Wann Elternzeit beantragen? Tipps zum reibungslosen Ablauf

4 Min Sie möchten mehr Zeit mit Ihrer jungen Familie verbringen? So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

17.04.2019
Mario Kaestner
4 Min

Elternzeit liegt im Trend. Immer mehr Arbeitnehmer nehmen sich bewusst eine Auszeit vom Beruf, um für ihre Kinder da zu sein. Doch wann muss Elternzeit beantragt werden und was gilt es außerdem zu beachten?

Was ist Elternzeit?

Die Geburt des eigenen Kindes stellt das Leben auf den Kopf. Gerade in den ersten Monaten und Jahren benötigt der Nachwuchs Rundumbetreuung – mit einem Vollzeitjob ist das nur schwer vereinbar. Daher haben Sie als festangestellter Arbeitnehmer Anspruch darauf, sich bis zu drei Jahre pro Kind unbezahlt freistellen zu lassen. Dieser Anspruch ist als sogenannte Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgehalten: Der Arbeitgeber darf einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Elternzeit also – egal aus welchen Gründen – nicht ablehnen. Die drei Jahre Elternzeit können Sie relativ flexibel aufteilen: Bis zu vierundzwanzig Monate lassen sich auch in den Zeitraum vom dritten bis achten Lebensjahr Ihres Kindes übertragen. Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit, allerdings einen Anspruch auf Elterngeld.

Elternzeit und Elterngeld

Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings können Eltern, die beruflich kürzertreten oder ganz pausieren, um ihr Neugeborenes zu betreuen, Elterngeld beantragen. Dieses entspricht einem gestaffelten Prozentsatz des Nettogehalts vor der Geburt. Jedes Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate, zusammen maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Bei Alleinerziehenden besteht die Möglichkeit, den Zeitraum auch auf 14 Monate auszudehnen. Die Elternzeit kann also auch über den Elterngeldbezug hinausgehen.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Während der Elternzeit genießen Sie als Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Beantragen Sie Elternzeit innerhalb des ersten bis dritten Lebensjahres Ihres Kindes, tritt dieser Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit in Kraft. Sie möchten sich zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Sprösslings freistellen lassen? Dann weitet sich das Kündigungsverbot für Ihren Arbeitgeber sogar auf 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit aus. Allerdings nur, wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kam. Bei älteren Kindern gilt ansonsten ebenfalls ein Kündigungsschutz von acht Wochen. Sieht sich der Arbeitgeber zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis trotz Kündigungsschutz zu beenden, muss er zunächst eine Sondergenehmigung der zuständigen Landesbehörde einholen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am besten bereits mit dem Antrag auf Elternzeit, wann und unter welchen Bedingungen Sie in Eltern-Teilzeit arbeiten möchten.

Wann beginnt die Elternzeit?

Ab wann die Elternzeit beginnt, lässt sich pauschal nicht beantworten, da Sie als Arbeitnehmer diesbezüglich relativ flexibel sind. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist der Tag der Geburt. Viele Mütter und Väter wählen diesen Termin, um die ersten Wochen und Monate rund um die Uhr für das Neugeborene da zu sein. Sie können aber gerade als Vater auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Elternzeit starten oder den zur Verfügung stehenden Zeitraum in mehrere Phasen unterteilen.

Ab wann kann man Elternzeit beantragen?

Für den Antrag auf Elternzeit müssen Sie bestimmte Fristen einhalten:

  • Innerhalb der ersten drei Lebensjahre: Spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit
  • Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes: Spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit (außer bei Kindern, die vor dem 1. Juli 2015 geboren sind; für sie gilt immer eine Frist von sieben Wochen)
  • Sonderregelungen gelten z. B. bei Frühgeburten

Wann beginnt die Elternzeit – nach der Geburt oder nach dem Mutterschutz?

Jede berufstätige Mutter hat zunächst das Recht auf Mutterschutz: Er beträgt bei einem Kind acht Wochen ab der Geburt, bei Zwillingen zwölf. Wenn Sie die Elternzeit nahtlos an den Mutterschutz anschließen lassen möchten, sollten Sie dies beim Beantragen der Elternzeit berücksichtigen. Bei einem Kind sollten Sie die Freistellung also spätestens eine Woche nach der Geburt beantragen. Bei Zwillingen ist der spätmöglichste Zeitpunkt dementsprechend fünf Wochen, nachdem Ihre Kinder auf die Welt gekommen sind.
Für Väter, die direkt ab dem Zeitpunkt der Geburt die Elternzeit antreten möchten, bildet der errechnete Geburtstermin die Basis für die einzuhaltenden Fristen. Sie beantragen also spätestens sieben Wochen vor diesem Termin die Elternzeit. Nach der Geburt können Sie den aktualisierten Antrag mit dem tatsächlichen Geburtstermin inklusive einer Kopie der Geburtsurkunde nachreichen.

Hinsichtlich des Kündigungsschutzes ist der beste Zeitpunkt für den Antrag auf Elternzeit acht Wochen vor dem gewünschten Antrittstermin.

Weitere Tipps zum Antrag auf Elternzeit

Wann Sie Elternzeit beantragen ist nicht der einzige wichtige Faktor für einen erfolgreichen Antrag. Neben den zeitlichen Fristen sollten Sie auch berücksichtigen, in welcher Form und an wen Sie Ihr Anliegen richten.

Wo Elternzeit beantragen?

Den Antrag auf Elternzeit richten Sie direkt an die Personalabteilung des Arbeitgebers. Staatlich Angestellte wenden sich an Ihren Dienstherren.

Wie Elternzeit beantragen?

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Es genügt jedoch, wenn Sie ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem Sie Beginn, Ende und am besten bereits die gewünschte Aufteilung der Elternzeit mitteilen. Diese kann später mit Zustimmung des Arbeitgebers nochmals angepasst werden, falls sich Ihre Pläne ändern sollten. Um sicherzugehen, dass alle Fristen eingehalten werden, sollten Sie das Schreiben persönlich abgeben oder per Einschreiben schicken. Lassen Sie sich außerdem eine schriftliche Bescheinigung über den Erhalt des Antrags ausstellen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen den Eingang des Schreibens zu bestätigen.

Die Eltern-Teilzeit

Trotz Elternzeit haben Sie das Recht, in Teilzeit zu arbeiten. Dafür gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Tätigkeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Für das Unterschreiten der Mindestanzahl von 15 Wochenstunden benötigen Sie eine Genehmigung des Arbeitgebers.
  • Die Eltern-Teilzeit muss mindestens zwei Monate lang ausgeübt werden.
  • Sie sind mindestens sechs Monate bei Ihrem Unternehmen angestellt und es sind über 15 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt? Dann darf Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Eltern-Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – dafür bleiben ihm vier Wochen Zeit.
  • Auf Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Elterngeld hat die Eltern-Teilzeit keine Auswirkung. Allerdings wird Ihr Lohn mit der ausgezahlten Summe verrechnet.

Hinsichtlich des Kündigungsschutzes ist der beste Zeitpunkt für den Antrag auf Elternzeit acht Wochen vor dem gewünschten Antrittstermin.

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen ihr Recht auf Elternzeit, um sich über einen bestimmten Zeitraum voll und ganz der Familie und der Kindererziehung zu widmen. Für ihre Familie zu sorgen bedeutet für die meisten Eltern in erster Linie, den Lebensunterhalt zu verdienen und ihre Zeit dem Nachwuchs zu widmen. Doch was, wenn Sie dazu eines Tages nicht mehr in der Lage sind? Zumindest in finanzieller Hinsicht können Sie Ihre Familie absichern, indem Sie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abschließen. Sie sorgt im Falle Ihres Todes dafür, dass Ihre Lieben nicht in materielle Not geraten.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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