Stromausfall – wer haftet bei Schäden?

2 Min Wer für Schäden durch Stromausfall aufkommt und wie Sie sich schützen.

18.03.2020
Julianna Adamska
2 Min
Ein stabiles Stromnetz ist die Regel, doch hin und wieder kommt es vor: ein Stromausfall. Legt er im besten Fall nur für wenige Minuten die Haushalte lahm, dauert er unter unglücklichen Umständen mehrere Stunden. Wie sollten Sie in einer solchen Situation reagieren? Können Sie Vorkehrungen treffen, um etwa Schäden an technischen Geräten vorzubeugen? Und kommt es dennoch zu Schäden, wer kommt dafür auf?

Stromausfall – wer haftet bei Schäden?

Je nach Dauer und Ursache des Stromausfalls, kann dieser unliebsame Folgen nach sich ziehen. Im ungünstigen Fall entstehen Schäden materieller und finanzieller Natur, etwa Schäden an Haushaltsgeräten oder Unterhaltungstechnik. Aquarienbesitzer müssen bei einem länger andauernden Stromausfall sogar um das Leben ihrer Fische bangen: Ausgefallene Pumpen können eine ernstzunehmende Gefahr für die Tiere darstellen.

Grundsätzlich gilt, dass durch die Störung oder den Ausfall mindestens ein Schaden von 30 Euro entstanden sein muss, bevor überhaupt Schadensersatz verlangt werden kann. Dabei kann eine Haftung sowohl materielle und damit finanzielle als auch gesundheitliche Folgen umfassen.

Wer in solchen Situationen haftet, hängt von der Ursache des Stromausfalls ab. Mögliche Szenarien sind:

  • Stromausfall durch Überspannung: Ist die Stromversorgung aufgrund einer Überspannung im Netz unterbrochen, kommt ggf. eine Haftung des Netzbetreibers für entstandene Schäden in Betracht. Allerdings ist in einem solchen Fall eine Selbstbeteiligung von 500 Euro von der Schadensumme abzuziehen.
  • Stromausfall durch Störungen: Kommt es zu Störungen und Stromausfällen, die jedoch vom Netzbetreiber nicht aufgrund von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind, ist die Schadensersatzsumme auf 5.000 Euro je Anschlussnutzer begrenzt. So legt es die Niederspannungsanschlussverordnung fest. Zudem ist die Gesamtsumme, die ein Netzbetreiber im Fall eines solchen Schadens allen betroffenen Anschlussnutzern auszahlen müsste, ebenfalls begrenzt. Ein solcher Fall wäre beispielsweise, wenn ein altes Kabel Störungen im Netz verursacht.
  • Stromausfall durch Blitzeinschlag: Bei höherer Gewalt, wie beispielsweise einem Blitzeinschlag, haftet der Netzbetreiber nicht. Bei ausreichendem Versicherungsschutz kann der Schaden ggf. bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Was tun bei Stromausfall?

Haben Sie zu Hause plötzlich stellenweise keinen Strom mehr, sollten Sie zunächst versuchen, den Grund dafür herauszufinden. Im Sicherungskasten können Sie sehen, ob Sicherungen herausgesprungen sind. Mögliche Gründe hierfür sind defekte Geräte, Überlastung aufgrund einer Überzahl an gleichzeitig betriebenen Geräten oder auch Defekte am Sicherungskasten.

Ist tatsächlich nur eine Sicherung herausgeflogen, prüfen Sie die Ursache dafür und beheben Sie diese, sofern es Ihnen möglich ist. Dann können Sie den Sicherungsschalter wieder umlegen und so Schäden vorbeugen. Im Zweifel sollten Sie einen Elektriker rufen.

Ist die komplette Wohnung, das gesamte Haus oder sogar die Umgebung betroffen, liegt es nahe, dass Sie zum momentanen Zeitpunkt nichts gegen den Stromausfall unternehmen können. Sie sollten jedoch sämtliche angeschlossenen Geräte abschalten, die Stecker ziehen und zur Vorsicht notieren, welche Geräte zum Zeitpunkt des Ausfalls am Netz waren.

Ist die Stromversorgung wiederhergestellt, sollten Sie nach und nach alle Geräte wieder am Netz anschließen und prüfen. Müssen Sie feststellen, dass eines davon nicht mehr oder nicht mehr einwandfrei funktioniert, sollten Sie dies dokumentieren. So erhöhen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz. Zudem sollten Sie das defekte Gerät verwahren, falls es noch einem Sachverständigen vorgelegt werden soll.

Wie lassen sich Geräte vorbeugend vor Schäden schützen?

Zu Hause sind einige Elektrogeräte im Einsatz – von Laptop und PC über Fernseher, Konsole und Radio bis hin zu Kaffeevollautomat und Kühlschrank. Für wirksamen Schutz vor Überspannungsschäden etwa reichen das Ausschalten oder der Stand-by-Modus nicht aus. Ebenfalls nicht ausreichenden Schutz vor Überspannungsschäden bieten Steckdosenleisten mit einem Schalter zum Anschalten und Unterbrechen der Stromzufuhr. Verursacht ein Blitzeinschlag eine starke Überspannung im Netz, kann diese durch die Kabel auch die Schaltung überbrücken. Effektiven Schutz bieten daher nur folgende Optionen:

  1. Stecker der Geräte ziehen
  2. Sicherungen herausnehmen
  3. Überspannungsschutzleisten einsetzen

Letztere lassen sich im Fachhandel kaufen und sehen wie herkömmliche Steckdosenleisten aus. Sie bieten jedoch wirksamen Schutz gegen Überspannung.

Zahlt die Versicherung bei Schäden?

Hauseigentümer können sich beispielsweise innerhalb ihrer Gebäudeversicherung gegen Überspannungsschäden versichern. Wann eine solche Versicherung für entstandene Schäden aufkommt, ist jeweils vom Vertrag abhängig. Manche Versicherungen kommen beispielsweise bei Induktionsschäden nur dann auf, wenn ein Blitzableiter installiert war. Zudem können auch optional über die Hausratversicherung bei Stromausfall entstandene Schäden an Haushaltsgeräten versichert werden.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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