eCall wird Pflicht in Neuwagen

3 Min Das europaweite Notrufsystem soll bei Unfällen einen schnellen Notruf ermöglichen

20.04.2018
Leonie Kaufmann
3 Min

Die Europäische Union hat den eCall (emergency Call) eingeführt. Ab dem 31. März 2018 müssen Fahrzeughersteller alle Neuwagen mit dem automatischen Notrufsystem ausstatten. Denn in manchen Fällen entscheiden nur wenige Sekunden über Leben und Tod. Dank eCall geht nach einem schweren Unfall automatisch ein Notruf an die europaweit einheitliche Rettungstelefonnummer 112. So sollen Rettungskräfte schneller am Unfallort sein, um effizient Hilfe zu leisten. Die EU schätzt, dass die Folgen von Unfällen in Zukunft um bis zu 15 Prozent verringert werden können und dank eCall jedes Jahr rund 2.500 Menschen das Leben gerettet werden kann.

eCall: Rettungskräfte bekommen automatisch die wichtigsten Daten

Über Crash-Sensoren im Fahrzeug und unter anderem das Airbag-Steuergerät ermittelt das eCall-System, wie schwer der Unfall ist. Bei schweren Unfällen wird automatisch ein Notruf gesendet, um möglichen Verletzten oder Bewusstlosen so schnell wie möglich zu helfen.

Für den Anruf ist die eCall-Steuerung zuständig, die in den meisten Fällen im Infotainment-System integriert sein wird. Über die Mobilfunkantenne wird eine Telefonverbindung zur nächst gelegenen Rettungsstelle aufgebaut. Dafür braucht es keinen Knopfdruck und keine Ansage über Sprachsteuerung, das läuft völlig automatisch. Praxistests in mehreren EU-Ländern zeigten, dass in 90 Prozent aller Fälle innerhalb von 25 Sekunden eine Verbindung zur Notrufzentrale zustande kommt, bei 97 Prozent innerhalb von 45 Sekunden. Der eingebaute Notakku sorgt übrigens dafür, dass der eCall auch dann möglich ist, wenn die Starterbatterie nicht mehr funktioniert.

Auch ohne Unfall kann eCall manuell ausgelöst werden. Das funktioniert über eine zusätzliche Notruftaste. Wer Zeuge eines Unfalls wird oder medizinische Hilfe braucht, beispielsweise bei einem Herzinfarkt, erreicht die Rettungsstelle manuell. Ob automatisch oder manuell, in beiden Fällen werden bestimmte Daten an die Rettungsstellen übertragen, wie der aktuelle Standort des Fahrzeuges. Per GPS-Signal können die Rettungskräfte sehen, wo sich der Unfall ereignet hat. Dabei werden die geografischen Daten der letzten beiden Standorte des Fahrzeuges mit dem aktuellen verglichen. Außerdem bekommen die Rettungskräfte Informationen über den Zeitpunkt, wann der Unfall passiert ist und ob der Notruf manuell oder automatisch ausgelöst wurde. Die Fahrtrichtung wird übertragen und die Anzahl der Insassen, was aus der Zahl der angelegten Gurte geschlossen wird.

Außerdem werden Daten weitergegeben wie Antriebsart, also Diesel, Benzin, Gas oder Elektro, und die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Das ist eine international genormte 17-stellige Nummer, mit der jedes einzelne Fahrzeug identifiziert werden kann. Über diese FIN-Nummer bekommen die Rettungskräfte die sogenannte Rettungskarte des jeweiligen Automodells übermittelt. Die Rettungskarte enthält wichtige spezifische Fahrzeuginformationen für die Helfer. Damit wissen Sie, wie sie die Türen von außen öffnen und wie sie es verhindern, den Airbag nachträglich auszulösen. Fahrer und Mitfahrer können so schneller und sicher geborgen werden.

eCall und der Datenschutz

Bei so vielen Daten, die bei einem eCall übertragen werden, fragt man sich, ob und wie das mit dem Datenschutz geregelt ist. Die EU schreibt vor, dass alle Daten nur im Zusammenhang mit dem Unfall an die Rettungsstelle übermittelt werden dürfen. Die Fahrzeughersteller müssen dafür sorgen, dass alle gespeicherten Daten anschließend gelöscht werden. Das heißt auch, dass kein Bewegungsprofil des Fahrers erstellt werden darf. Nur bei einem schweren Unfall oder bei manuellem Auslösen des Notrufes wird die SIM-Karte des integrierten Mobiltelefons aktiviert. Es darf auch nicht passieren, dass der Anruf zur Rettungsstelle über ein Smartphone aufgebaut wird, dass via Bluetooth mit dem Entertainment-System verbunden ist.

Der eCall muss immer über die im System fest installierte SIM-Karte erfolgen. Die Hersteller müssen diese EU-Vorgaben umsetzen, zumindest was das offizielle eCall-System betrifft. Viele Hersteller wie BMW, Mercedes, Opel und Volvo bieten schon jetzt eigene Notruf- und Connected-Systeme mit ihren Modellen an. Dabei werden gegebenenfalls mehr Daten gesammelt, als es bei dem offiziellen eCall-System der Fall ist.

Die Notrufsysteme der Hersteller können auch weiterhin genutzt werden

Wer bereits ein Notrufsystem in seinem Fahrzeug hat, kann dies auch in Zukunft weiternutzen. In diesem Fall landet der Notruf in der Regel in einem Callcenter des Herstellers. Die Mitarbeiter dort rufen einen Rettungsdienst oder organisieren Pannenhilfe. Dabei werden teilweise mehr Daten erhoben und auch längerfristig gespeichert, als die EU es für den offiziellen eCall zulässt. Für diese Datenerhebung unterschreibt der Besitzer beim Kauf einen Vertrag und gibt damit seine Zustimmung.

Trotzdem sind die Hersteller dazu verpflichtet, den europaweiteren eCall zur 112 in ihre neuen Fahrzeuge einzubauen. Es könnte ja sein, dass der Notruf zum Hersteller einmal ausfällt oder der Fahrer doch lieber zum eCall wechseln möchte. Zwischen den beiden Systemen darf übrigens keine Verbindung bestehen. Das hat die EU ebenfalls gesetzlich geregelt.

Alte Autos dürfen weiter ohne eCall-System fahren

Die eCall-Pflicht gilt nur für Neuwagen, die ab dem 31. März 2018 gebaut werden. Wer möchte, kann sein Auto nachrüsten. Dafür gibt es Unfallmeldestecker für den Zigarettenanzünder und eine App für das Smartphone. Registriert der Stecker einen Aufprall mit einer gewissen Stärke, wird direkt ein Anruf zur Notrufzentrale aufgebaut. Aber auch bei Pannen oder Blechschäden hilft der Unfallmeldestecker.

Für Mobilität und zusätzlichen Schutz bei Pannen und Unfällen sorgt der Verti Schutzbrief, der zur Autoversicherung dazu gebucht werden kann. Der Schutzbrief gilt in den meisten Fällen europaweit und beinhaltet unter anderem Pannenhilfe, Rückführung des Fahrzeuges und einen Rücktransport für Kranke. Um die Schadensabwicklung kümmert sich, entsprechend der gebuchten Leistungen, der Kfz-Versicherer.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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