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Aus Rot wird Grün – oder umgekehrt: Wenn Sie die Farbe Ihres Autos ändern möchten, ist das grundsätzlich erlaubt. Dennoch lässt der Gesetzgeber Ihnen bei einem solchen Unterfangen nicht immer in vollem Umfang freie Hand. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen Sie diesbezüglich einiges beachten. Was genau? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Aus diesen Gründen ist die Fahrzeugfarbe entscheidend
Die in den Papieren eingetragenen Kfz-Farben dienen vornehmlich der Identifizierung von Fahrzeugen. Die Angaben zur Autofarbe helfen zum Beispiel der Polizei bei Fahndungen. So kann die Farbe des Wagens bei Unfallflucht-Delikten ein wertvolles Kriterium bei der Suche nach dem Schadensverursacher sein. Sind im Falle eines Verkehrsdeliktes lediglich der Fahrzeugtyp oder Fragmente des Kfz-Kennzeichens bekannt, können Angaben zur Autofarbe hilfreich sein. Professionelle Farbanalyse-Techniken leisten in dem Zusammenhang wertvolle Dienste, selbst wenn nur feinste Lackpartikel des betreffenden Fahrzeugs zur Verfügung stehen.
Die Autofarbe ändern – das ist bei einer Umlackierung zu beachten
Wird die Farbe der Karosserie nachträglich geändert, das heißt, das Auto mit einer neuen Farbe lackiert, so muss dies nicht zwangsläufig in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Wagen mit Folie bekleben lassen, um farbliche Veränderungen vorzunehmen.
Änderungen am Fahrzeug müssen erst dann in die Zulassungspapiere eingetragen werden, wenn der Wagen umgemeldet wird oder wenn andere Anpassungen, zum Beispiel technischer Art, vorgenommen wurden.
Im Rahmen der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) kontrollieren die Prüfer zumeist nicht, ob die jeweils eingetragene Farbgebung mit der gegenwärtigen Lackierung übereinstimmt bzw. ob überhaupt eine Änderung der Autofarbe vermerkt worden ist. Bei der Autoversicherung müssen Sie die neue Fahrzeugfarbe auch nicht angeben. Lediglich bei einer Polizeikontrolle können Sie in Erklärungsnot geraten.
Wissenswertes zu den Fahrzeugfarben
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden nicht etwa vollständige Farbnamen oder -typen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingetragen, sondern vielmehr spezifische Farbreihen und Farbschlüsselnummern.
Es stehen insgesamt 10 Farbcodes zur Verfügung, die folgenden Farben zugeordnet werden:
0 = Weiß 1 = Gelb 2 = Orange 3 = Rot 4 = Lila bzw. Violett 5 = Blau 6 = Grün 7 = Grau 8 = Braun 9 = Schwarz
Das Lackfarbenangebot der Automobilhersteller ist im Vergleich dazu sehr umfassend. Je nach Anbieter sind oft mehrere dutzend Farbnuancierungen im Programm. Diese werden mit Hilfe von Schlüsselnummern, -codes und Tabellen im Zulassungswesen zusammengefasst und im Zuge dessen übersichtlich dargestellt. Fahrzeughersteller sind laut der (FZV) dazu verpflichtet, sowohl die Haupt- als auch die Zweitfarben eines Fahrzeugs im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu vermerken und zu speichern.
Die Autofarbe genau bestimmen
Für Reparatur- oder Nachbesserungsarbeiten an der Karosserie reicht die schlichte Angabe des Farbtons sicherlich nicht aus. So ist die exakte Farbgebung des Lackes in verschlüsselter Form direkt am Fahrzeug vermerkt. Meist verwenden die Hersteller hierfür spezielle Plaketten oder Sticker, die sich im Rahmen der Fahrertür oder auch im Motorraum befinden. Wer in Erfahrung bringen möchte, wo sich der spezifische Farbcode des eigenen Wagens verbirgt, kann sich an die Vertragswerkstatt seines Fahrzeugherstellers wenden.
Gefällt Ihnen die Farbe Ihres Fahrzeugs nicht mehr? Oder bietet eine Beschädigung am Lack eine gute Gelegenheit, den ganzen Pkw neu lackieren zu lassen? Was auch immer der Grund für die Umlackierung Ihres Autos ist, es empfiehlt es sich, die Eintragung in den Zulassungspapieren vorzunehmen. So sind Sie in jeder Situation auf der sicheren Seite.