Risikolebensversicherung: Wie relevant ist die Todesursache?

3 Min Herzinfarkt, Krebs, Demenz – die Todesursachen sind in Deutschland vielfältig. Was eine Risikolebensversicherung abdeckt und was nicht, erfahren Sie hier

26.01.2021
Susann Schlemmer
3 Min

Herzinfarkt, Krebs, Demenz – die Todesursachen sind in Deutschland vielfältig. Was eine Risikolebensversicherung abdeckt und was nicht, erfahren Sie hier

  • Daran sterben Männer und Frauen in Deutschland
  • Wann eine Autopsie nötig ist
  • Verschwiegene Erkrankung, Suizid, Tötung durch Begünstigten – dann zahlt die Versicherung nicht

Plötzlich oder nach langer Krankheit: 939.520 Menschen starben im Jahr 2019 in Deutschland. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und verschiedene Demenz-Formen gehörten dabei zu den häufigsten Todesursachen. Diese Erkrankungen können auch bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung eine Rolle spielen, denn sehr viele, aber nicht alle Todesfälle sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Woran die meisten Frauen und Männer in Deutschland versterben, wie eine Todesursache überhaupt definiert wird und welche Todesfälle bei einer Risikolebensversicherung ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.

Was sind die häufigsten Todesursachen in Deutschland?

Die meisten Menschen, mehr als ein Drittel (35,3 Prozent), starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2019 an einer Herz-Kreislauferkrankung. Das durchschnittliche Sterbealter für diese Erkrankungen ist im Vergleich mit anderen Krankheiten allerdings am höchsten – für Frauen liegt es bei knapp 86 Jahren, für Männer bei knapp 79 Jahren. Danach folgen Krebserkrankungen – bei Männern besonders häufig Lungenkrebs, bei Frauen nach Demenz und Herzschwäche besonders häufig Brustkrebs.

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Die Ursachen für Todesfälle sind eng mit dem Alter und der Lebensweise verknüpft. So ist beispielsweise das Durchschnittssterbealter bei Erkrankungen der Leber wie etwa einer Zirrhose durchschnittlich niedrigerer. Grund hier ist häufig eine ungesunde Lebensweise der Verstorbenen mit hohem Alkoholkonsum, Rauchen und Bewegungsmangel.

Grundsätzlich steigt das durchschnittliche Sterbealter nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung aber bei allen Todesursachen seit 1980 an. Erkrankungen des Atmungssystems bei Frauen sind die Ausnahme, dort ist das Sterbealter seit 2005 gleichbleibend.

Info:
Unfälle, Selbsttötungen und Morde weisen durchschnittlich das geringste Sterbealter auf.

Wann spricht man von einer natürlichen, wann von einer nicht natürlichen Todesart?

Es gibt viele verschiedene Todesursachen, aber nur zwei Todesarten. Wenn die Todesursache nicht geklärt ist, ist es auch die Todesart nicht. Ein natürlicher Tod wird dann vom Arzt attestiert, wenn feststeht, dass der Patient an einer Erkrankung litt, also eine krankhafte Ursache vorliegt. Aber auch Altersschwäche ohne spezifische Vorerkrankung ist ein natürlicher Tod. Zudem ist relevant, dass der Tod völlig unabhängig von rechtlich relevanten äußeren Faktoren eintrat.

Nicht natürlich ist ein Todesfall, der von außen, etwa einer anderen Person, beeinflusst oder verursacht ist. Unabhängig davon, ob selbst- oder fremdverschuldet.

Nicht natürliche Todesfälle sind:

  • Gewalteinwirkungen
  • Unfälle (unabhängig, ob selbst- oder fremdverschuldet)
  • Tötungsdelikte
  • Vergiftungen
  • Suizide
  • Behandlungsfehler

Wenn nicht eindeutig bestätigt werden kann, ob die Todesart natürlich oder unnatürlich war, wird zunächst „Todesart ungeklärt“ festgehalten.

Wer stellt die Todesursache fest?

Die Todesursache und -art werden von einem Arzt festgestellt. Er füllt die Todesbescheinigung aus.

Mit der Entscheidung für eine Todesart entscheidet der Arzt, wie es danach weitergeht. Bei der Feststellung eines natürlichen Todes etwa in Folge einer Krebserkrankung bleibt der Tod eine Privatangelegenheit. Attestiert der Mediziner aber einen nicht natürlichen Tod muss die Polizei verständigt werden und ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet, um die Todesumstände zu klären.

Todesursache ungeklärt! Wann wird eine Autopsie durchgeführt?

Zu einer Autopsie bzw. Obduktion kommt es, wenn Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann oder Schwierigkeiten bei der Feststellung der konkreten Todesursache auftreten, da der Verstorbene beispielsweise an mehreren Erkrankungen litt.

Ein Rechtsmediziner – bei vermuteter nicht natürlicher Ursache – bzw. ein Pathologe untersuchen dann den Leichnam. Ein vorläufiger Bericht liegt meist innerhalb weniger Tage vor, das abschließende Gutachten dauert einige Wochen. Neben Staatsanwaltschaft können auch der behandelnde Arzt, Berufsgenossenschaften, das Gesundheitsamt und die Angehörigen selbst (Antrag auf Privatautopsie) eine Autopsie beantragen.

Info:
Durch eine Autopsie können manchmal auch bisher unentdeckte berufsbedingte Erkrankungen erkannt werden, die eventuell Entschädigungszahlungen für die Angehörigen ermöglichen.

Welche Rolle spielen häufig auftretende Todesursachen für die Risikolebensversicherung?

Todesursachen sowie Statistiken zu Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten sind für Versicherer die Grundlage ihrer Prämien-Berechnung. Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Sterbewahrscheinlichkeit des Versicherten sowie weiteren Faktoren wie Gesundheitszustand und Lebensstil – je geringer die Sterbewahrscheinlichkeit und gesünder der Lebensstil des Versicherten, desto niedriger sind die Beiträge. Beispielsweise haben Raucher oder Personen mit chronischer Erkrankung (z.B. Typ 2-Diabetes) eine höhere Todeswahrscheinlichkeit. Ihr Lebensstil bzw. ihre Vorerkrankung führt oft zu einer der häufig auftretenden Todesursachen wie Lungenkrebs oder Herzinsuffizienz.

Diese drei Punkte definieren eine Risikolebensversicherung:

  • Eine Risikolebensversicherung ist eine Unterform der Lebensversicherung.
  • Eine Risikolebensversicherung ist zur Absicherung anderer Menschen gedacht. Bezugsberechtigte können beispielsweise der Ehemann oder die Ehefrau, die eigenen Kinder, aber auch Geschäftspartner sein.
  • Die Versicherungssumme wird grundsätzlich erst dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstorben ist sowie die Todesart- und Ursache geklärt sind.

Welche Todesursachen sind bei einer Risikolebensversicherung ausgeschlossen?

Grundsätzlich zahlt die Risikolebensversicherung beim Tod der versicherten Person die Versicherungssumme unabhängig von der Todesursache aus. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle.

Einige Beispiele, in denen die Risikolebensversicherung nicht einspringt:

  • Wenn der Versicherte die Gesundheitsfragen und Fragen zur Lebenssituation bei Abschluss unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. Manchmal gibt es Ausnahmen, wenn die verschwiegene Erkrankung nicht die Todesursache war. Wurde eine Erkrankung verschwiegen und damit, die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht wissentlich verletzt, erlischt eventuell der komplette Versicherungsschutz.
  • Wenn sich die versicherte Person innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn das Leben nimmt, zahlen die meisten Versicherungen nicht. Gegebenenfalls gibt es aber auch andere Regelungen in den Vertragsdetails.
  • Beim Tod durch Fremdeinwirkung wartet die Versicherung in der Regel polizeiliche Untersuchungen ab. Sollte der Begünstigte für den gewaltsamen Tod der versicherten Person verantwortlich sein, erhält er die Versicherungssumme nicht.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Szenarien, die die einzelnen Versicherungsunternehmen detailliert im Vertrag beschreiben. Beispielsweise kann der Tod durch kriegerische Ereignisse ausgeschlossen sein oder aufgrund von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen.

Sind Unfälle auch durch eine Risikolebensversicherung abgedeckt?

Ja, zudem kann die Verti-Risikolebensversicherung um eine Unfalltod-Zusatzversicherung ergänzt werden. Mit dieser optionalen Zusatzversicherung erhöht sich der Auszahlungsbetrag auf das 1,5 bis 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme je nach Vertragsvariante, falls die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt.

Beispiel:
Angenommen, Sie schließen eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ab und wählen die Unfalltod Zusatzversicherung. Falls Sie durch einen Unfall versterben, würden die Bezugsberechtigten 150.000 Euro ausgezahlt bekommen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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