Witwenrente: Wer hat Anspruch darauf und wie hoch ist sie?

3 Min Kleiner Zuschuss zum fehlenden Partnereinkommen

23.07.2019
Mario Kaestner
3 Min

Es ist gut zu wissen, wie viel man im Todesfall des Partners an Witwen- beziehungsweise Witwerrente erhalten würde. Denn neben dem Verlust des Partners muss man als Hinterbliebener auch einen finanziellen Einschnitt verkraften. Die Höhe der Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eines ist jedoch klar: Sie macht in jedem Fall nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens aus. Gerade in jungen Jahren reicht sie nicht aus, um den Wegfall eines Gehalts auszugleichen.

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Ob Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Ist Ihr Partner verstorben, steht Ihnen eine Hinterbliebenenrente zu, sofern der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft sollte mindestens ein Jahr bestanden haben. Nur in begründeten Fällen macht der Gesetzgeber Ausnahmen. Ist ein Partner beispielsweise bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt, ist diese zeitliche Frist oftmals nicht ausschlaggebend.

Wer seinen Partner verliert, hat mit dem Verlust zu kämpfen und ist vorrangig damit beschäftigt, die Trauer zu bewältigen. Eines ist dennoch wichtig zu wissen: Auf Witwer- beziehungsweise Witwenrente haben Sie nicht automatisch Anspruch. Vielmehr ist es erforderlich, dass Sie bei der Rentenversicherung einen umfangreichen Antrag stellen.

Daraufhin erhalten Sie zunächst eine Witwenrente in voller Höhe der gesetzlichen Altersrente des Verstorbenen, allerdings nur für die ersten drei Monate nach dessen Tod. Erst danach erhalten Sie die reguläre Hinterbliebenenrente. Je nach Ihren persönlichen Umständen steht Ihnen die große oder die kleine Rente zu. Für den höheren Betrag der großen Rente müssen Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind mindestens 45 Jahre und 8 Monate alt (Stand 2019).
  • Sie betreuen ein minderjähriges oder behindertes Kind.
  • Sie sind erwerbsgemindert.

Übrigens erhalten Sie die große Witwenrente in jedem Fall automatisch, sobald Sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Diese wird Jahr für Jahr um einen Monat angehoben. Alle diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten die kleine Rente – mitunter jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Wer nach dem 1. Januar 2002 geheiratet hat, dem zahlt die Rentenversicherung maximal zwei Jahre lang die kleine Rente nach neuem Recht aus. Nur bei älteren Ehen greift noch das alte Gesetz, das keine zeitliche Befristung vorsieht.

So berechnen Sie die Höhe der Witwenrente

Wie viel Sie monatlich erhalten, hängt zunächst davon ab, ob Ihnen die große oder die kleine Hinterbliebenenrente zusteht und wann Sie geheiratet haben. Grundsätzlich macht die Witwenrente lediglich einen Teil der Altersrente des verstorbenen Partners aus. Ist dieser vor dem Renteneintrittsalter verstorben, fällt sie geringer aus. Hierbei zählt die Höhe, auf die der Partner, gemessen an den Beitragsjahren, zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.

  • Große Hinterbliebenenrente: 55 Prozent (nach neuem Recht), 60 Prozent (nach altem Recht)
  • Kleine Hinterbliebenenrente: 25 Prozent

Beziehen Sie nach neuem Recht Rente, steht Ihnen gegebenenfalls ein Kinderzuschlag zu. Auch hier ist der Stichtag für die Eheschließung der 1. Januar 2002.

Ob kleine oder große Witwenrente: Wie hoch der Beitrag ausfällt, entscheidet auch Ihr Einkommen. Überschreitet es die aktuellen Freibeträge, verringert sich die Monatsrente. Bei hohem Einkommen besteht mitunter kein Anspruch auf Witwenrente. Standardmäßig zieht die Rentenkasse 40 Prozent von Ihrem Bruttoeinkommen ab. Liegt das dann verbleibende Gehalt noch über den derzeit aktuellen Freibeträgen von 845,59 Euro (alte Bundesländer) oder 810,22 Euro (neue Bundesländer), wird es mit der Rente verrechnet. Bei Kindern erhöht sich der Freibetrag um 179,37 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 171,86 Euro (neue Bundesländer).

Der Berechnung legt die Rentenkasse die Differenz zwischen Freibetrag und Nettoeinkommen zugrunde. Von diesem Wert berechnet sie 40 Prozent und zieht diesen Betrag von der Hinterbliebenenrente ab. Mit weiteren Abschlägen müssen Sie rechnen, wenn der Partner bei seinem Tod das 64. Lebensjahr nicht vollendet hatte. Genauer gesagt liegt die Altersgrenze derzeit bei 64 Jahren und 2 Monaten und erhöht sich mit jedem Jahr um zwei Monate. Für jeden fehlenden Monat verringert sich die Höhe der Witwenrente um 0,3 Prozent, maximal jedoch um 10,8 Prozent.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, wie viel Witwenrente einem zusteht und wie die Höhe in jungen Jahren ausfällt:

Der 35 Jahre alte Familienvater Tom Wiese arbeitet in Fulda, wo er als Verwaltungsfachangestellter in Teilzeit 1.300 Euro netto verdient. Seine Frau ist kürzlich verstorben. Nach allen Altersabschlägen stehen ihm 330 Euro Witwerrente zu. Aufgrund seines 5 Jahre alten Sohnes kann er den Freibetrag von 845,59 Euro um 171,86 Euro erhöhen. Zieht man den neuen Freibetrag von seinem Nettogehalt ab, liegt sein Lohn 382,55 Euro über dem maximalen Freibetrag. 40 Prozent von dieser Summe entsprechen 153,02 Euro. Um diesen Wert verringert sich seine Witwerrente. Insgesamt erhält er monatlich 176,98 Euro.

Reicht die Rente, um Hinterbliebene abzusichern?

Die Hinterbliebenenrente kann die Versorgungslücke nicht schließen, wenn ein Gehalt wegfällt. Schließlich macht sie nur einen kleinen Teil der Altersrente aus, insbesondere dann, wenn der verstorbene Partner noch viele Berufsjahre vor sich gehabt hätte. Noch kritischer sieht es aus, wenn dem Hinterbliebenen nur die kleine Rente zusteht. Dann hat er auf die Witwenrente nur maximal zwei Jahre lang Anspruch.

Hart trifft der Tod des Partners vor allem auch diejenigen finanziell, die erst kürzlich einen Kredit etwa für einen Hauskauf aufgenommen und/oder eine Familie gegründet haben. Die monatliche Kreditlast kann ein Partner kaum tragen. Wer plötzlich zum Alleinerziehenden wird, ist in der Regel gezwungen, beruflich kürzer zu treten, was das Familieneinkommen weiter schmälert. Auch die Halbwaisenrente stellt nur ein kleines finanzielles Polster dar. Sie beträgt lediglich 10 Prozent der Altersrente der verstorbenen Mutter beziehungsweise des Vaters. Das reicht kaum aus, um beispielsweise längere Ausbildungszeiten zu finanzieren. Kein Wunder also, dass sich viele Paare nach alternativen Modellen der privaten Absicherung umsehen.

Existenzsichernd sind nur andere Formen der Vorsorge. Eine Risikolebensversicherung greift im Todesfall. Die Versicherungssumme entspricht dem finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen. Denn ihre Höhe legen Versicherte individuell fest. Die Summe wird „voraussetzungslos“ ausgezahlt, richtet sich also nicht nach persönlichen Umständen wie Alter oder Einkommen.

Im Rahmen einer Risikolebensversicherung würde der im Beispiel genannte Familienvater Tom Wiese einmalig einen Betrag von beispielsweise 150.000 Euro erhalten. Geht er davon aus, dass sein 5 Jahre alter Sohn später einmal studieren und mit 25 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben wird, hätte er auf die nächsten 20 Jahre gerechnet circa 625 Euro mehr pro Monat zur Verfügung. Das wäre mehr als dreimal so viel Geld wie seine große Witwerrente, und er erhält den Betrag zusätzlich zur Witwerrente.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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