Risikolebensversicherung: Gesundheitsfragen – Das müssen Sie wissen

4 Min Eine Gesundheitsprüfung ist Pflicht beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Hier gibt es alle Infos rund um die entsprechenden Gesundheitsfragen und deren Beantwortung

12.05.2022
Ines Wiedemann
4 Min

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss einige Gesundheitsfragen sowie Fragen zur Lebensweise beantworten. Nur so können die Beiträge individuell und fair berechnet werden. Welche Gesundheitsfragen es gibt, welche Angaben noch nötig sind und ob man trotz Vorerkrankungen eine Risikolebensversicherung abschließen kann, erklärt dieser Artikel.

Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung: So läuft sie ab

Heutzutage kann eine Risikolebensversicherung oft unkompliziert online abgeschlossen werden – so zum Beispiel auch bei Verti. Im Online-Rechner werden neben Fragen zur Person und zur Lebenssituation auch Gesundheitsfragen gestellt. In den meisten Fällen ist nur eine kurze Online-Gesundheitsprüfung notwendig. Wie viele Fragen gestellt werden, hängt von der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter des Versicherten ab. Derzeit gelten bei Verti dafür diese Regeln:

  • Bis zu einem Alter von 39 Jahren und einer Versicherungssumme bis zu 100.000 Euro werden drei Gesundheitsfragen gestellt.
  • Ab einem Alter von 40 Jahren oder einer Versicherungssumme ab 100.000 Euro werden sechs Gesundheitsfragen gestellt.

Wird eine Frage mit „Ja“ beantwortet, stellt der Online-Rechner Folgefragen für detailliertere Informationen

Die meisten Versicherer stellen die Gesundheitsfragen bezogen auf die letzten fünf Jahre. Im Fall einer stationären Behandlung werden meist die letzten zehn Jahre berücksichtigt.

Tabellarische Darstellung der Gesundheitsprüfung bei Verti

Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung: Beispiele

Diese Gesundheitsfragen können beispielsweise gestellt werden:

  • Haben Sie in den letzten zwölf Monaten regelmäßig (an den meisten Tagen einer Woche) oder dauerhaft verschreibungspflichtige Medikamente (Salben, Tabletten, Sprays) verwendet oder eingenommen?
  • Wurden Sie in den letzten drei Jahren wegen der gleichen Erkrankung und/oder Gesundheitsstörung häufiger als viermal beraten, behandelt und/oder untersucht?
  • Wurden Sie in den letzten zehn Jahren in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, Entzugsklinik und/oder einer anderen stationären Einrichtung behandelt oder untersucht?

Wird eine Versicherungssumme von mehr als 100.000 Euro gewünscht, können folgende Zusatzfragen gestellt werden:

  • Waren Sie in den letzten zwölf Monaten ununterbrochen vierzehn Tage oder mehr arbeitsunfähig?
  • Wurden bei Ihnen in den letzten fünf Jahren im Rahmen von medizinischen Untersuchungen behandlungs-/kontrollbedürftige Befunde festgestellt oder stehen noch Befunde von bereits durchgeführten Untersuchungen aus?
  • Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten fünf Jahren dauerhafte (chronische) Erkrankungen und/oder Infektionen?

Darüber hinaus werden Fragen zum persönlichen Lebensstil gestellt. Diese können beispielsweise lauten:

  • Üben Sie risikoreiche Sportarten aus, zum Beispiel Bergsteigen, Tauchen mit Atemgerät, Motorsport, Flugsport oder Extremsport?
  • Beabsichtigen Sie in den nächsten zwölf Monaten einen außereuropäischen Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten?

Bei den oben genannten Fragen handelt es sich um beispielhafte Fragen, die bei Verti gestellt werden. Diese können bei anderen Versicherern oder je nach gewünschter Versicherungssumme abweichen.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen – ist das möglich?

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es in Deutschland nicht. Seit 2010 kann keine Risikolebensversicherung mehr ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.

Risikolebensversicherung mit Vorerkrankungen

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte sich nicht von den Gesundheitsfragen abschrecken lassen. Oftmals ist der Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich – oder es kann zukünftig noch einmal bei der Versicherung angefragt werden. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Zurückstellung.

Hier haben wir einige Vorerkrankungen näher ausgeführt:

Risikolebensversicherung trotz Depression

Eine diagnostizierte Depression, aufgrund derer man bereits in ärztlicher Behandlung war, ist oft ein Grund, warum keine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann. Das liegt daran, dass bei depressiven Menschen statistisch gesehen das Risiko für einen Suizid erhöht ist.

Allerdings können Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei der Versicherung anfragen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei der ersten Antragstellung eine Depression vorliegt, deren Verlauf aber noch nicht absehbar ist. Dann kann der Antrag erst einmal zurückgestellt werden und abgewartet werden, wie die Krankheit sich entwickelt beziehungsweise ob eine Heilung eintritt.

Risikolebensversicherung mit Diabetes

Diabetes ist eine chronische Erkrankung, die (noch) nicht geheilt werden kann. Ob trotz Diabetes eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann, hängt davon ab, um welchen Typ es sich dabei handelt, wie lange die Krankheit besteht und wie schwer sie bisher verlaufen ist. Häufig müssen Menschen mit Diabetes höhere Beiträge bezahlen, werden aber nicht generell von der Risikolebensversicherung abgelehnt.

Risikolebensversicherung bei Krebs

Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen – jährlich erkranken in Deutschland etwa 500.000 Menschen daran. Daher ist es schwierig, bei einer aktuellen oder zurückliegenden Krebserkrankung eine Risikolebensversicherung abzuschließen, wenn diese noch nicht als ausgeheilt gilt.

Risikolebensversicherung für Raucher

Raucher müssen nicht befürchten, dass sie keine Risikolebensversicherung abschließen können. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass die zu zahlenden Beiträge höher sind, als die von Nichtrauchern. Die meisten Versicherer fragen bei der Gesundheitsprüfung detailliert danach, ob und wie viel geraucht wird.

Bei Verti gibt es dabei drei Kategorien: Raucher; Nichtraucher, die länger als ein Jahr nicht geraucht haben und Nichtraucher, die zehn Jahre oder länger beziehungsweise noch nie geraucht haben. Personen der dritten Kategorie können sich über die günstigsten Beiträge freuen. Als Nichtraucher gilt, wer länger als zwölf Monate kein Nikotin zu sich genommen hat. Dazu zählen auch E-Zigaretten, Kautabak, Pfeifen oder ähnliches. Auch wer nur hin und wieder alle paar Monaten eine Zigarette raucht, gilt als Raucher.

Gefährliches Hobby?

Im Rahmen der Gesundheitsfragen müssen Sie auch angeben, ob Sie ein gefährliches Hobby ausüben. Dazu gehören beispielsweise Gleitschirmfliegen oder Kitesurfen. Da bei der Ausübung eines solchen Hobbies mit einem erhöhten Unfall- und Todesfallrisiko zu rechnen ist, muss dafür meistens ein Risikoaufschlag zur Versicherungsprämie gezahlt werden.

Erkrankung nach Abschluss der Risikolebensversicherung

Viele Versicherte fragen sich, ob sie dem Versicherer eine Erkrankung, die erst nach Abschluss der Risikolebensversicherung auftritt, nachmelden müssen. Die Antwort: Nein. Sind die Gesundheitsfragen einmal beantwortet und die Versicherung abgeschlossen, müssen Versicherte neue Erkrankungen nicht melden. Diese haben keinen Einfluss mehr auf den Versicherungsschutz.

Bei Verti gibt es übrigens auch keine Nachmeldepflicht, wenn Versicherte nach dem Abschluss der Risikolebensversicherung mit dem Rauchen anfangen. Bei anderen Versicherern ist hier oftmals eine Nachmeldung nötig und der Betroffene wird auf einen „Rauchertarif“ umgestellt.

Keine erneute Gesundheitsprüfung bei Vertragsänderung

Wenn Sie Ihren Vertrag nachträglich ändern möchten, zum Beispiel die Versicherungssumme erhöhen wollen, müssen Sie dafür keine Gesundheitsfragen mehr beantworten. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Rahmen einer Nachversicherung passiert, Sie also beispielsweise heiraten, Kinder bekommen oder einen Kredit aufnehmen. Die Geburt eines Kindes ist im Übrigen auch nicht als Krankenhausaufenthalt anzugeben, der sich auf die Risikolebensversicherung auswirkt.

Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Was kann passieren?

Die Gesundheitsfragen müssen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – das gehört zu der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die Angaben sind sowohl für den Vertragsabschluss als auch für die Vertragskonditionen wichtig. Der Versicherer ist also auf richtige und vollständige Angaben angewiesen.

Werden falsche Angaben gemacht, kann sich das negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. Zum Beispiel ist der Versicherer in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Dann würde auch der Schutz für die Hinterbliebenen des Antragstellers entfallen.

Übrigens:

Die meisten Versicherungen fordern Antragsteller beim Abschluss der Risikolebensversicherung dazu auf, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. So können die Antworten, die auf die Gesundheitsfragen gegeben wurden, gegebenenfalls auch überprüft werden.

Da es für Antragsteller oftmals schwierig ist, sich an alle Behandlungen und Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre zu erinnern, sollten sie sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen helfen lassen. Dort können sie Hilfe bekommen:

  • Bei der Krankenkasse: Diese kann man darum bitten, eine Auflistung aller Behandlungen zusammenzustellen.
  • Beim Hausarzt: Dieser kann alle Behandlungen und Diagnosen aus der Patientenakte zur Verfügung stellen.
  • Durch Rechnungen der privaten Krankenversicherung: Privatversicherte sollten ihre Rechnungen durchsehen und können so Behandlungen besser nachvollziehen.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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