die Unzufriedenheit so groß, dass Urlauber nach ihrer Rückkehr eine Erstattung der gezahlten Reisekosten fordern. Doch Anwalt und Gericht sind teuer. Deckt die Rechtsschutzversicherung derartige Kosten ab?

Urlaubskosten zurückerstatten lassen – warum mit Anwalt?

Im besten Fall finden Urlauber und betroffene Anbieter eine außergerichtliche Einigung. Aber die Praxis zeigt, dass die Mehrheit der Airlines, Hotels sowie Reiseveranstalter eine Rückerstattung der Kosten häufig abwehren oder hinauszögern. Freiwillig erstatten die meisten Unternehmen nur selten. Sollten sie dies tun, fallen die Beträge oft gering aus.

Dementsprechend besteht die aussichtsreichste Vorgehensweise darin, den Rechtsweg einzuschlagen oder einen Fachanwalt zu beauftragen. Auf diesem Weg lenken die Anbieter oftmals eher ein und erklären sich bereit, den Urlaubern ihre Kosten zurückzuzahlen.

Der Privatrechtsschutz hilft weiter

Urlaubsrückkehrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben oft gute Karten. Entsprechende Streitigkeiten fallen in den Bereich des Vertragsrechts, da der Anbieter eine Leistung zugesichert hat, der er nicht gerecht wird. Betroffene können dabei Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung des geleisteten Preises verlangen.

Entscheidend ist dabei, welcher Rechtsschutz im Detail besteht. Verbraucher haben die Qual der Wahl, denn unzählige Lösungen werden am Markt angeboten. Hierzu zählen z.B. spezielle Rechtsschutztarife und Erweiterungen für Arbeitnehmer oder Mieter. Für die Erstattung der Urlaubskosten ist ein klassischer Privatrechtsschutz in der Regel ausreichend.

Doch aufgepasst: Einige Policen beinhalten Einschränkungen. Gerade bei Angelegenheiten rund um das Vertragsrecht werden häufig Mindeststreitwerte vorausgesetzt. Liegt der konkrete Streitwert darunter, leistet der Versicherer keine finanzielle Unterstützung. Umso wichtiger ist daher eine gezielte Tarifwahl.

Hürden bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen

Welche Aussichten auf Erfolg bestehen, um Ansprüche gegen Urlaubsveranstalter und Co. durchzusetzen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerade in diesem Bereich kann die Ausgangslage ganz unterschiedlich sein und wird individuell behandelt. Während manche Urlauber beispielsweise einen Pauschalurlaub über einen Veranstalter buchen, nehmen andere sämtliche Buchungen direkt bei Airlines, Hotels etc. vor.

Die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Es gibt Situationen, in denen Anbieter die Erstattungszahlung nicht leisten müssen. So sichern sich beispielsweise Airlines in ihren Geschäftsbedingungen gegen höhere Gewalt ab. Wird ein Flug wegen eines Vulkanausbruchs abgesagt, hat der vom Ausfall betroffene Passagier so geringe Aussichten auf eine Erstattung.

Rechtsschutz für den Urlaub – Tipps für die Praxis

Zunächst ist es sinnvoll, den Rechtsschutzversicherer zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Immer mehr Versicherer bieten eine telefonische Rechtsberatung an, die Versicherungsnehmern kostenfrei zur Verfügung steht. So lassen sich Kosten, die sonst bei einer Erstberatung entstehen können, vermeiden.

Zugleich ist eine gründliche Vorbereitung und ein Zusammentragen der Fakten empfehlenswert: Zeitpunkt der Reise, Grund für die Unzufriedenheit, Name des Anbieters sowie die Geschäftsbedingungen sind wichtige Daten, die vom Rechtsanwalt benötigt werden, um sich einen vollständigen Eindruck von der Situation zu verschaffen.

Außerdem ist es hilfreich, wenn bereits während des Urlaubs die bemängelten Probleme dokumentiert wurden. Besonders Fotos können hilfreich sein, um die Nichterfüllung der zugesicherten Leistung zu belegen.

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