Änderungen nach der Hochzeit: Rechte, Pflichten, Möglichkeiten

5 Min Was nach der Eheschließung anders wird

23.05.2019
Mario Kaestner
5 Min

Wenn der Klang der Hochzeitsglocken verhallt und die Tinte auf der Urkunde getrocknet ist, stellen sich viele frisch verheiratete Paare dem pragmatischeren Teil einer Eheschließung. Ob Rente, Vermögen oder Versicherung: Lesen Sie hier, was sich bei einer Heirat ändert und was Sie beachten sollten.

Änderungen nach der Hochzeit: Gut vorbereitet in die Ehe

Sich das Ja-Wort zu geben bedeutet nicht nur die – hoffentlich – lebenslange Bindung an den Ehepartner, sondern auch die Zustimmung zu einigen Pflichten und Rechten. Wenn Sie heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst schon im Vorfeld damit beschäftigen, was der Bund fürs Leben zum Beispiel rechtlich genau bedeutet. Denn oftmals sind die Dinge tatsächlich anders geregelt, als es viele Ehepaare erwarten. Ist Ihr Partner beispielsweise erkrankt oder hatte einen Unfall, bietet die Ehe keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür, dass Sie alle Informationen über seinen Zustand erhalten. Zunächst muss er den Arzt nämlich ausdrücklich von dessen Schweigepflicht entbinden. Auch über Dinge wie die Unterhaltspflicht sollten Sie sich vor der Hochzeit im Klaren sein – sonst folgt im Falle einer Trennung unter Umständen das böse Erwachen.

Die Namensänderung

Bei der Frage „Was ändert sich, wenn man heiratet?“ denken viele wahrscheinlich zuallererst an den Namen. Die Namensänderung ist nicht verpflichtend, tatsächlich einigen sich aber die meisten Paare auf einen gemeinsamen Familiennamen. Das heißt, einer der Partner nimmt den Nachnamen des anderen an. Was romantisch klingt, ist de facto mit einigem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Ob offizielle Dokumente, Zeitungsabonnements oder Klingelschild – wenn Sie den Familiennamen Ihres Ehepartners übernommen haben, sollten Sie sich nach der Hochzeit zeitnah um die Namensänderung kümmern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Fahrzeugpapiere
  • Bankkonto
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Stromanbieter
  • E-Mail-Adresse
  • Nutzerkonten in Onlineshops
  • Soziale Netzwerke

Vollständige Checklisten finden Sie im Internet – so vergessen Sie garantiert keinen wichtigen Punkt. Bis die Namensänderung vollkommen vollzogen ist, sollten Sie Ihren Geburtsnamen auf dem Klingelschild belassen, damit Ihre Post weiterhin bei Ihnen landet. Falls Sie keinen gemeinsamen Familiennamen planen, müssen Sie beim Standesamt einen Ehenamen bestimmen. Wenn Sie Nachwuchs planen, erhalten dann Ihre Kinder diesen Nachnamen.

Heirat: Was ändert sich finanziell?

Auch wenn finanzielle Vorteile bei den meisten Paaren nicht der Grund für den Ringtausch sind: Mit der Ehe ergeben sich monetäre Annehmlichkeiten, die nicht von der Hand zu weisen sind. Im Gegenzug gehen Sie aber auch Verpflichtungen gegenüber Ihrem Partner ein.

Steuerliche Änderungen

Wer heiratet, landet zunächst automatisch in der Steuerklasse IV. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Steuerklassen einmal jährlich zum 30. November zu wechseln – zum Beispiel zur Kombination von Steuerklasse III und V oder Steuerklasse IV und IV mit Faktor. Dieses sogenannte Ehegattensplitting ist allerdings nur in zwei Fällen empfehlenswert:

  • Ein Partner hat ein deutlich höheres Einkommen als der andere.
  • Ein Partner arbeitet in Teilzeit.

Sobald einer der Partner etwa 60 Prozent des Gesamtnettoeinkommens erwirtschaftet, ergibt es Sinn, dass er in Steuerklasse III wechselt. Für Ehepartner, die ähnlich viel verdienen, lohnt es sich jedoch kaum, die Steuerklassen zu optimieren. Eine gemeinsame Steuererklärung ist dennoch möglich.

Wenn der Gehaltsunterschied sehr groß ist, müssen Sie in den Steuerklassen III und V am Ende des Jahres mit einer höheren Steuernachzahlung rechnen. In den Steuerklassen IV bzw. IV mit Faktor fällt dagegen in der Regel keine oder nur eine geringe Steuerrückzahlung an.

Nicht nur bei der Lohnsteuer kann eine Ehe finanzielle Vorteile bringen. Auch bei Steuerfreibeträgen behandelt der Staat verheiratete Paare bevorzugt. So verdoppelt sich zum Beispiel Ihr Sparerfreibetrag auf 1.602 Euro – Einnahmen aus Kapitalanlagen müssen also bis zu dieser Höhe nicht versteuert werden. Auch die Freibeträge bei der Schenkung- und der Erbschaftsteuer steigen von 20.000 auf ganze 500.000 Euro an.

Vermögen und Besitz: Was ändert sich nach der Hochzeit?

Nach der Heirat gehört alles, was Sie besitzen, automatisch auch dem Partner? Diese Annahme ist ein weit verbreiteter Mythos. Ist in einem Ehevertrag nämlich nichts anderes vereinbart, gilt die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, jeder behält den Besitz, den er sich vor der Ehe erwirtschaftet hat. Lediglich zwischen dem während der Ehe hinzugekommenen Vermögen findet am Ende ein Ausgleich statt: Die Hälfte der Differenz aus beiden Zugewinnen geht dann an denjenigen Partner, der weniger erwirtschaftet hat. Für Schulden, die einer der beiden Ehepartner während der Ehe macht, haftet der andere im Übrigen nur dann, wenn er den Darlehensvertrag ebenfalls unterschrieben hat.

Alternativ können Sie eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Beide Optionen müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Bei der ersten Variante bleiben alle Besitztümer auch nach der Ehe strikt getrennt. Das bedeutet allerdings auch, dass der Hinterbliebene den Nachlass komplett versteuern muss, wenn einer der beiden Ehepartner stirbt. Bei der Gütergemeinschaft hingegen wird wirklich alles geteilt – auch die Schulden. Diese Variante gilt als wenig zeitgemäß und wird auch von Ehepaaren kaum mehr wahrgenommen.

Unterhalt

Grundsätzlich gilt: Es besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht der Eheleute – sowohl während der Ehe als auch bei getrenntlebenden Ehepaaren und nach einer Scheidung. Diese Unterhaltspflicht tritt zum Beispiel dann in Kraft, wenn einer der Partner arbeitsunfähig ist oder seinen Job verliert. Die Unterhaltsansprüche sind im Falle einer Trennung wohl der größte Streitfaktor. Sie lassen sich aber in einem Ehevertrag vorher festlegen – so sind die Fronten von vornherein geklärt. Unterhaltsansprüche sind in der Trennungsphase und nach der Scheidung unterschiedlich geregelt.

  • Trennungsunterhalt: Wenn die Ehepartner bereits getrennt leben, die Scheidung aber noch nicht vollzogen ist, besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser gilt unabhängig vom Trennungsgrund und sogar dann, wenn vertraglich zuvor etwas anderes vereinbart wurde. Der unterhaltspflichtige Ehepartner muss 3/7 seines Nettoeinkommens an den Unterhaltsberechtigten zahlen. Der Selbstbehalt liegt aber bei mindestens 1.200 Euro.
  • Geschiedenenunterhalt: Nach der Scheidung sind beide dazu angehalten, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Unterhaltsansprüche bestehen nur dann, wenn einer dazu nicht imstande ist – etwa, weil er sich um die Kinder kümmern muss. In diesem Fall ist er dazu berechtigt, den sogenannten Betreuungsunterhalt zu beziehen. Der Anspruch ist nach Alter des Kindes gestaffelt.

Heirat: Was ändert sich im Alter?

Eine Ehe hält im Idealfall bis ins hohe Alter – und auch dann wirkt sich der Bund fürs Leben durchaus finanziell aus.

Die Altersvorsorge

Die gesetzlichen Rentenansprüche beider Ehepartner werden im Zuge des sogenannten Versorgungsausgleichs zusammengerechnet, halbiert und bei Renteneintritt gleichmäßig aufgeteilt. Falls Sie mit einer Riester-Rente zusätzlich vorsorgen möchten, sind automatisch beide Partner förderberechtigt, sobald einer von beiden die Riester-Rente in Anspruch nehmen kann. Bei der Basisrente oder Rürüp-Rente, einer Form der privaten Altersvorsorge, die mit Steuervorteilen einhergeht, können Sie den Ehepartner auf Wunsch mit absichern.

Erbe und Hinterbliebenenrente

Verstirbt Ihr Ehepartner vor Ihnen, sind Sie neben Eltern, Geschwistern und Kindern im Erbe automatisch gesetzlich mitberücksichtigt – es sei denn, im Testament ist das Erbe anderweitig geregelt. Zudem haben Sie ab einem Jahr Ehe Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Man unterscheidet zwischen

  • der Kleinen Witwerrente (in den ersten drei Monaten 100 Prozent, dann 25 Prozent der tatsächlichen Rente, auf zwei Jahre begrenzt) und
  • der Großen Witwenrente (in den ersten drei Monaten 100 Prozent, dann 55, früher 60 Prozent der bezogenen Rente, ohne zeitliche Begrenzung).

Chancen auf die Große Witwenrente haben Sie zum Beispiel dann, wenn Sie erwerbsunfähig sind oder ein Kind großziehen. Diese Ansprüche aus früherer Ehe erlöschen jedoch mit einer erneuten Heirat.

Versicherungen

Auch in Sachen Versicherung vereinfacht sich für Ehepaare vieles:

  • Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie können aber Ihren Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern, wenn dieser über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt.
  • Unnötige Mehrfachversicherungen sollten Sie vermeiden: Prüfen Sie bei Haftpflicht, Hausrat, Kfz-Haftpflicht oder Rechtsschutz, ob Sie unnötige doppelte Policen haben. In der Regel wird der jüngere Vertrag gekündigt, in einigen Fällen besteht sogar außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Als Ehepaar ist es durchaus sinnvoll, sich mit einer Risikolebensversicherung finanziell für den Todesfall abzusichern. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag der Erbschaftsteuer ohnehin bei 500.000 Euro, sodass auch hohe Versicherungssummen steuerfrei bleiben. Ehepaare können zudem eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen und so beim Versicherungsbeitrag sparen.
  • Wenn Sie bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hatten, können Sie durch die sogenannte Nachversicherungsgarantie oftmals Ihre Versicherungssumme anpassen.

 

Kinder: Was ändert sich rechtlich durch die Heirat?

Nach der Hochzeit dauert es bei vielen Paaren nicht lange, bis sich der erste Nachwuchs ankündigt. Aber auch Patchwork-Familien, in denen einer oder sogar beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen mit in die Ehe bringen, sind inzwischen ganz normal. Doch wie gestaltet sich die rechtliche Situation, speziell für Väter?

  • Bei Kindern, die während der Ehe geboren werden, ist keine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Der Ehemann ist dann automatisch der Vater des Kindes – mit allen Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen sowie Unterhaltspflichten.
  • Die Kinder tragen dann automatisch den gemeinsamen Familiennamen oder den vor der Heirat festgelegten Ehenamen, nie jedoch Doppelnamen.
  • Wenn Ihr Partner Kinder mit in die Ehe bringt, haben Sie zunächst weder Rechte noch Pflichten diesen Kindern gegenüber. Sie können sie jedoch adoptieren und sind damit rechtlich dem leiblichen Vater gleichgestellt.

Nicht nur vor der Hochzeit gibt es viel zu organisieren. Auch nach der Eheschließung müssen sich frisch verheiratete Paare mit diversen wichtigen Fragen beschäftigen, Behördengänge antreten und Versicherungsverträge anpassen. Denn auch wenn nach dem Ja-Wort zwischenmenschlich voraussichtlich erst einmal alles beim Alten bleibt – rechtlich verändert sich für ein Ehepaar einiges. Vor allem über die mit einer Hochzeit verbundenen Pflichten sollten Sie sich im Klaren sein und gemeinsam mit Ihrem Partner offen die Notwendigkeit eines Ehevertrags diskutieren. Dieser lässt sich auch nach der Heirat noch aufsetzen.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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