Kurzzeitkennzeichen: 5 Tage für Überführung oder Probefahrten

6 Min 5-Tages-Kennzeichen: Kosten, Beantragung und Versicherung auf einen Blick

26.10.2022
Michelle Enners
6 Min

Wer schon einmal eine Probefahrt beim Autohändler gemacht hat, kann sich daran erinnern: Um den Wagen auf der Straße fahren zu dürfen, müssen Kennzeichen angebracht werden. Diese Überführungskennzeichen haben rote Buchstaben. Es gibt aber auch Nummernschilder mit gelben Aufdrucken: Die Kurzzeitkennzeichen. Welches Kennzeichen wann zum Einsatz kommt und was Sie dazu wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Kurzzeitkennzeichenversicherung bei Verti

Verti gehört zu den Anbietern, die eVB-Nummern für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Wird die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherung singulär beantragt – also ohne, dass das Fahrzeug im Anschluss weiter bei Verti versichert wird – fällt eine Gebühr in Höhe von 75 Euro für die Haftpflichtversicherung an. Soll das Fahrzeug im Anschluss regulär bei Verti versichert werden, ist dieser Service für Bestandskunden kostenlos. Die Beantragung erfolgt digital über das Kontaktformular oder auch telefonisch über die Telefonnummer des Supports. In der Regel kann die eVB-Nummer sofort nach Antragstellung ausgestellt werden, was die Beantragung des gelben Kennzeichens beschleunigt.

Auf der Suche nach einer günstigen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung? Für alle, die es gern digital mögen, dabei aber den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch nicht missen wollen, ist Verti als Direktversicherer genau das richtige. Verti ist digital. Und digital spart Geld. Bei uns können Sie sich direkt versichern und eine günstige Verti Autoversicherung jederzeit bequem online abschließen. Ihren Beitrag können Sie mit unserem Online-Rechner ermitteln – und dabei Ihren Kfz-Schutz mit unseren Zusatzleistungen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Noch Fragen? Von unseren Experten erhalten Sie schnell und unkompliziert Antworten und Beratung – wahlweise über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter 030-890 003 003.

 

5-Tages-Kennzeichen kurz erklärt

Das Kurzzeitkennzeichen gehört zu den sogenannten Überführungskennzeichen. Mit diesem nationalen Sonderkennzeichen können abgemeldete Fahrzeuge für einen Zeitraum von bis zu fünf Tagen zugelassen und bewegt werden – für eine Testfahrt, Überführung oder den Weg zum TÜV.

Im Gegensatz zum roten Kennzeichen, das man von Autohändlern und Werkstätten kennt, kann das 5-Tages-Kennzeichen von Privatpersonen genutzt werden. Wichtig: Dieses Kennzeichen gilt nur für ein konkret benanntes Fahrzeug und einen Zeitraum von maximal fünf Tagen. Sollen beispielsweise zwei Fahrzeuge überführt werden, müssen diese mit jeweils einem eigenen Kurzzeitkennzeichen versehen werden.

Schnell erkannt: Umgangssprachlich nennt man das Kurzzeitkennzeichen auch „Gelbes Kennzeichen“. Das liegt am gelben Rand, der auf der rechten Kennzeichenseite direkt ins Auge springt. Dort wird der genaue Ablauftag des Kennzeichens gut sichtbar eingeprägt, oben steht der Ablauftag, darunter der Monat und unten das Jahr.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: Smart FORTWO COUPE 0.9 (HSN: 1313, TSN: EGF), eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr: 2019, Zulassung in PLZ: 49078 (Osnabrück), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 01.01.1965/Führerschein seit 40 Jahren) und weiterer Fahrer (Geb. 01.01.1974/Führerschein seit 31 Jahren) , Angestellter, Hauseigentum, Abstellplatz: Tiefgarage, Lebensgemeinschaft, SF-Klasse KH: SF 40, Selbstbeteiligung TK: 300 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2024, Keine Punkte in Flensburg, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik. Dauer beim Vorversicherer länger als 5 Jahre, Die Ausweisung der 9,90 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 118,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde.

Wer beim Fahren ohne Zulassung erwischt wird, muss mit teuren Konsequenzen rechnen. Gleiches gilt für das Fahren ohne TÜV. Die Investition in das Kurzzeitkennzeichen spart deshalb Geld und schont die Nerven.

BU: So ist ein Kurzzeitkennzeichen aufgebaut

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen kosten im Paar ab circa 25 Euro. Hinzu kommen allerdings noch eine Verwaltungsgebühr von 13,10 Euro der Zulassungsstelle sowie die Beiträge für die Versicherung. Schließlich kann man ein Fahrzeug hierzulande nicht bewegen, ohne zumindest eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Die Preise hierfür variieren jedoch und sind vom Versicherungsanbieter und der Versicherungsart abhängig.

Somit fallen Kosten von rund 40 Euro zuzüglich eines Versicherungsbeitrags von circa 50 bis 120 Euro an. Sparpotenzial gibt es, wenn man die Kennzeichen online bestellt. Auch mancher Zulassungsdienst wirbt mit Paketpreisen, jedoch sollte man selbst genau nachrechnen, welches Angebot sich rentiert.

Tipp: Wird das Fahrzeug im Anschluss an die Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen beim gleichen Anbieter versichert, rechnet dieser den gezahlten Beitrag in der Regel an. Für Bestandskunden wird die eVB-Nummer für die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen in den meisten Fällen kostenlos ausgestellt.

eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen: Die siebenstellige eVB-Nummer fungiert als Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs. Nicht alle Versicherungsanbieter stellen eine eVB-Nummer für das gelbe Kennzeichen aus – deshalb sollten Sie rechtzeitig prüfen, welcher Anbieter für Sie in Frage kommt. Bei Verti haben Sie Glück: Die Ausstellung eines Versicherungsnachweises für Kurzzeitkennzeichen ist hier möglich. Bei Fragen rund um die eVB-Nummer, wenden Sie sich gern an unseren Support.

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Was wird benötigt?

Um das gelbe Kennzeichen zu erhalten, wendet man sich an die örtliche Zulassungsstelle oder einen Kfz-Zulassungsdienst. Ist man für den Autokauf jedoch nicht am Hauptwohnsitz unterwegs, kann das Kurzzeitkennzeichen auch am aktuellen Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Auch die Online-Beantragung ist mittlerweile bei einigen Zulassungsstellen möglich.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Antrag für das Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder CoC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • TÜV-Bescheinigung, beziehungsweise Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO, falls diese sich nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt
  • Für Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Falls jemand anderes die Zulassungsbeantragung übernehmen soll: Vollmacht sowie Ausweisdokumente der mit der Beantragung beauftragten Person
  • Bei ausländischen Fahrzeugen aus Drittstaaten: Vollgutachten gemäß §21 StVZO
  • Bei ausländischen Fahrzeugen mit vorheriger Zulassung in der EU: Datenbestätigung der Technischen Prüfstelle

Um sicher zu gehen, dass man alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat und das Kurzzeitkennzeichen beantragen kann, lohnt sich ein prüfender Blick auf die Website der Zulassungsstelle. In der Regel sind dort alle benötigten Dokumente und Ausweispapiere aufgelistet.

Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV fahren?

Ja, jedoch darf das Fahrzeug ausschließlich innerhalb des Zulassungsbezirks und eines benachbarten Bezirks zur Hauptuntersuchung gefahren werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist folglich kein Freifahrtschein für tagelanges Autofahren ohne TÜV.

HU nicht bestanden: Mithilfe des gelben Kennzeichens haben Sie Ihr Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf direktem Wege zur HU gebracht – doch jetzt zeigen sich unerwartete Mängel am Auto. Was nun? Mit dem gültigen Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug in die Werkstatt bringen, vorausgesetzt, es ist trotz der Mängel verkehrssicher und es werden keine Umwege gefahren. Auch hier gilt jedoch: Die Reparaturen müssen in einer Werkstatt im Zulassungs- oder Nachbarbezirk erfolgen.

Wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Grundsätzlich ist das gelbe Kennzeichen in Deutschland gültig: Hier dient es als nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten. Anerkannt wird das Kurzzeitkennzeichen jedoch auch in Italien, Österreich, der Schweiz und Dänemark. Andere Nachbarländer der EU beanstanden die Fahrt mit diesem Sonderkennzeichen in der Regel ebenfalls nicht, trotzdem sollte man das Fahren mit dem Überführungszeichen im Ausland bestenfalls vermeiden. Hilfreich ist es jedoch, die internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) mit sich zu führen, um im europäischen Ausland den Versicherungsstatus nachzuweisen.

Vorsicht, Strafe: Wer mit dem gelben Kennzeichen im Gepäck ein Auto im Ausland kaufen und dieses so nach Deutschland überführen will, sollte diesen Einfall gleich wieder ziehen lassen. Hierbei handelt es sich nämlich um eine unzulässige Fernzulassung, welche mit hohen Strafen geahndet wird. Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug sogar beschlagnahmt werden.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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