Sind andere Fahrer mit einer Kfz-Versicherung abgedeckt?

6 Min Wenn Familie oder Freunde das Auto leihen, gilt es, einiges zu beachten, denn die Kfz-Versicherung greift nicht automatisch auch für andere Fahrer

13.10.2021
Susann Schlemmer
6 Min

Der Kumpel leiht sich für einen Transport Ihren geräumigen Familien-Van oder die Tochter braucht nach bestandener Führerscheinprüfung Fahrpraxis – es gibt verschiedene Situationen, in denen andere Fahrer mit Ihrem Auto unterwegs sind. Doch sind alle Fahrer automatisch mit der Kfz-Versicherung des Besitzers abgesichert? Müssen alle Nutzer der Versicherung gemeldet werden? Und was, wenn es zu einem Unfall kommt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Bedeuten mehrere Fahrer auch höhere Versicherungsbeiträge?

Der berechtigte Fahrerkreis ist in vielen Kfz-Versicherungen begrenzt und das Ausleihen des versicherten Pkw nicht so ohne weiteres möglich. Ein größerer Fahrerkreis bedeutet in der Regel auch höhere Versicherungskosten. Wenn schon bei der Fahrzeuganmeldung feststeht, dass der Wagen von mehreren Personen genutzt wird, muss der Versicherer darüber informiert werden. Der eingetragene Fahrerkreis, beispielsweise Familienmitglieder oder Freunde, ist dann während der Fahrzeugnutzung in vollem Umfang versichert.

Vier Illustrationen für verschiedene Fahrerkreise – einzelne Person, Paar, Familie, viele Personen

1. Nur der Fahrzeughalter, 2. Eine Person plus Partner*in, 3. Mehrere Personen ab 24 Jahren, 4. Mehrere Personen, auch unter 24 Jahren

Je mehr Fahrende im Vertrag eingetragen sind, desto höher ist der Versicherungsbeitrag. Sofern Personen zwischen 17 und 24 Jahren – in der Regel sind dies Fahranfänger – hinter dem Lenkrad sitzen, kann es teuer werden. Junge Fahrer haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit Abstand das höchste Unfallrisiko – mehr noch als Senioren. Daher ist die Versicherungsprämie für sie in der Regel höher. Die konkrete Höhe wird durch die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen festgelegt. Aber auch beispielsweise die Fahrpraxis des zusätzlichen Fahrers kann über die Versicherungssumme entscheiden. Hier lohnt es sich, das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag zu lesen.

Rechtzeitig informieren: 

Wenn Sie einen weiteren Fahrer ergänzen möchten, können Sie ihn oder sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch bei Ihrer Versicherung nachmelden. Wichtig ist nur, dass Sie dies vor der Nutzung des Fahrzeugs tun.

Mehrere Fahrer eintragen versus Sparen um jeden Preis

Aus Kostengründen Risiken einzugehen, lohnt sich in der Regel nicht. Kosten, die bei einem Schaden entstehen, der von einem nicht versicherten Fahrer verursacht wurde, sind zumeist umfangreicher, als die höheren Versicherungsbeiträge durch einen größeren Fahrerkreis. Daher sollte der Personenkreis der angemeldeten Fahrzeugnutzer nicht zu stark eingegrenzt sein.

Können Sie bei der Autoversicherung sparen?

Auto privat verliehen? Das sollten Sie wissen!

Der Versicherungsnehmer ist für das Fahrzeug verantwortlich. Wer sein Auto verleiht, trägt neben möglichen Zusatzzahlungen an seine Versicherung auch die Verantwortung für weitere Vorkommnisse im Zusammenhang mit seinem Fahrzeug.

 

Knöllchen, Blitzer, Unfall – das gilt, wenn andere Ihr Fahrzeug nutzen:

  • Parkknöllchen – gehen an den Fahrzeughalter, auch wenn er das Auto zum Tatzeitpunkt nicht gefahren hat. Er muss sich unter Umständen darum kümmern, das Geld vom tatsächlichen Fahrer einzufordern.
  • Blitzer – Bußgeldbescheide werden dem Fahrzeughalter zugestellt, müssen aber nicht von ihm beglichen werden, wenn ein anderer Fahrer zum Tatzeitpunkt am Steuer saß. Dies muss er aber nachweisen.
  • Unfall – relevant ist, ob der am Unfall beteiligte Fahrer in der Versicherungspolice des Halters eingetragen ist. Davon ist abhängig, welche Kosten die Kaskoversicherung gegebenenfalls übernimmt.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: Smart FORTWO COUPE 0.9 (HSN: 1313, TSN: EGF), eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr: 2019, Zulassung in PLZ: 49078 (Osnabrück), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 01.01.1965/Führerschein seit 40 Jahren) und weiterer Fahrer (Geb. 01.01.1974/Führerschein seit 31 Jahren) , Angestellter, Hauseigentum, Abstellplatz: Tiefgarage, Lebensgemeinschaft, SF-Klasse KH: SF 40, Selbstbeteiligung TK: 300 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2024, Keine Punkte in Flensburg, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik. Dauer beim Vorversicherer länger als 5 Jahre, Die Ausweisung der 9,90 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 118,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde.

Wer zahlt bei einem unverschuldeten Unfall, wenn jemand anderes mein Auto fährt?

Als guter Freund sagt man natürlich nicht „Nein“, wenn der Kumpel einen bittet, ob er für einen Transport mal eben den geräumigen Kombi ausleihen könne. Doch dann passiert‘s: Es kracht. Zwar nur Blechschaden, aber dennoch gibt es einiges zu beachten. Wenn der Freund in einen Unfall verwickelt wird, aber nicht der Schadensverursacher ist, spielt es zunächst keine Rolle, ob er in der Versicherungspolice eingetragen ist oder nicht. Die Kfz-Versicherung des Verursachers kommt für die Kosten auf und der Versicherungsfall wird auf regulärem Wege abgewickelt. Aber: Ist der Freund nicht als gelegentlicher Fahrer im Versicherungsvertrag des Fahrzeughalters eingetragen, können unter Umständen dennoch Kosten entstehen, beispielsweise eine Strafgebühr für die Nichtanmeldung oder eine Nachzahlung an die Versicherung des Versicherungsnehmers.

Was passiert, wenn ein nicht-versicherter Fahrer einen Unfall baut?

Wenn ein unversicherter Fahrer einen Unfall verursacht, trägt der eingetragene Versicherungsnehmer die Verantwortung. Selbst, wenn der Fahrer eine Privathaftpflichtversicherung hat, hilft das leider nicht weiter. Sobald sich ein Auto bewegt, greift die Privathaftpflicht nicht mehr. Egal, welcher Versicherungsschutz besteht – Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – nicht angegebene Fahrer ziehen vertragliche Sanktionen nach sich. Möglich sind eine Nachberechnung oder eine „Strafzahlung“ beispielsweise in doppelter Höhe des Jahresbetrages. Auch eine Kündigung seitens des Versicherers ist möglich. Wenn junge Fahrer nicht angegeben werden, können Nachforderungen oder Anpassungen, wie etwa eine zusätzliche Selbstbeteiligung, noch deutlich höher sein.

FAQ – Versicherungsschutz und Fahrerkreis

Ist mein Auto versichert, wenn jemand anderes fährt?

Weitere Fahrer müssen der Versicherung gemeldet werden. Diese werden namentlich als versicherter Personenkreis im Vertrag ergänzt. Kommt es zu einem Unfall und der Fahrer ist nicht Teil des versicherten Personenkreises, übernimmt zwar in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht des Versicherungsnehmers die Kosten für Schäden am gegnerischen Fahrzeug, kann aber eine Nachzahlung und eine Strafzahlung für die versäumte Meldung des Fahrers fordern.
Darf ich ein Auto fahren, auf das ich nicht versichert bin?
Unversichert ein Auto zu fahren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kommt es zu einem Unfall mit diesem Fahrzeug, kann die Versicherung Teile der Leistung verweigern oder Nachzahlungen und eine Strafzahlung für die Nicht-Meldung verlangen.

Dürfen andere, beispielsweise ein Freund, mit meinem Auto fahren?

Vor der Nutzung sollten andere Fahrer immer der Versicherung gemeldet werden, um bei einem Unfall den vollen vereinbarten Versicherungsschutz zu erhalten und mögliche Nach- beziehungsweise Strafzahlungen zu vermeiden.

Darf jemand anderes mein Auto fahren, wenn ich dabei bin?

Nur der im Versicherungsvertrag vermerkte Personenkreis darf das Fahrzeug führen, auch wenn der Versicherungsnehmer dabei ist. Eine Ausnahme ist, wenn der Fahrzeughalter während der Fahrt einen medizinischen Notfall erleidet, wie etwa einen Herzinfarkt, der das sichere Führen des Fahrzeugs unmöglich macht. In dieser Notfallsituation darf auch jemand anderes das Fahrzeug kurzzeitig fahren.
Was passiert, wenn ich mit einem fremden Auto einen Unfall habe?
Wenn ein unversicherter Fahrer einen Unfall verursacht, trägt der eingetragene Versicherungsnehmer die Verantwortung – Nach- und Strafzahlungen sind möglich. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fahrers kann die Versicherung auch den unberechtigten Fahrer in Regress nehmen.
Wer darf bei einer Vollkaskoversicherung fahren?
Grundsätzlich ist mit einer Vollkaskoversicherung der Versicherungsnehmer beziehungsweise Fahrzeughalter versichert. Weitere Personen, wie etwa der Partner, sind bei manchen Policen bereits inkludiert oder können gegen Aufpreis ergänzt werden.
Ob alleiniger Nutzer, mit PartnerIn oder mehreren Zusatzfahrern, berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Autoversicherungstarif bei Verti! Haben Sie Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen Sie ein persönliches Angebot? Dann erreichen Sie uns telefonisch unter 030 – 890 003 003.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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