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Mit über 81 Millionen laufenden Verträgen bleibt die Lebensversicherung ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Besonders die Renten- und Kapitalversicherungen stehen bei Versicherungsnehmern an erster Stelle. Geht es um die Steuer bei Auszahlung einer Lebensversicherung, unterliegt diese unterschiedlichen Regelungen.
Versteuerung einer Lebensversicherung: Unterschiede
Lebensversicherungen sind steuerlich differenziert zu betrachten. Die steuerliche Relevanz erstreckt sich sowohl auf die Behandlung der eingezahlten Beiträge als auch auf die Besteuerung der Auszahlung. Zudem unterscheidet sich die steuerliche Handhabung je nach Art der Versicherung – insbesondere zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung kombiniert zwei wesentliche Funktionen: Sie dient sowohl der Altersvorsorge als auch der Absicherung von Hinterbliebenen. Während der Vertragslaufzeit wird ein Kapitalstock aufgebaut. Dieser steht entweder als monatliche Rente oder als Einmalzahlung zur Verfügung. Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Form der Lebensversicherung eignet sich insbesondere für Personen, die neben der Absicherung ihrer Familie auch einen langfristigen Vermögensaufbau sicherstellen wollen.
Risikolebensversicherung
Im Gegensatz dazu steht die Risikolebensversicherung, die ausschließlich dem Schutz der Hinterbliebenen dient. Sie stellt sicher, dass im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Summe an die Begünstigten ausgezahlt wird. Damit eignet sie sich zur finanziellen Absicherung von Familienangehörigen oder zur Absicherung laufender Kreditverpflichtungen, beispielsweise Immobilienfinanzierungen. Wird das Vertragsende erreicht, ohne dass die versicherte Person verstirbt, erlischt der Versicherungsschutz ohne Rückzahlung der gezahlten Beiträge.
Aufgrund dieses reinen Absicherungscharakters sind die Beiträge für eine Risikolebensversicherung im Vergleich zur Kapitallebensversicherung deutlich geringer.
Welche Faktoren beeinflussen die Steuer bei Auszahlung der Lebensversicherung?
Die Besteuerung einer Kapitallebensversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind das Vertragsabschlussdatum, die Laufzeit und das Alter des Versicherungsnehmers bei der Auszahlung. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich dabei je nach Abschlussjahr.
Verträge vor dem 1. Januar 2005
Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor dem Stichtag können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist:
- eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren
- die Einzahlung des ersten Beitrags spätestens bis zum 31. März 2005
- eine Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren und
- die vollständige Einmalauszahlung der Ablaufleistung.
Sind alle Bedingungen erfüllt, bleibt der Ertrag steuerfrei. Andernfalls greift die Abgeltungssteuer.
Verträge ab dem 1. Januar 2005
Für später abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die Steuerpflicht. Allerdings kann eine hälftige Besteuerung erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren
- die Auszahlung erfolgt nach dem 60. Lebensjahr (für Verträge ab 2012 nach dem 62. Lebensjahr)
- die Versicherungssumme wird als Einmalbetrag ausgezahlt und
- der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (gilt für Verträge nach dem 31. März 2009).
Erfüllt der Vertrag nicht alle Bedingungen, unterliegt der gesamte Ertrag der Abgeltungssteuer.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Kapitalertragsteuer in Deutschland, die auf Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben wird. Sie beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Versicherungsunternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit gilt die Steuer als abgegolten, eine zusätzliche Versteuerung in der Einkommensteuererklärung ist in der Regel nicht erforderlich.
Wann müssen Steuern auf die Auszahlung der Lebensversicherung gezahlt werden?
Die Auszahlung einer Lebensversicherung kann steuerliche Folgen haben. Entscheidend sind die Art der Auszahlung und der Zeitpunkt.
- Ablaufleistung: Auszahlung am Ende der Laufzeit
- Rückkaufswert: Betrag bei vorzeitiger Kündigung
- Kaufsumme: Erlös beim Verkauf an ein spezialisiertes Unternehmen
Bei Auszahlung wird nur der Gewinn, also die Differenz zwischen der Auszahlung und den eingezahlten Beiträgen, besteuert. Der Betrag gilt als Kapitalertrag und unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung bleibt einkommensteuerfrei, kann jedoch unter die Erbschaftsteuer fallen, wenn der Freibetrag überschritten wird. Unverheiratete haben deutlich geringere Freibeträge als Ehepaare und müssen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen.
Übersicht: Steuern bei Auszahlung der Lebensversicherung
Bei einer Rentenauszahlung aus der Lebensversicherung gelten andere steuerliche Regeln als bei einer einmaligen Kapitalauszahlung. Besteuert wird nur der sogenannte Ertragsanteil, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Je älter die versicherte Person, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil der Rente. Dieser Betrag unterliegt dem individuellen Einkommensteuersatz.
Zusätzlich müssen freiwillig gesetzlich versicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der Beitragssatz liegt bei 14 % und wird von der Rente abgezogen. Dies betrifft jedoch nur Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Privatversicherte und Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse sind davon nicht betroffen. Wer eine lebenslange Rente aus einer Lebensversicherung bezieht, sollte die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen frühzeitig berücksichtigen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Was ist die Ertragsanteilbesteuerung?
Die Ertragsanteilbesteuerung ist ein steuerliches Verfahren, das bei Rentenzahlungen aus Lebens- oder Rentenversicherungen angewendet wird. Besteuert wird nur der Ertragsanteil, also der kalkulierte Zinsanteil innerhalb der Rente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn ab: Je älter, desto geringer der zu versteuernde Anteil. Der Ertragsanteil unterliegt dem individuellen Einkommensteuersatz.
Wie hoch die Ertragsanteilbesteuerung am Ende ausfällt, ist abhängig vom Alter, in dem die Auszahlung der Rente erfolgt.
Alter bei Rentenbezug | Ertragsanteil |
55 Jahre | 26 Prozent |
60 Jahre | 22 Prozent |
63 Jahre | 20 Prozent |
65 Jahre | 18 Prozent |
67 Jahre | 17 Prozent |
70 Jahre | 15 Prozent |
Dazu ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer bezieht ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche Rente aus seiner Lebensversicherung. Sein persönlicher Einkommensteuersatz beträgt 22 Prozent und er ist gesetzlich krankenversichert. Die Brutto-Rente beläuft sich damit auf 600 Euro pro Monat.
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Wann ist die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerfrei?
Die Auszahlung einer Lebensversicherung ist steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, profitieren in vielen Fällen weiterhin von der Regelung und sind bei Auszahlung einer Lebensversicherung steuerfrei. Entscheidend ist, dass der Vertrag spätestens am 31. Dezember 2004 unterzeichnet wurde und alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.
- Damit eine steuerfreie Auszahlung möglich ist, muss die Versicherungsleistung in einer Summe erfolgen.
- Der erste Beitrag zur Police musste spätestens bis zum 31. März 2005 eingezahlt worden sein.
- Die vereinbarte Todesfallleistung muss mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen.
- Die Mindestlaufzeit muss mit regelmäßiger Beitragszahlung fünf Jahre betragen.
Wer eine steuerfreie Auszahlung anstrebt, sollte prüfen, ob alle Bedingungen erfüllt sind. Gerade ältere Verträge bringen noch erhebliche steuerliche Vorteile mit, die bei einer frühzeitigen Planung optimal genutzt werden können.
Überblick: Steuern bei Auszahlung der Lebensversicherung nach Auszahlungsform
Wird eine Kapitallebensversicherung als monatliche Rente ausgezahlt, unterliegt nur der Ertragsanteil der Besteuerung. Die Höhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: Je jünger, desto höher. Die Berechnung übernimmt das Versicherungsunternehmen, der Betrag wird dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Bei einer einmaligen Auszahlung gilt für Verträge ab 2005 die Abgeltungsteuer von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine Rückerstattung ist über die Steuererklärung möglich. Verträge vor 2005 bleiben steuerfrei, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls ist der gesamte Ertrag steuerpflichtig.
Bei einer Rentenleistung bleibt das Besteuerungsprinzip gleich: Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Rentenempfängers, wird dem Einkommen zugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Eine automatische Abgeltungsteuer fällt bei Rentenzahlungen nicht an.
Tipps zur Optimierung der Steuern bei Auszahlung der Lebensversicherung
Lange Laufzeit und eine späte Auszahlung senken die Steuerlast
Wer seinen Vertrag mindestens zwölf Jahre behält, die Auszahlung erst mit 60 Jahren anfordert (bei Verträgen ab 2012 mit 62 Jahren) und eine ausreichende Todesfallleistung vereinbart hat, muss nur die Hälfte des Gewinns bei Auszahlung der Lebensversicherung versteuern.
Wichtig dabei zu wissen: Die Versicherung zieht die Steuer zunächst vollständig vom gesamten Ertrag ab. Eine Rückerstattung ist nur über die Steuererklärung möglich. Dafür muss der Gewinn in der Anlage KAP eingetragen werden. Das Finanzamt wendet dann den persönlichen Steuersatz an und erstattet zu viel gezahlte Beträge.
Risikolebensversicherungen „Über-Kreuz“ abschließen
Risikolebensversicherungen sind in der Regel einkommensteuerfrei, können aber unter Umständen der Erbschaftsteuerpflicht unterliegen. Unverheiratete haben dabei niedrigere Freibeträge als Ehepaare. Die Steuerlast lässt sich vermeiden, wenn sich beide Partner gegenseitig versichern. Dabei schließt jeder eine Versicherung auf das Leben des anderen ab. Im Todesfall erhält der Überlebende die Leistung direkt und bleibt von der Erbschaftsteuer befreit.
Übertragung auf eine andere Person
Bei Verträgen ab 2005 ohne die 12/60- oder 12/62-Regelung wird der gesamte Gewinn besteuert. Eine Übertragung auf eine Person mit niedrigerem Einkommen lässt in diesem Fall die Steuerlast geringer ausfallen. Dabei bleibt die zwölfjährige Mindestlaufzeit erhalten.
Beratung von Steuerexperten in Anspruch nehmen
Da die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen durchaus komplex und für Laien kaum verständlich ist, lohnt sich die Beratung eines Steuerexperten. Insbesondere bei größeren Versicherungssummen oder individuellen Konstellationen ist eine fachkundige Einschätzung ratsam.