Führerschein verloren – und jetzt?

3 Min Wer seinen Führerschein verliert oder diesen gestohlen bekommt, benötigt eine neues Dokument. Wir zeigen auf, wie man möglichst schnell ein neues Dokument bekommt.

15.05.2020
Leonie Kaufmann
3 Min
Wenn der Führerschein gestohlen wird oder verloren geht, ist das sehr ärgerlich. Doch kein Grund zur Panik: In wenigen einfachen Schritten kann man ein neues Dokument beantragen. Wichtig ist es jedoch, dies schnellstmöglich nach dem Verlust zu tun. Wichtig zu wissen: Ein verlorener Führerschein hat keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis, also die grundsätzliche Berechtigung ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Wer allerdings ohne Führerschein unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle durch die Polizei mit einem Verwarngeld rechnen. Für die Übergangszeit kann man daher einen vorläufigen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten.

An wen muss ich mich nach dem Verlust meines Führerscheines wenden?

Wer seinen Führerschein verloren hat, kommt um den Weg zur Führerscheinstelle nicht herum. Zuständig ist dabei die Behörde am Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers. Dort kann man den Verlust des Dokumentes melden. Dies geht nur persönlich, eine Abwicklung via Internet ist nicht möglich. Hierzu muss man eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dabei handelt es sich lediglich um ein von dem Verlierer unterschriebenes Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Führerschein verloren wurde. Zudem müssen die Daten zum verlorenen Führerschein eingetragen sein. Dazu gehören die Nummer des Dokumentes, das Ausstellungsdatum und der Name der ausstellenden Behörde. Wem diese Daten nicht bekannt sind, kann sie bei der Führerscheinstelle erfragen. Zudem muss man sich bei der Behörde mit einem amtlichen Dokument ausweisen können. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Wer der Führerscheinstelle so versichert, dass er seinen Führerschein verloren hat, kann die Ausstellung eines neuen Dokuments beantragen

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Diebstahl des Führerscheines – was muss ich tun?

In diesem Fall führt der Weg zunächst zur Polizei. Dort muss eine Anzeige wegen des Diebstahls des Führerscheins erstattet werden. Bei der Polizei müssen entsprechende Angaben zum Hergang der Tat gemacht werden. Eventuell kann diese zügig aufgeklärt werden, sodass der Führerschein wieder aufgefunden wird. In diesem Fall muss natürlich kein Ersatzdokument beantragt werden, da man seinen alten Führerschein wieder zurückerhält. In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass ein entwendetes Dokument nicht schnell wieder auftaucht oder von der Polizei gefunden wird. In diesem Fall ist es wichtig, dass man sich von der aufnehmenden Dienststelle eine Bestätigung über die Erstattung der Strafanzeige ausstellen wird. Dies wird von dem zuständigen Beamten unterschrieben und ist für die Beantragung eines neuen Führerscheines von Nöten. Mit dieser Anzeigenbestätigung führt der nächste Weg zur Fahrerlaubnisbehörde, wo eine Neubeantragung möglich ist. Ohne die Anzeigenbestätigung wird in aller Regel kein neues Dokument seitens der Führerscheinstelle ausgestellt.

Welche Dokumente benötige ich, wenn ich einen Ersatzführerschein beantragen möchte?

Wer seinen Führerschein verloren hat, muss der Führerscheinstelle bei der Neubeantragung eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich des Verlustes des Dokuments vorlegen. Wem der Führerschein gestohlen wurde, benötigt stattdessen die Bestätigung über die Erstattung der Diebstahlsanzeige von der Polizei. Zudem werden in jedem Fall folgenden Unterlagen zur Ausstellung eines neuen Führerscheines benötigt:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • eventuell eine Karteikartenabschrift der alten Führerscheinstelle

Ein biometrisches Lichtbild benötigt man seit einigen Jahren für alle amtlichen Dokumente. Wer also vor kurzer Zeit erst einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt hat, sollte noch ein solches Foto vorliegen haben. Andernfalls kann dieses in einer Fotokabine, bei einem professionellen Fotographen oder in vielen Fällen auch bei einer Passbehörde selbst erstellt werden. Natürlich kann man ein biometrisches Foto auch selbst aufnehmen. In diesem Fall muss man sich jedoch an die Vorgaben eines solchen Fotos halten
Wer seinen alten Führerschein bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde gemacht hat, da er umgezogen ist, benötigt oftmals eine Karteikartenabschrift der alten Führerscheinstelle. Dort ist aufgeführt, wann welche Führerscheinklasse erteilt wurde.

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Wie lange dauert es, bis ich einen neuen Führerschein von der Behörde erhalte

Wer seinen Antrag für einen Ersatzführerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgegeben hat, muss in der Regel einige Wochen warten, bis das neue Dokument da ist. Da alle amtlichen Dokumente in der Berliner Bundesdruckerei hergestellt werden, dauert es einige Zeit, bis das Ersatzdokument gedruckt ist. In der Regel benötigen die Behörden etwa vier bis sechs Wochen, um den neuen Führerschein bereitzustellen. Dann kann man diesen bei der Führerscheinstelle abholen. Mancherorts ist es zudem möglich, sich das neue Dokument nach Hause schicken zu lassen, Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ebenso bieten einzelne Fahrerlaubnisbehörden einen sogenannten Expressdruck an. In diesem Fall ist der neue Führerschein bereits innerhalb von wenigen Tagen verfügbar. Auch hier muss man jedoch mit dem einen oder anderen Euro Aufpreis rechnen. Die Kosten für eine Beantragung eines neuen Führerscheines variieren ebenfalls von Behörde zu Behörde. In der Regel kann man als Kosten für einen neuen Führerschein 30 bis 40 Euro veranschlagen. Vereinzelt liegen die Preise aber auch deutlich darüber oder darunter.

Darf ich auch ohne Führerschein mit meinem Auto fahren?

In Deutschland gilt die Mitführpflicht des Führerscheines. Das bedeutet, dass man ohne gültiges Dokument kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen darf, auch wenn man durch den Verlust des Führerscheines natürlich nicht grundsätzlich seine Berechtigung verliert, die entsprechenden Fahrzeuge zu fahren. Wer von der Polizei kontrolliert wird und seinen Führerschein nicht mitführt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines muss man deswegen jedoch nicht wochenlang auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. So kann von der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Erhalt des Ersatzführerscheines einen vorläufigen Führerschein erhalten. Dieser enthält jedoch kein Passfoto und ist daher nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument gültig. Zudem hat dieser nur in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Mitführpflicht des Führerscheines zu erhalten. Diese kann jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes keine Punkte eingetragen sind. In beiden Fällen muss man mit geringen Kosten für die Ausstellung der Dokumente rechnen.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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