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Mobbing am Arbeitsplatz: Rechtsschutzversicherungen stehen zur Seite

2 Min Versicherung kommt für Mediation, Anwalt und Gerichtskosten auf - Beweispflicht liegt beim Mobbing-Opfer.

Mobbing
Stephan Hertz
23.01.2018
2 Min

Mobbing am Arbeitsplatz kann leider nicht als seltene Randerscheinung abgetan werden. Studien wie des Bündnisses gegen Cybermobbing gehen davon aus, dass heute beinahe jeder dritte Erwachsene schon einmal Opfer von Mobbing und Cybermobbing geworden ist und man das Thema längst nicht mehr nur auf junge Menschen und das schulische Umfeld begrenzen kann. Konkurrenzstreben und Neid sind aus Sicht der Opfer die häufigsten Gründe. Da ist es nachvollziehbar, dass 72 Prozent aller Mobbingfälle am Arbeitsplatz zu verzeichnen sind.

Mobbing ist mehr als nur ein schlechtes Betriebsklima

Gemobbt wird unter Kollegen, ohne dass die Vorgesetzten anfangs überhaupt etwas mitbekommen. Darunter fallen beispielsweise Beleidigungen, Demütigung, Drohungen, Sabotage, seelische Verletzungen oder auch sexuelle Übergriffe. Weil die wenigsten Fälle offensichtlich zu erkennen sind, haben laut der Studie selbst große Firmen kaum wirksame Anti-Mobbing-Programme. Dabei könnten sie nicht nur das Arbeitsklima verbessern, sondern auch helfen Geld zu sparen. Mobbingopfer sind pro Jahr fünf Tage länger krank als ihre Kollegen. Im schlimmsten Fall kann anhaltender psychischer Terror sogar in der Arbeitsunfähigkeit enden.
Unter dem Begriff Mobbing versteht man psychischen Terror, den andere auf eine Person ausüben. Die Tätlichkeit umfasst dabei die Schikane durch Kollegen oder Vorgesetzte bei der Arbeit. Daneben fallen auch vorsätzliche seelische Verletzungen durch andere in Vereinen, Heimen oder anderen Einrichtungen unter Mobbing. Außerdem gilt der Begriff bei Schikane im Internet.
Experten raten daher, sich gegen Mobbing im Job frühzeitig zur Wehr zu setzen. Zuerst sollte man alle Vorkommnisse in diesem Zusammenhang dokumentieren und alle möglichen Hilfsangebote nutzen. Falls es in der Firma einen Betriebsrat gibt, ist dieser die erste Anlaufstelle. Ansonsten gibt es auch Beratungsstellen oder Foren im Internet, die Tipps geben und Erfahrungen mit der Problematik haben. Lassen sich Konflikte trotz Konfrontation und Gesprächen mit den Vorgesetzten aber nicht beilegen, ist es trotzdem sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu holen und notfalls den Schritt vor ein Arbeitsgericht einzukalkulieren. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten dazu in der Regel eine telefonische Beratung für arbeitsrechtliche Fragen an.

Private Rechtsschutzversicherungen stehen bei Mobbing zur Seite

Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsplatz, wozu Mobbing zählt, gehören zu arbeitsrechtlichen Streitfällen. Man muss dazu wissen, dass unabhängig vom Ausgang der Klage, jede Partei die eigenen Kosten trägt. Eine Privat-Rechtsschutz mit dem Baustein „Beruf“ unterstützt Versicherte bei Konflikten und Rechtsstreitigkeiten. Zumeist vermittelt der Versicherer entsprechende Mediatoren oder Rechtsanwälte. Die Kosten für einen Rechtsstreit werden im Umfang der Police schon ab der ersten Instanz übernommen.
Bei Cybermobbing handelt es sich um das Terrorisieren und Schikanieren von Menschen und Unternehmen im Internet. Für diese Fälle werden spezielle Versicherungen angeboten. Diese kommen für die Kosten auf, die im Falle von Online-Mobbing entstehen, wenn negative Interneteinträge gelöscht werden müssen, bieten Rechtsschutz für die Opfer und unterstützen bei Schadensersatzansprüchen.
Insbesondere eine detaillierte Dokumentation aller Mobbing-Vorfälle ist wichtig, wenn man daran denkt, arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Die Beweispflicht liegt beim Opfer. Als Geschädigter muss man zweifelsfrei nachweisen können, dass am Arbeitsplatz nicht nur um ein schlechtes Betriebsklima herrscht, sondern es sich wirklich um Mobbing handelt. Darüber hinaus muss bewiesen sein, dass Beeinträchtigungen und Schäden körperlicher und psychischer Natur dadurch hervorgerufen worden sind. Wenn nämlich der eigene Versicherer keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht sieht, kann er den Versicherungsschutz trotz Rechtsschutzversicherung ablehnen.

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