Erbangelegenheiten: zahlt die Rechtsschutzversicherung?

2 Min Was Sie zum Thema Erben, Vererben und Privat-Rechtsschutz wissen sollten…

10.10.2017
Stephan Hertz
2 Min
Unverhofft kommt oft – gerade, wenn es ums liebe Geld geht. Und für viele Menschen in Deutschland gibt es irgendwann etwas zu erben. Meistens muss jedoch geteilt werden – und dann gibt es schon mal Auseinandersetzungen. Wenn man sich nicht einig wird, landen viele Fälle beim Anwalt und vor dem Richter. Aber der Gang zu beiden kostet Geld. Wie gut, wenn das die Rechtsschutzversicherung zahlt, denken Sie jetzt? Dann lesen Sie mal weiter … denn wir haben die wichtigsten Fakten zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.
Um es direkt zu sagen: In der Regel deckt die private Rechtsschutzversicherung gerade nicht die Auseinandersetzungen mit erbrechtlichem Hintergrund – auch wenn das Erbrecht zum Privatrecht gehört. Meistens werden in Sachen Rechtsschutz bei Erbangelegenheiten lediglich die Kosten für eine Erstberatung übernommen. Nur in selteneren Fällen übernehmen manche Versicherungen auch die Kosten für die Vertretung vor Gericht. Es sei denn, Sie schließen einen besonderen Versicherungs-Baustein für das Erbrecht ab.

Warum ist das so? Das Deutsche Erbrecht – und was in Deutschland vererbt wird

Der Hintergrund ist folgender: Erbstreitigkeiten können ziemlich teuer werden. Vererbt werden zurzeit jedes Jahr in Deutschland geschätzte 250 Milliarden Euro. Kommt es zu Auseinandersetzungen, dann entscheidet der sogenannte Streitwert vornehmlich über die Kosten vor Gericht. Die Höhe des zu vererbenden Erbbetrages bestimmt also mit die Kosten.
Besonders bei hohen Erbsummen führen emotionale Verstrickungen so auch zu einem hohen Risiko für Versicherer. Ein scheinbar gefälschtes Testament, heimliche Schenkungen vor dem Tod oder in der Erbauflistung unterschlagene Werte – Beispiele für Streitigkeiten gibt es viele.

Exkurs: Wie wird vererbt?

Das deutsche Erbrecht lässt jeden Menschen sein Eigentum oder veräußerbare Rechte per Testament vererben. Erbberechtigte Verwandte erben den sogenannten Pflichtanteil. Das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, definiert, wie Erben gesetzeskonform abläuft: Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, greift die vom Gesetz geregelte Erbfolge – und die Verwandten sind die Nutznießer.

Typische Erbangelegenheiten: Pflichtteil, Testament, Ablehnung der Erbschaft

Wenn ums Erben geht, kommen folgende Rechtsfälle sehr oft auf den Tisch von Rechtsanwalt oder Richter:

  • Eine Erbschaft wird abgelehnt, z. B. wegen Überschuldung.
  • Ein Pflichtanteil der Erbschaft soll geltend gemacht werden – weil z. B. ein lange verschollener Verwandter plötzlich aus dem Ausland auftaucht.
  • Das Testament wird angefochten – weil sich Erben benachteiligt fühlen.

Erbrechtsfälle ziehen sich zudem gerne in die Länge. Deshalb lehnen Versicherer das oft unkalkulierbare Risiko hoher Gerichtskosten von vornherein ab – und bieten keine Kostenübernahme, obwohl die deutsche Rechtsprechung dies seit 1994 erlaubt.

Unser Rat – wann Sie an den Abschluss eines zusätzlichen Bausteins für Erbrecht denken sollten …

Wie bereits oben erwähnt: Es gibt bei einigen wenigen Versicherern einen zusätzlichen Baustein, der die Kosten einer Prozessfinanzierung im Erbrecht übernimmt. Die Kosten dafür sind allerdings – wegen der oben genannten Gründe –eher hoch. Prüfen Sie deshalb, ob der Abschluss eines Bausteins „Rechtsschutz bei Erbangelegenheiten“ für Sie sinnvoll ist. In der Regel wird dies nur dann der Fall sein, wenn Sie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit einen Prozess nach Ihrem Erbfall erwarten.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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