Wann greift die Haftpflichtversicherung nicht?

2 Min Das sollten Sie zur Schadensregulierung durch die Privathaftpflicht wissen

26.04.2019
Julianna Adamska
2 Min

Bei einem Unfall oder bei einem versehentlichen Missgeschick können Sie sich in der Regel darauf verlassen, dass Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt. Aber wann greift die Haftpflicht nicht?

Falls Sie unter Vorsatz einer anderen Person einen Schaden zufügen oder wenn Sie mutwillig fremdes Eigentum beschädigen, dann wird die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Das bedeutet, dass Sie als Verursacher den Schaden aus eigener Tasche begleichen müssen. Wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben, kommt Ihre Versicherung im Regelfall nicht dafür auf. Sollten Sie allerdings eine Forderungsfalldeckung in Ihrer Privathaftpflichtversicherung dazu gebucht haben, zahlt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und nicht versichert ist. Sie können aber auch mit einer Leistungserbringung seitens der Haftpflichtversicherung des Verursachers rechnen. Allerdings nur dann, wenn die Gegenpartei über eine solche verfügt.

Die Ausnahmen in der privaten Haftpflichtversicherung.

Ausnahmefälle, in denen die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht für entstandene Schäden aufkommt, sind unter anderem folgende:

  • Bei einem Missgeschick durch Angehörige, welche zusammen mit Ihnen im selben Haushalt oder in einer häuslichen Gemeinschaft leben, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten nicht. Angehörige, die bei einem Schadensfall im bestehenden Vertrag mitversichert sind, sind ebenfalls von einer Leistungserbringung ausgenommen.
  • Sofern ein Schaden im Rahmen von Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeitsarbeiten entstanden ist, greift die Haftpflichtversicherung meist nicht. Mit einer Privat-Haftpflicht-Versicherung von Verti sind Sie hier jedoch in der Regel abgesichert.
  • Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen sind Schäden, welche durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs verursacht wurden, nicht im Versicherungsumfang der Privathaftpflicht enthalten. Selbiges gilt auch für Luft- und Wasserfahrzeuge. Diesbezüglich ist es ratsam, einen Blick in die Vertragsunterlagen zur Kfz-Haftpflichtversicherung zu werfen.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung von Anfang an gut abgesichert?

Kinder sind bei ihren Eltern zumeist automatisch mitversichert, so auch bei der privaten Haftpflichtversicherung: Schäden, die von Jungen oder Mädchen unter 7 Jahren verursacht wurden, sind durch die Versicherung der Eltern meist abgedeckt. Allerdings berufen sich viele Versicherungen oft auf die Deliktsunfähigkeit der Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres und übernehmen die Kosten nicht. Verti beruft sich in bestimmten Konstellationen nicht auf die Deliktsunfähigkeit und reguliert den Schaden bis zu einer Höchstleistung von 5.000€ bis 10.000€ pro Jahr.

„Tierische“ Schadensfälle in der Privat-Haftpflicht

Was, wenn Ihr Hund eine andere Person gebissen oder anderweitig verletzt hat? Dann wird Ihre Privathaftpflicht die Arztkosten sowie die anfallenden Schmerzensgeldzahlungen in der Regel nicht übernehmen. Diese müssen Sie folglich aus eigener Tasche bezahlen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass derartige Begebenheiten aufgrund der teils erheblichen Kosten für den Tierhalter sogar existenzbedrohlich sein können. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig im Vorfeld über die Beiträge für eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Im Vergleich zur privaten Haftpflicht sind die Prämien eher gering. Gleichzeitig profitieren Sie von einer zuverlässigen Kostenübernahme, wenn Ihr Tier etwas angerichtet hat.

Ausnahmefälle – hier greift die Privathaftpflicht oft nicht

Sie sind haftpflichtversichert und beabsichtigen, für eine längere Zeit ins außereuropäische Ausland zu gehen? Egal, ob aus privaten oder beruflichen Gründen, Sie sollten sich rechtzeitig im Vorfeld Ihrer Reise in Ihrem Vertrag über die Versicherungsklauseln informieren. Denn viele Haftpflichtversicherungsanbieter gewährleisten keinen Schutz für im Ausland entstandene Schäden. Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch VII sind jedoch mitversichert.

Verti versichert Schäden auch im Ausland: innerhalb der EU mit unbegrenzter Dauer und außerhalb der EU bis zu einem Jahr.
Übrigens:

  • In der „virtuellen Welt“ sind Sie ebenfalls nicht immer durch die Haftpflichtversicherung geschützt. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie leiten von Ihrem Computer aus unbeabsichtigt einen Virus an einen anderen Rechner weiter und richten damit einen materiellen Schaden an. Der Geschädigte kann Sie unter diesen Umständen zur Kasse bitten. Dabei ist es sogar unerheblich, ob Sie selbst den Virus programmiert haben oder nicht. Bei Verti sind Sie auch hier im Vorteil. Denn bei uns ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail, miteingeschlossen.

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Es ist ein gutes Gefühl, gut versichert zu sein. Berechnen Sie also gleich Ihren günstigen Tarif für eine Privat-Haftpflicht-Versicherung bei Verti!

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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