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Kfz-Versicherung und Anmeldung bei Umzug ins Ausland
Das Abenteuer im Ausland ruft und das eigene Auto soll mitkommen. Aber wie geht das mit der Kfz-Versicherung? Reicht die deutsche Versicherung oder braucht es eine neue vor Ort?
Ein Auslandssemester, ein sehr langer Urlaub oder ein Umzug ins Ausland, je nach Dauer und Ort des Aufenthaltes außerhalb von Deutschland kann es nötig werden, sich um eine andere Kfz-Versicherung zu kümmern. Grundsätzlich müssen Sie zwei Fragen klären:
- Wie lange befinden Sie sich mit Ihrem Auto im Ausland?
- Verändert sich der Wohnsitz vorübergehend, dauerhaft oder bleibt er gleich?
- Handelt es sich um ein EU-Ausland, einen Schengen-Staat oder ein Land außerhalb der EU?
- Zur Erinnerung: Die Kfz-Haftpflicht ist in jedem EU-Land Pflicht
Kurzfristige Auslandsaufenthalte und Hauptwohnsitz in Deutschland
Sind Sie nur für eine kurze Zeit auf Geschäftsreise, absolvieren Sie ein Auslandssemester oder machen Sie einfach nur Urlaub, ist Ihre Kfz-Versicherung aus Deutschland innerhalb der EU vollkommen ausreichend. Als Faustregel gilt: Der Auslandsaufenthalt sollte nicht länger als 6 Monate im Jahr betragen. Das bedeutet, dass Sie mehr als 185 Tage, also den überwiegenden Teil des Jahres, in Deutschland leben und arbeiten sollten. Zur Verdeutlichung hier einmal drei Szenarien für einen kurzfristigen Aufenthalt mit Wohnsitz in Deutschland.
- Sie wollen die gesamten sechs Wochen Sommerferien bei Ihren Verwandten in Schweden verbringen. Dies gilt als ganz normaler Urlaub in einem EU-Staat und Ihre Auslandsversicherung gilt hier auch weiterhin. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
- Sie haben ein Ferienhaus in Spanien gekauft und wollen als Rentnerehepaar die Wintermonate dort verbringen. Solange Ihr Aufenthalt nicht länger als 6 Monate oder 179 Tage dauert, brauchen Sie auch hier nichts zu tun.
- Sie studieren Französisch und wollen ein Auslandssemester absolvieren – oder gleich mehrere. Grundsätzlich gilt hier die gleiche Regel: 6 Monate im Ausland sind kein Problem. Für Studierende, die im Ausland nur studieren und nicht arbeiten können aber auch Ausnahmeregeln gelten, die einen noch längeren Auslandsaufenthalt ohne Kfz-Ummeldung erlauben. Informieren Sie sich hier am besten bei Ihrer Zulassungsstelle.
Auswandern ins Ausland: Was passiert mit der Kfz-Versicherung?
Wechseln Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft von Deutschland in ein anderes Land, dann müssen Sie Ihr Kfz auch dort versichern. Gehen Sie hierbei wie folgt vor:
- Innerhalb der EU können Sie einfach mit Ihrem Auto an Ihren Zielort fahren und es dort auf Ihre neue Adresse anmelden lassen.
- Kümmern Sie sich um eine geeignete Versicherung im Ausland.
- Melden Sie anschließend Ihr Auto in Deutschland ab. Auch das geht von Ihrem neuen Wohnort aus.
Übrigens: Ein Überführungskennzeichen ist nur dann notwendig, wenn Sie ein neues Auto kaufen und dieses ins Ausland fahren wollen. Ihr schon lange bestehendes Auto können Sie mit Ihrem normalen Kennzeichen fahren, weil Ihre bisherige Versicherung zunächst einfach weiterbesteht.
Auswandern in ein nicht-EU Land
Wanderst du in ein Land außerhalb der EU aus, dann raten Behörden in der Regel zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens. Das erleichtert oft Import und Zoll an der Außengrenze. Vorsicht: Verwechsle das Ausfuhrkennzeichen oder Exportkennzeichen nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Letzteres ist in vielen Fällen nur eingeschränkt oder gar nicht gültig.
Um für die Ausfuhr eine lückenlose Versicherung mit Ihrer deutschen Versicherung zu garantieren, sollten Sie sich entweder die Grüne Karte ausdrucken, oder – falls Ihr Ausreiseland nicht auf der Grünen Karte steht – an der Grenze eine Grenzversicherung im Ausland abschließen.
Der optimale Ablauf für ein Drittland noch einmal zusammengefasst:
- Auto in Deutschland abmelden und Ausfuhrkennzeichen beantragen.
- Im Ausland die Zollabmeldung durchlaufen und das Auto neu anmelden.
- Hier eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Die zuständigen Behörden und die jeweiligen Fristen unterscheiden sich je nach Zielland. Informieren Sie sich also rechtzeitig vor der Abreise, was in Ihrem Zielland gilt.
In den Ländern, in denen die Grüne Karte nicht gilt, brauchen Sie eine Grenzversicherung, die Sie direkt an der Grenze abschließen. Nur wenige Länder bieten es an, die Grenzversicherung vorab online abzuschließen. Die Grenzversicherung ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig (zwischen 15-60 Tagen, je nach gewählter Dauer und je nach Land). Danach brauchen Sie eine reguläre Versicherung im Ausland, die oft ohnehin günstiger und mit besseren Konditionen versehen ist als die Grenzversicherung. Wichtig zu wissen: Die Grenzversicherung beinhaltet nur die Kfz-Haftpflicht, keine Vorteile einer Kaskoversicherung.

Darf ich mit einem Leasingfahrzeug ins Ausland?
Die meisten Leasingfahrzeuge dürfen nicht dauerhaft ins Ausland überführt werden. Für wie lange Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug ins Ausland dürfen, hängt vom Anbieter ab und ist in der Regel in Ihrem Vertrag geregelt. Informieren Sie sich daher vor dem Reiseantritt bei Ihrem Leasinganbieter. Wer dauerhaft auswandert, sollte den Vertrag mit seinem alten Leasinganbieter kündigen und im neuen Land ein anderes Auto leasen.
Welche Nachweise brauche ich für eine Anmeldung innerhalb der EU?
Genau wie in Deutschland brauchen Sie auch im EU-Ausland einen Versicherungsnachweis, um ihr Auto anzumelden. In Deutschland ist es die eVB Nummer, im Ausland gibt es andere Verfahren. Informieren Sie sich hier individuell für ihr jeweiliges Einreiseland.
Meistens verlangt die Zulassungsstelle außerdem Ihren Ausweis und die Meldebescheinigung im neuen Land, Kfz-Papiere, den Nachweis der Hauptuntersuchung fürs Fahrzeug und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer in Ihrem neuen Heimatland. Grundsätzlich variieren auch hier die Anforderungen je nach Behörde und Sie tun gut daran, sich vorher bei der Zulassungsbehörde Ihres gewählten Landes zu informieren.
Kfz-Versicherung im Ausland: Das Wichtigste auf einen Blick
- Bei einem Aufenthalt von max. 6 Monaten im EU-Ausland ist die deutsche Versicherung ausreichend und bleibt bestehen. Für Studierende kann dieser Zeitpunkt je nach Land auch länger sein und es gibt Steuer-Ausnahmen.
- Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland müssen Sie dieses in Deutschland abmelden und innerhalb der Frist im neuen Land anmelden.
- Leasingfahrzeuge dürfen in der Regel nicht dauerhaft ins Ausland gebracht werden.
- Die EU-Haftpflichtversicherung gilt EU-weit.
- Außerhalb der EU brauchen Sie je nach Land die Grüne Karte oder eine Grenzversicherung im Ausland
FAQ zu Kfz-Versicherung und Wohnsitz im Ausland
Kann man ein Auto ohne Versicherung anmelden?
Nein. Vor allem innerhalb der EU besteht Versicherungspflicht und eine Anmeldung ist nur mit Versicherungsnachweis möglich. Wie dieser Nachweis aussieht, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland gilt übrigens die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis.
Kann man ein Auto ohne Meldebescheinigung anmelden?
Das ist in den meisten Ländern nicht möglich, schließlich muss der Wohnsitz nachgewiesen werden. Ausnahmen kann es geben, in der Regel wird jedoch eine Meldebescheinigung verlangt. In Ausnahmefällen, etwa wenn Sie Saisonarbeiter oder Berufspendler sind, können Sie ein Auto in Deutschland zulassen, indem Sie die Addresse eines Empfangsberechtigten angeben, der Ihre behördliche Post entgegennimmt. Um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, informieren Sie sich hier vorher umfänglich bei der Zulassungsbehörde.
Wie kann ich als Ausländer mein Auto in Deutschland anmelden?
Bei einem dauerhaften oder längerfristigen Umzug nach Deutschland werden für die Anmeldung des Fahrzeugs oft folgende Dokumente benötigt: Ausweis, Anmeldung/Meldebescheinigung, eVB-Nummer, Fahrzeugpapieren, HU-Nachweis und SEPA-Mandat/IBAN für die Kfz-Steuer bei der Zulassungsstelle. Die genauen Unterlagen sind in der Regel auf der Website des jeweiligen Landkreises gelistet.
Wie lange darf ein deutsches Auto im Ausland bleiben?
Als Richtwert gelten maximal 6 Monate. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich länger in Deutschland sind als im Ausland. Ansonsten müssen Sie sich um eine ausländische Versicherung bemühen.