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Deliktunfähigkeit: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

2 Min Ausschlaggebend ist das Alter der Kleinen - umfassende Familientarife übernehmen Kosten gegen geringen Zusatzbeitrag.

Deliktunfaehigkeit Eltern haften nicht immer fuer ihre Kinder
Julianna Adamska
21.07.2017
2 Min

Es reicht schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und dann geht alles ganz schnell: Man hat einen Unfall verschuldet, der die finanzielle Existenz bedroht. Wenn man Kinder hat, ist diese Gefahr noch größer. Denn die Kleinen verursachen eher einen Schaden, wenn sie beispielsweise ausgelassen spielen und die Folgen ihres Handelns dabei nicht immer abschätzen können. Eine Haftpflichtversicherung, die bei Schäden für die finanziellen Folgen aufkommt, sollte daher jeder abschließen. Diese kann man für einen Single-Haushalt buchen oder über einen Familien-Tarif so anpassen, dass alle Familienmitglieder automatisch mitversichert sind. Wie sieht es nun aber aus, wenn der Privathaftpflichtversicherung ein Schaden gemeldet wird, der von einem Kind verursacht wurde?

Kleine Kinder in der Privathaftpflicht – wann ist das Kind deliktfähig?

Grundsätzlich ist es dabei so, dass man als Verursacher für den entstandenen Schaden einem Dritten gegenüber aufkommen muss. Zunächst prüft der Versicherer dahingehend die AnsprücheIst ein Kind der Verursacher eines Schadens, kommt es darauf an, ob es überhaupt schon in der Lage war, die Konsequenzen seiner Handlungen zu überblicken. Kinder sind vom Gesetz su erst ab dem siebten Geburtstag für ihr Handeln verantwortlich und damit deliktfähig. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar erst bei zehn Jahren. Das bedeutet, dass Eltern für ihre Kinder nicht immer haften müssen, wenn diese einen Schaden verursachen. Lässt die sechsjährige Tochter beim Besuch der Nachbarn etwa deren iPad auf den Steinboden fallen, gilt die Kleine als deliktunfähig.Die private Haftpflichtversicherung, in der das Kind mitversichert ist,muss für den Schaden nicht aufkommen. Die Nachbarn hätten damit ein demoliertes iPad und einfach Pech gehabt

Aufsichtspflicht für Kinder in der Privathaftpflichtversicherung

Kurios aber wahr: Hat man als Eltern in genau dieser Konstellation die Aufsichtspflicht verletzt, springt die Versicherung ein.Das wäre im Beispiel dann der Fall, wenn man den Nachbarn in der Küche beim Tischdecken hilft und sich dabei so gut unterhält, dass die Tochter über eine Stunde nebenan im Wohnzimmer unbeaufsichtigt bleibt.Auch hier ist das Kind nicht schadensersatzpflichtig, aber die Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht offensichtlich verletzt haben. Die Privathaftpflichtversicherung muss den entstandenen Schaden am iPad der Nachbarn übernehmen
Schwierig zu beantworten bleibt die Frage, wann genau Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.style=”vertical-align: inherit;”>Hier kommt es immer auf den Einzelfall an, Alter und Reife des Kindes sind ausschlaggebend. Als Anhaltspunkt kann ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2009 gelten (Urteil vom 24.03.2009, Az. VI ZR 51/08), nach dem ein Kind unter vier Jahren jederzeit beaufsichtigt werden muss, Kinder bis zum siebe Stundensjahr halter vie zu kontrollieren sind und ältere Mädchen und Jungen auch über einen längeren Zeitraum unbeobachtet bleiben können, solange die Eltern wissen, wo sie sich aufhalten.

Familientarife versichern auch Schäden, die von kleinen Kindern verursacht werden

Da durch Kinder verursachte Schäden zumeist im privaten Umfeld passieren, también bei Verwandten, Nachbarn oder Freunden, schrecken viele Eltern davor zurück, sich mit dem Verweis auf die Deliktunfähigkeit der eigenen Kinder aus der Verantwortung zu ziehen. Der guten Beziehungen und emotionalen Verbundenheit wegen, fühlt man sich persönlich verpflichtet und möchte auch dann einen Schaden ersetzen, wenn man das eigentlich nicht müsste. Da viele Versicherungen diesen Wunsch nachvollziehen können, werden zumindest bei Sachschäden und bis zu Schadenshöhen von etwa 5.000 Euro Haftpflichtversicherungstarife angeboten, bei denen auf die Einschränkung der Deliktunfähigkehigke. Der Baustein „deliktunfähige Kinder“ oder „Haftpflicht Kind“ ist in einigen Privathaftpflichtpolicen dagegen bereits beitragsfrei mitversichert, oder kann für einen kleinen Zusatzbeitrag erweitert werden. Um sicher zu stellen, dass die eigene Haftpflichtpolice auch eventuelle Schäden ersetzt, die durch deliktunfähige Kinder entstehen, sollte man bei Vertragsabschluss auf eben diesen Bestandteil achten. Da die standardmäßigen Deckungssummen meist sehr niedrig angesetzt sind, muss man abschätzen, wie hoch das eigene Sicherheitsrisiko ausfällt. Experten empfehlen eine Deckungssumme von 30.000 Euro.

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