Lieferwagen als PKW zulassen – lohnt sich das?

2 Min Die wichtigsten Infos rund um die Zulassung eines Lieferwagens als Pkw. Lohnt sich das und ist das überhaupt möglich?

18.04.2019
Leonie Kaufmann
2 Min

Wer sich einen Lieferwagen anschaffen möchte, steht vor der Frage, wie er diesen zulassen sollte. Dabei kommt es immer auf das jeweilige Fahrzeug an, ob es als Lkw oder als Pkw zugelassen werden kann. Was unter welchen Umständen möglich und sinnvoll ist, ist ein vieldiskutiertes Thema in Automobilforen. Wir informieren Sie, was Sie beachten sollten.

Einen Lieferwagen als Pkw zuzulassen, ist eigentlich nichts Besonderes, dennoch ist das an bestimmte Regeln geknüpft und kann nicht einfach nach eigenem Gusto entschieden werden. Was möglich (bzw. nötig) ist, hängt aber nicht primär am Modell des Fahrzeugs, sondern an dessen Innenausstattung und Nutzung.

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Ist ein Lieferwagen ein Pkw oder ein Lkw?

Ein Lkw ist per Definition ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Gütern, und nicht von Personen dient. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist für die Betreibung ein Führerschein der Klasse C1 nötig. Kleintransporter und Lieferwagen haben üblicherweise ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 3,5 t und können auch mit einem Führerschein der Klasse B, also dem normalen Autoführerschein, betrieben werden.

Dennoch können unter bestimmten Kriterien (unter Beachtung der Größe der Ladefläche, der Anzahl der Sitzplätze usw.) auch Lieferwagen und Kleintransporter als Lkw zugelassen werden. Dafür entscheiden sich einige Besitzer aus steuerlichen Gründen.

  • Der Vorteil entsteht aus der unterschiedlichen Berechnung der Pkw- und Lkw-Steuer. Allerdings sind Lkw in der Versicherung teurer. Daher ist die Zulassung eines Sprinters oder Lieferwagens als Pkw meist am Ende doch günstiger, es sei denn, der Hubraum des Fahrzeugs ist extrem groß. Dann kann der steuerliche Vorteil bei einer Lkw-Zulassung groß sein – wenn so eine Zulassung überhaupt möglich ist.

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Lieferwagen als Pkw zulassen: Worauf kommt es an?


Zunächst einmal kann ein Fahrzeug nur dann als Pkw zugelassen werden, wenn der überwiegende Teil des Fahrzeuginnenraums für die Personenbeförderung genutzt wird, das heißt, es hat viele Sitzplätze.


Es kommt also ganz stark auf die Innenausstattung Ihres Lieferwagens an. Wer darin viele Sitzplätze hat und das Fahrzeug für die Personenbeförderung (z.B. als Pick-up) ausgebaut hat, wird mit der Zulassung als Pkw in der Regel keine Probleme bekommen.

Umgekehrt gilt aber auch: Wer sein Fahrzeug überwiegend zur Personenbeförderung ausgebaut hat, kann es nicht als Lkw zulassen. Die Zulassungsstellen sind hier auch recht strikt. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihr Fahrzeug möglich ist, ist es am einfachsten, die Details in der jeweiligen Zulassungsstelle bzw. in einer TÜV-Prüfungsstelle zu erfragen. Bei der Verti Lieferwagenversicherung wird Personenbeförderung komplett ausgeschlossen.

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Vorteile der Pkw-Zulassung

Neben einem möglichen finanziellen Vorteil bei der Versicherung ist eine Zulassung als Pkw noch aus einem anderen Grund für einige Besitzer von Lieferwagen sinnvoll. Ist das Fahrzeug nämlich als Lkw zugelassen, darf es sonn- und feiertags gewerblich nicht mit einem Anhänger unterwegs sein – und das gilt unabhängig vom Gewicht.

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