Kündigung der Kfz-Versicherung erhalten: Daran kann es liegen

3 Min Die häufigsten Gründe für die Kündigung

22.09.2017
Stephan Hertz
3 Min

Als Autofahrer und/oder -Halter weiß man von seinem Recht, eine Versicherung fristgerecht kündigen zu können. Speziell bei der Kfz-Versicherung ist das sogar eine Möglichkeit, von der viele Menschen jedes Jahr Gebrauch machen. Dabei wissen die meisten Versicherten nicht, dass das auch umgekehrt funktioniert. Versicherungen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihrerseits den Vertrag zu kündigen. Das geht manchmal schneller, als man denkt und der Ärger ist groß. Dabei ließe sich die Kündigung oftmals vermeiden, wenn man seine Pflichten im Auge behält. Das ist gar nicht schwer, wenn Sie die Spielregeln kennen:

Eine Kündigung ist immer zum Ende des Kfz-Versicherungsvertrages möglich

Wie dem Versicherungsnehmer auch, steht einer Versicherung zum Ende jeder Versicherungsperiode ein Kündigungsrecht zu. Spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages muss die Kündigung zugestellt werden. Bei den meisten Versicherungsunternehmen ist die Versicherungsperiode identisch mit dem Kalenderjahr, so dass die Kündigung bis zum 30. November beim Kunden eingegangen sein muss. Wenn eine Versicherung den Vertrag kündigt, hat sie immer einen Grund. In schwerwiegenden Fällen muss dazu nicht einmal das reguläre Vertragsende abgewartet werden. Kündigt die Versicherung, gibt sie dem Versicherten oft die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Kündigung, wenn Beiträge für die Kfz-Versicherung nicht bezahlt werden

Eine Kündigung seitens der Versicherung kann unmittelbar dann ins Haus flattern, wenn man den ersten fälligen Betrag nach Beantragung einer Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Die schwebende Wirksamkeit wird dadurch aufgehoben, da der Versicherungsschein nicht eingelöst worden ist. Gerät man zu einem späteren Zeitpunkt in Verzug, muss die Versicherung zunächst eine Mahnung schreiben und darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn die offenen Beiträge nicht innerhalb einer meist zweiwöchigen Frist gezahlt werden. Erst nach dem Verstreichen dieser Zeitspanne darf die Kündigung wirksam ausgesprochen werden, die sofort gültig ist. Ausnahme: Eine Kündigung muss durch die Versicherung auch dann rückwirkend  aufgehoben werden, wenn die fehlenden Beträge innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung beglichen werden.

Kündigung nach einem oder mehreren Schäden in Folge

Nach jedem entstandenen Schaden steht einem Versicherungsunternehmen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Information darüber muss dem Kfz-Halter mit Kaskoversicherung innerhalb eines Monats nach dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Betrifft es die Kündigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung ebenfalls innerhalb eines Monats zugestellt werden. Zuvor ist zu klären, ob die Versicherung sich in der Pflicht sieht, den Schaden zu regulieren oder diesen ablehnt. Die Frist von einem Monat gilt auch in dem Fall, in dem die Versicherung die Ansprüche gegenüber Dritten gerichtlich klären lassen möchte. Das kann in der Regel viel Zeit in Anspruch nehmen. Trotzdem kann auch einen Monat nach einem Gerichtsurteil immer noch die Kündigung im Postkasten landen.

Kündigung, wenn Pflichten verletzt werden oder sich die Verwendung ändert

Mit dem Abschluss einer Kfz-Versicherung sind auch Pflichten verbunden. Dazu gehört unter anderem, dass nur berechtigte Fahrer das Auto oder Motorrad nutzen und diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden zudem der Konsum von Alkohol und Drogen oder auch die Teilnahme an illegalen Rennen als Pflichtverletzung gewertet. Bekommt die Versicherung Wind von einer Pflichtverletzung, kann sie den Vertrag innerhalb eines Monats  mit sofortiger Wirkung aufkündigen. Ausnahme: Kann der Versicherte beweisen, dass er ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat, ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.
Ändert sich die im Versicherungsschein angegebene Verwendung eines Fahrzeuges, steht dem Versicherer ebenfalls ein fristloses Kündigungsrecht zu. Nur wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die geänderte Verwendung aus einfacher Fahrlässigkeit resultiert, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Eine geänderte Verwendung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel sein Wohnmobil regelmäßig gegen Entgelt vermietet.

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung

Der Verkäufer eines Autos oder Motorrades kann seinen laufenden Kfz-Versicherungsvertrag nicht kündigen. Das gleiche gilt bei einer Zwangsversteigerung des Kfz. Der Vertrag geht auf den Käufer zu dessen persönlichen Voraussetzungen über. Der neue Besitzer hat dann – ebenso wie die Versicherung – das Recht, eine Kündigung zu erwirken. Das Kündigungsrecht besteht für einen Monat und beginnt an dem Tag, an dem der Versicherer Kenntnis vom Verkauf bzw. der Zwangsversteigerung erlangt. Die Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang beim Käufer des Fahrzeugs wirksam. Legt der Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle jedoch eine neue Versicherungsbestätigung vor oder gibt er die Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) bekannt, so gilt der alte Versicherungsvertrag ab diesen Zeitpunkt als gekündigt.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Erster Wohnwagenurlaub: Checkliste & Tipps
Ratgeber Auto-Versicherung

Erster Wohnwagenurlaub: Ratschläge und Tipps

19/04/2024 Wibke Bierwald
9 min
Hagelschaden am Auto
Ratgeber Auto-Versicherung

Hagel-Atlas 2024: Alles rund um Hagelschaden am Auto

16/04/2024 Wibke Bierwald
7 min
Mann übergibt Autoschlüssel einer Frau
Ratgeber Auto-Versicherung

Sind andere Fahrer mit einer Kfz-Versicherung abgedeckt?

14/04/2024 Lena Eichwald
5 min

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden – mit unserem kostenlosen Newsletter!

436482~|verti-ico~|nav-email-64~|

Jetzt einfach und schnell den Newsletter abonnieren: