Nebelscheinwerfer: Wann dürfen Sie sie nutzen und wann nicht?

2 Min Was sagt die StVO über den Einsatz der hellen Leuchten im Straßenverkehr und wann werden Bußgelder fällig?

13.05.2019
Leonie Kaufmann
2 Min

Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer hat stets höchste Priorität. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, kann unter bestimmten Umständen der Einsatz von Nebelscheinwerfern sinnvoll sein. Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen, wenn Sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Deshalb sollten Sie diesbezüglich die aktuellen Richtlinien der Straßenverkehrsordnung kennen.

Wann Nebelscheinwerfer einschalten und wann nicht?

Ganz gleich, ob innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerhalb: Bei stark eingeschränkter Sicht dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten.

Diese zusätzlichen, starken Strahler sorgen für eine effiziente Ausleuchtung von Fahrbahn und Straßenrändern auch bei stark eingeschränkter Sicht. Nebelscheinwerfer verfügen über eine Reichweite von bis zu 25 Metern. Das klingt an sich alles wunderbar. Doch es hat auch einen Nachteil: Unsachgemäß montierte und zur falschen Zeit eingeschaltete Nebelscheinwerfer bringen Gefahren mit sich und zwar für andere Verkehrsteilnehmer.

Wann Nebelscheinwerfer einschalten und wann nicht – Das sollten Sie wissen:

  • Sie dürfen Nebelscheinwerfer nur dann einsetzen, wenn erhebliche Sichtbehinderungen, zum Beispiel durch Nebel oder Schnee, im Straßenverkehr gegeben sind und die Sichtweite weniger als 50m beträgt.
  • Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Stand- oder Abblendlicht eingeschaltet werden. Anderenfalls droht ein Bußgeld.
  • Die alleinige Nutzung als Fahrlicht ist nicht erlaubt.
  • Die ordnungsgemäße Einstellung der Nebelscheinwerfer ist im Straßenverkehr grundlegend.
  • Die korrekte Farbgebung der Nebelscheinwerfer ist in der Straßenverkehrsordnung vorgegeben. Demnach muss das Licht entweder weiß, hellgelb oder gelb sein. Andere Farben sind nicht gestattet.
  • Bringen Sie die Leuchten niemals oberhalb der Abblendlichter an. Als maximale Anbauhöhe sind 80 cm vorgeschrieben. Gleichzeitig darf der Abstand zur Fahrzeugseite nicht höher als 40 cm sein.
  • Das Einschalten von Nebelscheinwerfern bei Tag ist verboten, wenn die Sichtverhältnisse gut sind.

Bußgeld bei der falschen Verwendung von Nebelscheinwerfern

Es liegen keine Beeinträchtigungen der Sichtverhältnisse vor, aber die Nebelscheinwerfer sind trotzdem eingeschaltet? Unter diesen Voraussetzungen wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig, wenn Sie erwischt werden. Teurer wird es, wenn Ihnen sogar eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nachgewiesen werden kann. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog fällt derzeit ein Strafgeld in Höhe von 30 Euro an. Kam es aufgrund der unsachgemäßen Verwendung der Leuchten sogar zu einem Unfall, müssen Sie 35 Euro zahlen.

Eine nicht vorschriftsgemäße Anbringung der Nebelschlussleuchten wird mit 15 Euro geahndet. Wer die Leuchten foliert, um ihre „Attraktivität“ nach eigenem Ermessen zu verbessern, muss ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Die Vorteile der Zusatzleuchten

Nebelscheinwerfer befinden sich meist unterhalb der Hauptscheinwerfer und leuchten besonders hell. Ob bei Regen, Nebel oder Schneefall, sie dienen zu einer besseren Beleuchtung von Fahrbahn und möglichen Hindernissen.

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass jedes Fahrzeug zwingend mit Nebelscheinwerfern ausgestattet sein muss. Vielmehr handelt es sich dabei um eine sinnvolle Zusatzausstattung. Sie können diese Strahler ohne Weiteres in der Werkstatt Ihres Vertrauens nachrüsten lassen.

Die Nebelschlussleuchte ist ein Pflichtbestandteil Ihres Fahrzeugs. Sie muss also unbedingt vorhanden sein.

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