Unfallhaftung bei Anhängerversicherung – Wer ersetzt den Schaden?

2 Min Besonders Transportunternehmen dürfte diese Nachricht freuen, da die Prämien für gewerbliche Anhänger-Policen dadurch möglicherweise wieder günstiger werden.

19.09.2022
Wibke Bierwald
2 Min

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 17. Juli 2020 beschloss der Bundestag eine Vereinfachung bei der Unfallhaftung im Straßenverkehr und korrigiert damit ein zehn Jahre altes BGH-Urteil. Seit dieser Neuregelung gilt bei einem Unfall mit Anhänger wieder: Verursacht ein Kfz mit angekoppeltem Anhänger oder Wohnwagen einen Unfall, muss vorrangig wieder der Kfz-Versicherer des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen.

Die separate Anhängerversicherung muss nur noch dann anteilig zahlen, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt oder der Anhänger gefahrerhöhend gewirkt hat. Die Bundesregierung erhoffte sich mit der geänderten Unfallhaftung unter anderem, dass die Haftpflichtbeiträge der Anhängerversicherung wieder sinken.

Unfall mit Anhänger: Korrektur des BGH-Urteils zur Haftung

Mit dem Beschluss korrigierte das Bundeskabinett die Lage, auf der ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2010 erging. Zehn Jahre lang galt quasi eine 50:50-Regel. Das heißt: bei einem Unfall mit einem Gespann mussten sowohl der Kfz-Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs als auch der Versicherer des Anhängers im Innenverhältnis jeweils zur Hälfte zahlen. Das damalige Urteil basierte auf einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes im August 2002, die eine Gefährdungshaftung für Halter eines Anhängers verschärfte.

Bis zur Reform waren Anhänger automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert. Jedoch schritt der Gesetzgeber ein, nachdem sich Unfälle mit Anhängern häuften, bei denen nur das Kennzeichen des Anhängers identifiziert werden konnte, das des Zugfahrzeugs jedoch unbekannt blieb. Die separate Anhänger-Haftpflichtversicherung wurde gesetzliche Pflicht. Somit war gewährleistet, dass Halter von Anhängern bei Schäden von Dritten mithaften.

Da Fahrzeug und Anhänger jedoch nicht selten bei verschiedenen Versicherern haftpflichtversichert sind, hatte die ab 2010 geltende im Innenverhältnis der Versicherer hälftige Teilung der Haftung weitreichende Folgen. In einem Schadenfall mussten sich fortan beide Versicherer untereinander abstimmen, ggf. separate Gutachten erstellen und teilweise gerichtlich klären, wer für welchen Schaden aufkommt.

Sowohl der höhere Verwaltungsaufwand als auch die Entwicklung, dass Anhängerversicherer deutlich öfter für Schäden aufkommen mussten, ließen die Preise der Anhängerversicherungen steigen. Insbesondere für Spediteure und andere Firmen mit großem Fuhrpark, die zahlreiche Versicherungspolicen für Anhänger brauchen, brachte dies oft finanzielle Probleme mit sich.

Gesetzesänderung im Jahr 2020 stellt alten Status Quo größtenteils wieder her

Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes könnte zugunsten vieler Transportunternehmer ausfallen. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 17.07.2020 wurde die Regulierungspraxis weitestgehend wiederhergestellt, die vor 2010 galt. Im Klartext heißt das: Grundsätzlich haftet im Innenverhältnis wieder vorrangig der Halter des Zugfahrzeuges für den gesamten Schaden.

Somit übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs den Schaden, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat. Der Anhängerversicherer dagegen muss nur noch (anteilig) aufkommen, wenn der Anhänger eine gefahrerhöhende Wirkung auf den Unfall hatte. Eine solche Gefahrerhöhung des Anhängers kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein geplatzter Reifen am Anhänger den Unfall verursachte.

Neue Unfallhaftung bei Anhängerversicherung – Auswirkungen?

Mit der noch vor der Sommerpause beschlossenen Neuregelung der Paragrafen 19 und 19a des Straßenverkehrsgesetzes will die Bundesregierung unter anderem die Abrechnung der Unfallhaftung im Straßenverkehr vereinfachen und Transportunternehmen entlasten.

Da die Anhängerversicherer künftig deutlich seltener leisten müssen, könnte sich die Gesetzesregulierung bestenfalls senkend auf die Prämienhöhe auswirken. Geht es zumindest nach der Bundesregierung, sollen die Versicherungsnehmer von sinkenden Prämien der Haftpflichtversicherung für Anhänger profitieren.

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