Vorzeitiges Aus für staatliche E-Auto Förderung

6 Min Das sofortige Ende des Umweltbonus zum 18. Dezember 2023 ist beschlossene Sache – Warum und wie es nun weitergeht, erfahren Sie hier.

04.01.2024
Wibke Bierwald
6 Min

Mit Beschluss der Bundesregierung am 16. Dezember 2023 fand die staatliche E-Auto-Förderung quasi über Nacht ein jähes Ende. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Warten Sie noch auf die Auslieferung Ihres bestellten E-Autos oder hatten Sie für 2024 den Kauf eines E-Autos geplant und mit der staatlichen Förderung fest gerechnet? Erfahren Sie hier mehr zu den Gründen, Konsequenzen und möglichen Alternativen zur frühzeitig ausgelaufenen Umweltprämie für Elektroautos.

Hintergrund: Warum wurde die staatliche E-Auto Förderung vorzeitig eingestellt?

Der überraschende Regierungsbeschluss ist ein harter Rückschlag – nicht nur für die Elektromobilität, die mit der Förderung in Schwung gebracht werden sollte – sondern für alle, die ein E-Auto entweder schon gekauft oder bestellt haben, jedoch noch auf Zulassung oder Auslieferung warten.

Mit Einführung der Umweltprämie im Jahr 2016 wollte die Bundesregierung im Schulterschluss mit den Autoherstellern den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen fördern. Ursprünglich war geplant, den Umweltbonus noch bis Ende 2024 zu gewähren. Nun wurde die E-Auto-Förderprämie eingestellt.

Der Grund: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2023 hatte den Bundeshaushalt 2024 grundsätzlich in Frage gestellt. Das Gericht hatte das Vorgehen der Bundesregierung, nicht genutzte Corona-Kredite im Bundeshaushalt auf den Klima- und Transformationsfond (KTF) zu übertragen, als verfassungswidrig eingestuft.

Dem KTF wurden dadurch Mittel in Höhe von rund 60 Milliarden Euro entzogen. Somit war die Bundesregierung zu entsprechenden Einsparungen gezwungen und entschied kurzfristig, die E-Auto Förderprogramme frühzeitig zu beenden.

Konsequenzen für Käufer und Besteller eines E-Autos

Käufer von E-Autos, die ihr Fahrzeug bereits zugelassen und ihren Antrag auf den Umweltbonus rechtzeitig vor dem plötzlichen Förder-Ende gestellt hatten, haben nichts zu befürchten. Anträge, die bis einschließlich 17.12.2023 beim BAFA eingegangen sind, werden chronologisch nach Eingang bearbeitet und bewilligt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Hart hingegen trifft es all jene, die ihr E-Auto bereits bestellt haben, jedoch noch auf die Auslieferung des Fahrzeugs warten – für sie ist keine Übergangsfrist zur Beantragung der Umweltprämie vorgesehen. Wer sich den Preis für das bestellte E-Auto ohne Umweltbonus nicht mehr leisten kann, kann laut ADAC in den meisten Fällen den Neuwagen stornieren. Allerdings sei hierfür mit einer Stornogebühr zu rechnen, die meist bei 15 Prozent des Kaufpreises liegt.

Als Reaktion auf das unerwartet frühe Ende der Förderung machte sich unter E-Autokäufern, die mit der finanziellen Unterstützung des Umweltbonus fest rechneten, verständlicherweise lautstarker Unmut breit. Die Autobranche reagierte prompt.

Alternativen: Reaktion der Autohersteller zum Aus der E-Auto-Prämie

Auch für Autohersteller kam das Förder-Ende überraschend. Die lautstarke Kritik aufgebrachter Autokäufer veranlasste Hersteller umgehend zum Handeln. Um einen möglichen Absatzeinbruch zu verhindern, erklärten sich viele Autohersteller bereit, den vollen Umweltbonus für eine begrenzte Zeit aus eigener Tasche zu zahlen. Zudem verlängerten auch einige Autohersteller ihre Prämienprogramme ins Jahr 2024.

Als erster reagierte der Autohersteller Stellantis, zu dem unter anderem die Marken Peugeot, Opel und Fiat gehören. Er übernahm für seine Privatkunden bis zum Ende des Jahres 2023 den vollen Umweltbonus von 4.500 Euro plus Herstelleranteil von 2.250 Euro. Zudem sollen bestellte Autos, die bis Ende Februar 2024 geliefert und zugelassen werden, noch den Bonus von 4.500 Euro erhalten, der für 2024 vorgesehen war.

Mercedes-Benz übernahm bis zum Jahresende die staatliche Förderung. Für 2024 ist zudem geplant, den Herstelleranteil der Förderung beizubehalten. Auch der Wolfsburger Autohersteller Volkswagen ließ Kulanz walten und ersetzte die staatliche Förderprämie – jedoch nur für E-Autos, die vor dem 15. Dezember 2023 bestellt wurden.

Kia und Hyundai versuchten ebenfalls, einem möglichen Absatzeinbruch entgegenzuwirken. Sie versprachen ihren Kunden, den vollen Bonus von 6.750 Euro auch für 2024 zu übernehmen, sofern ein E-Auto bis zum 31. Dezember 2023 bestellt wurde und nach Auslieferung innerhalb von drei Monaten zugelassen wird.

Wer sich in 2024 ein E-Auto zulegen möchte, sollte versuchen, auf der derzeitigen Kulanzwelle der Autohersteller mit zu schwimmen – sprich: Verhandeln. Es kann somit nicht schaden, auch bei anderen, hier nicht genannten Autoherstellern im Verkaufsgespräch nachzufragen, ob und welchen Rabatt diese beim Kauf eines E-Fahrzeugs zu gewähren bereit sind, nun da die staatliche Förderung so plötzlich beendet wurde.

Lese-TippLese-Tipp:

Auch trotz ausgelaufener Umweltprämie dürfen sich Elektroauto-Fahrer über finanzielle Vorteile freuen. Es gibt auch einige Sonderrechte und Privilegien für E-Autos. Welche das sind, können Sie in unserem Ratgeberartikel Sonderrechte und Vorteile von Elektroautos nachlesen.

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Welche Steuervorteile gibt es für Elektroautos?

Die staatliche Förderung mag nun zu Ende sein, steuerlich werden E-Autos aber weiterhin gefördert. Für ein reines Elektroauto mit einer Erstzulassung bis Ende 2025 müssen Autofahrer keine Kfz-Steuer bezahlen. Diese Regelung soll am 31. Dezember 2030 auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Das heißt: Wer im Jahr 2024 ein E-Auto kauft, profitiert noch höchstens sieben Jahre von der Steuerbefreiung.

Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, erhält den Steuervorteil innerhalb der zehn Jahre für den noch verbleibenden Zeitraum. Für Hybridfahrzeuge gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer.

Über die Kfz-Steuer hinaus gibt es weitere Steuervorteile für E-Autos im Hinblick auf die Lohnsteuer. Damit bleiben diese Vorteile, die durch den Arbeitgeber gewährt werden, bis 31. Dezember 2030 steuerfrei:

  • Aufladen eines privaten Hybrid- oder Elektrofahrzeugs
  • Aufladen des Dienstwagens im Betrieb
  • Zeitweises Überlassen einer betrieblichen Ladestation

Zudem gibt es bezüglich des geldwerten Vorteils eine Sonderregelung für E-Autos:

Die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, wird nur mit 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil besteuert – Elektrofahrzeuge mit einem höheren Brutto-Listenpreis und Hybridfahrzeuge mit 0,5 Prozent. Jedoch gilt diese Regelung nicht für alle Plug-in-Hybride: Hier wird ebenfalls wieder der CO2-Ausstoß und die elektrische Reichweite berücksichtigt.

Lese-TippLese-Tipp:

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Welche Fahrzeuge haben die E-Auto-Förderung erhalten?

Bereits zu 2023 wurde die E-Auto-Prämie eingeschränkt. Förderfähig waren seit 1. Januar 2023 nur noch batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Pkw mit Brennstoffzelle (FCEV). Plug-in-Hybride erhielten keine Förderung mehr.

Zwar sollten ab 2024 E-Autos mit einem Wert über 45.000 Euro keine staatliche Förderung mehr bekommen, jedoch hätten private Käufer von E-Autos unter 45.000 Euro immerhin noch mit einem Umweltbonus von 3.000 Euro sowie einem Herstelleranteil von 1.500 Euro rechnen können.

Welche Fahrzeuge genau gefördert wurden, kann in der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, nachgelesen werden.

Rückblick: Wie hoch waren die E-Auto-Prämien in 2023?

Bei Beantragung zwischen dem 1. Januar 2023 bis einschließlich 17. Dezember 2023 beträgt der Umweltbonus für Elektroautos inklusive Bundesanteil sowie Herstelleranteil folgende Höhe:

  • 750 Euro für E-Autos unter 40.000 Euro Nettolistenpreis (4.500 Euro staatlicher Anteil + 2.250 Euro Herstelleranteil)
  • 500 Euro für E-Autos über 40.000 Euro Nettolistenpreis (3.000 Euro staatlicher Anteil + 1.500 Euro Herstelleranteil)

Um die E-Auto-Prämie zu erhalten, galt außerdem eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten. Das heißt, wer das E-Auto vor Ablauf dieses Zeitraums verkauft, muss die Prämie zurückzahlen. Die E-Auto-Förderung war auf Neuwagen unter 45.000 Euro Nettolistenpreis beschränkt. Diese sollten dann nur noch 3.000 Euro staatliche Förderung erhalten.

Grafik Förderhöhe für Elektroautos im Überblick

Die Förderhöhe für Elektroautos bis 17. Dezember 2023 im Überblick

Gab es eine E-Auto-Förderung für Gebrauchtwagen?

Für die Förderung gebrauchter E-Autos galt die gleiche Förderhöhe wie für Fahrzeuge ab einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro. Jedoch gab es entsprechend nur den staatlichen Anteil. Der Herstelleranteil entfiel, da es sich nicht um einen Neuwagenkauf handelt. Entsprechend gab es für gebrauchte E-Autos höchstens 4.500 Euro Förderung.

Damit Gebrauchtwagen förderfähig waren, mussten sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug wurde bei einem Händler gekauft.
  • Das Fahrzeug war höchstens zwölf Monate auf den Vorbesitzer zugelassen.
  • Der maximale Kilometerstand des Autos betrug 15.000 Kilometer. Zum Nachweis war eine Bescheinigung durch einen Sachverständigen oder eine amtlich anerkannte Prüforganisation, zum Beispiel den TÜV oder die DEKRA, notwendig.
  • Für den Gebrauchtwagen wurden nicht mehr als 80 Prozent des Listenneupreises bezahlt. Zum Nachweis wurde entweder die Rechnung des Neuwagens benötigt oder ein entsprechendes Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand, kurz DAT.

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E-Auto Leasing-Förderung: Gab es die E-Auto-Prämie für geleaste Fahrzeuge?

Beim Umweltbonus für Leasing-Fahrzeuge galt: Je länger man „least“, desto höher ist der Bonus. Leasing-Autos, die länger als 23 Monate geleast wurden, erhielten die volle Förderung. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monaten gab es entsprechend weniger Förderung.

Diese Tabelle zeigt die maximale Förderung nach Netto-Listenpreis und Leasing-Dauer:

Grafik Elektroauto Leasing Förderung

Überblick über die Förderung geleaster E-Autos bis 17. Dezember 2023

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