Elternzeit liegt im Trend. Immer mehr Arbeitnehmer nehmen sich bewusst eine Auszeit vom Beruf, um für ihre Kinder da zu sein. Doch wann muss Elternzeit beantragt werden und was gilt es außerdem zu beachten?
Was ist Elternzeit?
Die Geburt des eigenen Kindes stellt das Leben auf den Kopf. Gerade in den ersten Monaten und Jahren benötigt der Nachwuchs Rundumbetreuung – mit einem Vollzeitjob ist das nur schwer vereinbar. Daher haben Sie als festangestellter Arbeitnehmer Anspruch darauf, sich bis zu drei Jahre pro Kind unbezahlt freistellen zu lassen. Dieser Anspruch ist als sogenannte Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgehalten: Der Arbeitgeber darf einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Elternzeit also – egal aus welchen Gründen – nicht ablehnen. Die drei Jahre Elternzeit können Sie relativ flexibel aufteilen: Bis zu vierundzwanzig Monate lassen sich auch in den Zeitraum vom dritten bis achten Lebensjahr Ihres Kindes übertragen. Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit, allerdings einen Anspruch auf Elterngeld.
Elternzeit und Elterngeld
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings können Eltern, die beruflich kürzertreten oder ganz pausieren, um ihr Neugeborenes zu betreuen, Elterngeld beantragen. Dieses entspricht einem gestaffelten Prozentsatz des Nettogehalts vor der Geburt. Jedes Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate, zusammen maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Bei Alleinerziehenden besteht die Möglichkeit, den Zeitraum auch auf 14 Monate auszudehnen. Die Elternzeit kann also auch über den Elterngeldbezug hinausgehen.
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Während der Elternzeit genießen Sie als Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Beantragen Sie Elternzeit innerhalb des ersten bis dritten Lebensjahres Ihres Kindes, tritt dieser Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit in Kraft. Sie möchten sich zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Sprösslings freistellen lassen? Dann weitet sich das Kündigungsverbot für Ihren Arbeitgeber sogar auf 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit aus. Allerdings nur, wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kam. Bei älteren Kindern gilt ansonsten ebenfalls ein Kündigungsschutz von acht Wochen. Sieht sich der Arbeitgeber zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis trotz Kündigungsschutz zu beenden, muss er zunächst eine Sondergenehmigung der zuständigen Landesbehörde einholen.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am besten bereits mit dem Antrag auf Elternzeit, wann und unter welchen Bedingungen Sie in Eltern-Teilzeit arbeiten möchten.
Wann beginnt die Elternzeit?
Ab wann die Elternzeit beginnt, lässt sich pauschal nicht beantworten, da Sie als Arbeitnehmer diesbezüglich relativ flexibel sind. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist der Tag der Geburt. Viele Mütter und Väter wählen diesen Termin, um die ersten Wochen und Monate rund um die Uhr für das Neugeborene da zu sein. Sie können aber gerade als Vater auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Elternzeit starten oder den zur Verfügung stehenden Zeitraum in mehrere Phasen unterteilen.
Ab wann kann man Elternzeit beantragen?
- Innerhalb der ersten drei Lebensjahre: Spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit
- Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes: Spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit (außer bei Kindern, die vor dem 1. Juli 2015 geboren sind; für sie gilt immer eine Frist von sieben Wochen)
- Sonderregelungen gelten z. B. bei Frühgeburten
Wann beginnt die Elternzeit – nach der Geburt oder nach dem Mutterschutz?
Hinsichtlich des Kündigungsschutzes ist der beste Zeitpunkt für den Antrag auf Elternzeit acht Wochen vor dem gewünschten Antrittstermin.
Weitere Tipps zum Antrag auf Elternzeit
Wo Elternzeit beantragen?
Wie Elternzeit beantragen?
Die Eltern-Teilzeit
- Die Tätigkeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Für das Unterschreiten der Mindestanzahl von 15 Wochenstunden benötigen Sie eine Genehmigung des Arbeitgebers.
- Die Eltern-Teilzeit muss mindestens zwei Monate lang ausgeübt werden.
- Sie sind mindestens sechs Monate bei Ihrem Unternehmen angestellt und es sind über 15 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt? Dann darf Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Eltern-Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – dafür bleiben ihm vier Wochen Zeit.
- Auf Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Elterngeld hat die Eltern-Teilzeit keine Auswirkung. Allerdings wird Ihr Lohn mit der ausgezahlten Summe verrechnet.
Hinsichtlich des Kündigungsschutzes ist der beste Zeitpunkt für den Antrag auf Elternzeit acht Wochen vor dem gewünschten Antrittstermin.