Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert oder nicht?

2 Min Greift die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie? Sind Kinder automatisch durch ihre Eltern mitversichert?

17.04.2019
Julianna Adamska
2 Min
Manchmal führen selbst kleine Missgeschicke zu Schäden, die erhebliche Kosten nach sich ziehen. Deshalb ist der Schutz durch eine privaten Haftpflichtversicherung so wichtig. Er sichert die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers ab. Aber: Wie ist es eigentlich um die Absicherung von Kindern bestellt? Viele Eltern fragen sich, ob ihr Nachwuchs bei einer privaten Haftpflicht ebenfalls mitversichert ist.

Sind Kinder mitversichert? Der gewählte Versicherungstarif ist entscheidend

Ob der bestehende Schutz auch für die Kinder gilt, hängt zunächst vom gewählten Haftpflichttarif ab. Bei einem sogenannten Familien-Tarif sind Kinder und (Ehe-)Partner zum Beispiel mitversichert.

In diesem Fall ist der Nachwuchs im Schutz der privaten Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers eingeschlossen – von Spezialtarifen einmal abgesehen. Im Allgemeinen gilt: Versichert sind Kinder, d.h. leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Der Schutz endet meistens, wenn die Kinder das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die Kinder müssen im selben Haushalt leben. Ältere Kinder haben sich in schulischer oder beruflicher Erstausbildung zu befinden. Austauschschüler und Gastkinder sind mitversichert, sofern die Aufenthaltsdauer maximal ein Jahr beträgt.

Zunächst klingt dies nach einem umfassenden Schutz. Doch bei älteren Kindern ist die Situation genau zu prüfen. Angenommen, ein Kind beginnt ein Studium und gründet deshalb einen eigenen Haushalt. In solch einem Fall kann – je nach Tarif – der Haftpflichtschutz für das Kind enden. Bei Änderungen der Lebenssituation sollten Eltern daher rechtzeitig prüfen, ob diese den Versicherungsschutz betreffen und somit Handlungsbedarf besteht.

Wie steht es um die Aufsichtspflicht?

Eltern haften für Ihre Kinder nicht automatisch. Kinder sind gesetzlich erst ab dem 7. Lebensjahr schuldfähig. Das bedeutet, dass sie bis zu diesem Alter nicht für verursachte Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können.

Solange die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, das heißt, sie auf ihre Kinder altersgerecht aufgepasst haben, haften Sie für die durch die Kinder verursachten Schäden nicht. Erst, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, müssen Sie für Schäden durch ihre Kinder aufkommen.

Das Schadenrisiko ist nicht zu unterschätzen. Zum einen können auch kleine Kinder große Schäden verursachen. Zum anderen ist es gar nicht immer so leicht, den elterlichen Kontrollpflichten nachzukommen. Selbst bei Kleinkindern gelingt es nicht, sie fortlaufend zu überwachen. Umso wichtiger ist eine private Haftpflichtversicherung, deren Schutz auch den Nachwuchs einschließt.

Aufgepasst bei Single-Tarifen in der privaten Haftpflicht

Weil der Markt danach verlangt, bieten zunehmend mehr Versicherer sogenannte Single-Tarife an. Dies sind Haftpflichttarife, die keine Mitversicherten vorsehen. Anders gesagt: Ausschließlich der Versicherungsnehmer ist versichert, andere Personen jedoch nicht. Beliebt sind derartige Tarife vor allem aufgrund ihrer niedrigen Beiträge.

Prinzipiell können Single-Tarife eine hervorragende Wahl darstellen, weil sie oftmals einen äußerst leistungsstarken Schutz zu niedrigen Kosten bieten. Doch sobald sich die Lebenssituation ändert, weil beispielsweise eine Ehe geschlossen wird oder Nachwuchs kommt, gilt es zu handeln und den Schutz anzupassen.

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