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Wann sollten Sie Elterngeld beantragen?

4 Min Elterngeld ist eine gute Unterstützung für junge Eltern. Doch bei der Beantragung sollten Sie einiges beachten.

Flexible Risikolebensversicherung für mehr Spielraum
Mario Kaestner
18.04.2019
4 Min

Bereichert ein Kind die Familie, bringt das viele Veränderungen mit sich. Unter anderem kann es sich auf die Arbeit der Eltern und somit auf das Familieneinkommen auswirken: Zumindest für eine gewisse Zeit können nicht mehr beide Elternteile in Vollzeit arbeiten. Das durch die Betreuung wegfallende Einkommen wird zumindest teilweise durch das Elterngeld kompensiert. Sie können es beantragen, wenn Sie aufgrund der Kinderbetreuung komplett zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld ist also eine finanzielle Unterstützung während der Elternzeit. Diese wiederum muss separat beantragt werden und unterliegt anderen zeitlichen Fristen. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt, um Elterngeld zu beantragen, damit Sie möglichst keine Leistungen verschenken?

Der richtige Zeitpunkt: Ab wann Elterngeld beantragen?

Elterngeld können Sie frühestens nach der Geburt beantragen, denn die Geburtsurkunde ist eine der notwendigen Unterlagen. Sie haben ab der Geburt bis zu 14 Monate lang die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen – zumindest wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen. Bei einem Elternteil ist die Spanne auf zwölf Monate begrenzt. Wer alleinerziehend ist, kann die zwei zusätzlichen sogenannten Partnermonate jedoch ebenfalls bekommen.

Ab wann Sie Elterngeld beantragen sollten und können, hängt auch von Ihrer persönlichen Situation ab. Es ist jedoch allgemein ratsam, den Antrag spätestens dann zu stellen, wenn das Kind drei Monate alt ist. Denn für drei Monate zahlt der Staat Elterngeld rückwirkend. Wichtig zu beachten ist dabei, dass das Geburtsdatum des Kindes entscheidend ist und nicht die Kalendermonate.

Für jede Geburt kann einmal Elterngeld beantragt werden. Im Fall, dass Sie Zwillinge bekommen, können Sie also nicht für jedes Kind Elterngeld beantragen. Folgt jedoch einige Zeit später ein Geschwisterkind, können Sie selbstverständlich erneut Elterngeld für die Betreuungszeit betragen.

Tipp: Sie können den Antrag auf Elterngeld zwar nicht vor der Geburt stellen, doch es steht Ihnen frei, sämtliche Formulare und die weiteren Unterlagen vorzubereiten. So ersparen Sie sich zusätzlichen Stress während der ersten Lebenswochen Ihres Kindes.

Ab wann wird das Elterngeld ausgezahlt?

Nach dem Antrag stellt sich für die Eltern die Frage: Ab wann bekommt man eigentlich das Elterngeld? Zunächst muss der Antrag bearbeitet und bewilligt werden. Dies dauert beim Vorliegen sämtlicher Unterlagen jedoch in Regel nicht allzu lang. Zudem wird das Elterngeld ab dem Datum der Antragstellung für drei Monate rückwirkend gezahlt. Regelmäßig erhalten Sie das Elterngeld während des aktuellen Bezugsmonats. Das genaue Auszahlungsdatum ist auf dem Elterngeldbescheid vermerkt. Es variiert allerdings, da nicht der laufende Kalendermonat zählt – stattdessen definiert der Geburtstag des Kindes den Beginn eines Bezugsmonats.

Wo stellt man den Antrag auf Elterngeld?

Nach der Frage, wann Sie das Elterngeld beantragen können, kommt die Frage, wo Sie den Antrag stellen können. Das Elterngeld ist eine Leistung vom Bund, dessen Verwaltung jedoch die Länder regeln. Das bedeutet für Sie, dass die Elterngeldstelle vom zuständigen Wohnort abhängt. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie eine Postleitzahlsuche, über die Sie schnell Ihre zuständige Elterngeldstelle finden.

Wie stellt man den Antrag auf Elterngeld?

Nicht nur die Elterngeldstelle unterscheidet sich je nach Wohnort, sondern auch die Formulare. Diese bekommen Sie zum einen bei Ihrer Elterngeldstelle, aber auch bei Krankenkassen, der Gemeindeverwaltung oder in Krankenhäusern mit Geburtsstationen.

Das ausgefüllte Formular samt Unterlagen (unter anderem Geburtsurkunde des Kindes und Einkommensnachweise der Eltern) müssen Sie schriftlich einreichen – entweder persönlich, per Post oder als Fax . Ob Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Partner stellen oder getrennt, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Sollte der Partner jedoch ebenfalls einen Anspruch auf Elterngeld geltend machen, muss er den Antrag mit unterschreiben.

Sollten beide Elternteile Elterngeld beantragen wollen, muss ein Elternteil mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate beantragen.

Nutzen Sie die unterschiedlichen Arten vom Elterngeld clever

Es gibt insgesamt drei unterschiedliche Arten von Elterngeld, die Sie je nach Ihrer persönlichen Situation bestmöglich nutzen sollten:

  • Basiselterngeld: bis zum 14. Lebensmonat maximal 14 Monate Elterngeldbezug für beide Elternteile
  • ElterngeldPlus: bis zu 24 Monate Elterngeld; statt einem Monat Basiselterngeld können Eltern zwei Monate ElterngeldPlus mit halbierter Auszahlung wählen; auch während Teilzeitarbeit ist der Bezug von ElterngeldPlus möglich, über den 14. Lebensmonat hinaus
  • Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten; die vier Monate müssen am Stück genommen werden

Die verschiedenen Varianten des Elterngeldes können Sie untereinander kombinieren. Die Partner haben die Möglichkeit, hintereinander, abwechselnd oder auch gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Für jeden Monat können Sie neu entscheiden, welches Elterngeld Sie beziehen. Diese Flexibilität ist beispielsweise dann praktisch, wenn Sie doch erst später als gedacht einen Kitaplatz erhalten und ein Elternteil länger in Teilzeit arbeiten muss.

Wichtig zu wissen: Für jeden Monat, den Sie gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, verbrauchen Sie zwei Monate Basiselterngeld (ein Monat je Elternteil). Außerdem können Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes den Elterngeldbezug aussetzen und danach weiterführen – ab dem 15. Lebensmonat bedeutet eine Unterbrechung jedoch das Ende des Elterngeldbezugs.

Beispiel, wann die Partner Elterngeld beantragen können:

Mutter und Vater teilen sich in diesem Beispiel die Betreuung des Kindes und den Bezug des Elterngeldes. Zunächst bezieht die Mutter während der ersten sechs Monate Basiselterngeld und der Vater geht regulär arbeiten. In den Monaten 7 bis 10 arbeiten beide in Teilzeit und nutzen den Partnerschaftsbonus, um sich die Betreuung des Kindes aufzuteilen. Anschließend bleibt der Vater während der Monate 11 bis 14 zuhause beim Kind und bezieht Basiselterngeld. Die Mutter verzichtet zwei Monate auf das Elterngeld und bezieht ab dem 13. Monat ElterngeldPlus für insgesamt acht Monate am Stück, bis zum 20. Lebensmonat des Nachwuchses.
Die einschränkenden Regelungen beim Elterngeld sind komplex. Darum sollten Sie in jedem Fall genau prüfen, welche Aufteilung Sinn ergibt. Mit dem Elterngeldrechner des BMFSFJ können Sie nicht nur berechnen, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen, sondern mithilfe des Planers überlegen, wie Sie sich die Zeit sinnvoll aufteilen können.

 

Beim Elterngeld gibt es viel zu beachten

Elterngeld ist eine gute Möglichkeit für junge Eltern, sich ohne große finanzielle Sorgen in den ersten Lebensmonaten um den Nachwuchs zu kümmern. Doch bei der Antragstellung müssen Sie einiges beachten. Das betrifft nicht nur die Fragen, wann und wo Sie Elterngeld beantragen sollten. Sie sollten sich auch genau über die verschiedenen Möglichkeiten zur Aufteilung des Elterngeldes informieren. Darüber hinaus gibt es einige Sonderfälle wie Adoptionen oder ein Wohnsitz im Ausland.

Informieren Sie sich umfassend über Elterngeld, Elternzeit und diverse weitere Optionen zur finanziellen Unterstützung und über Vorkehrungen für die Zukunft. Insbesondere die Absicherung der Kinder spielt bei jungen Eltern plötzlich eine große Rolle. Viele Versicherungsmodelle, etwa eine Risikolebensversicherung, bieten eine gute und sinnvolle finanzielle Absicherung.

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